Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Reifengröße Auto
Bereifung AutoDeshalb ist es besonders wichtig, die zulässige Reifengröße im Voraus zu bestimmen.
Dies ergibt sich aus der Reifenkennzeichnung auf den aufgezogenen Bereifungen oder aus dem Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsurkunde Teil I. Sie selbst geben Aufschluss über die für das betreffende Reifenmodell geeignete Reifengröße. An den Reifenseitenwänden sind Ziffern und Zeichen zu erkennen, die geeignete Hinweise geben. Zusätzlich gibt die Bezeichnung des Reifens sukzessive Aufschluss über die Breite des Reifens, das Seitenverhältnis - also die Höhe des Reifens zur Breite -, den Zolldurchmesser sowie den Tragfähigkeits- und den Geschwindigkeits-Index.
Die Reifengröße gibt auch Aufschluss darüber, welche Bereifung erforderlich ist. Nach der Geschwindigkeitsangabe steht die höchstzulässige Reifengeschwindigkeit. Das Design der Bereifung ist in der Regel durch einen Buchstabe gekennzeichnet und bezieht sich auf den jeweiligen Raddurchmesser. So steht V für eine höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von 240 km/h.
Die Reifengrößenangaben im Fahrzeugbrief sind noch verlässlicher. Im alten Fahrzeugbrief ist die vorgeschriebene Reifengröße in den Kästchen 20 bis 23 aufgeführt. Der neuere Zulassungsbescheid Teil I, der 2005 den früheren Zulassungsbescheid ablöste, enthält die vorgeschriebene Reifenabmessung unter Ziffer 15. Informationen über die alternativen Reifenabmessungen enthält das CoC-Papier (Certificate of Conformity).
Anmerkungen und Ausnahmeregelungen - und damit auch Beschränkungen der Reifengröße - können auch unter Nummer 22 der Genehmigungsurkunde Teil I angegeben werden. Dabei wird die vorgegebene Reifengröße so auf das entsprechende Automobil des Fahrzeugherstellers angepasst, dass für alle fahrtechnikrelevanten Gebiete eine hohe Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit gewährleistet ist.
Dazu ist immer der korrekte Reifenluftdruck erforderlich. Es kann jedoch in einigen Ausnahmefällen eine andere Reifengröße sein. Bei ungenehmigter Montage verfällt die Typgenehmigung des Fahrzeugs von selbst.