Fahrzeug Hauptuntersuchung

Allgemeine Fahrzeuginspektion

HUs auf Fahrzeugen der Bundeswehr und der Bundespolizei werden weitgehend von internen Prüforganisationen durchgeführt. Muss Ihr eigenes Fahrzeug geprüft werden*/AU**, so ist dies die gesetzliche Hauptuntersuchung* (HU* - kurz: TÜV). Muss Ihr eigenes Fahrzeug geprüft werden*/AU**, bedeutet dies die gesetzliche Hauptuntersuchung* (HU*, kurz TÜV genannt). Wie gut der Fahrzeugbesitzer auch sein mag, das Fälligkeitsdatum ist in den meisten FÃ?llen recht unangenehm.

Inzwischen werden rund 60 Prozent der Hauptuntersuchungen* in der Werkstatt und rund 40 Prozent an den offiziellen Prüfstellen durchführt.

Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen gern ein freibleibendes Preisangebot für die durchzuführenden Leistungen an Ihrem Fahrzeug und stellen Ihnen über unsere Servicepartner TÜV-Rheinland, TÜV-Süd, FSP, KÜS und DEKRA eine fachgerechte HU*/AU**-Abnahme zu marktgerechten Konditionen zur Verfügung. Deshalb bietet wir Ihnen neben der allgemeinen Hauptuntersuchung* auch eine ausführliche Sichtkontrolle Ihres Fahrzeugs an.

Wie ist die Hauptuntersuchung*? Kraftfahrzeuge mit einem eigenen Nummernschild dürfen nur mit einer HU*-Plakette am Strassenverkehr teilhaben. Deshalb muss jeder Fahrzeugbesitzer sein Fahrzeug in regelmässigen, rechtlich vorgeschriebenen Abständen einer Fahrzeugkontrolle unterziehen: der so genannten Hauptuntersuchung*. Sie wird je nach Fahrzeugtyp alle 12 bis 36 Monaten durchlaufen. Beim HU* betrachtet der Inspektor das Fahrzeug zunächst von aussen, um mögliche Lack-, Scheinwerfer- oder Korrosionsschäden festzustellen.

Das Erste-Hilfe-Set und das Dreieck werden dann in der Regel im Inneren überprüft, bis sich der Inspektor zur Haube dreht, um z.B. die Batterien, den Ölspiegel und die Bremse zu kontrollieren. Wie ist die Abgasuntersuchung**? Der Abgastest**, kurz AU**, gibt Aufschluss darüber, ob Ihr Fahrzeug die gesetzlichen Abgasgrenzwerte erfüllt und damit die Umgebung so wenig wie möglich belasten.

Er ist seit dem 2. Jänner 2010 auch Teil der Hauptuntersuchung*. Die bestandene Abgasuntersuchung** ist Grundvoraussetzung für eine HU. Den noch gültigen AU**-Aufkleber von der vorherigen Inspektion sollten Sie jedoch erst nach der folgenden HU* von Ihrem Fahrzeug abstreifen. Diese Hauptuntersuchung* wird nur von staatlich zugelassenen Prüfstellen wie dem TÜV durchführt.

Wer führt die Emissionsprüfung durch**? Der Abgastest** kann einmalig von einer Fachwerkstatt oder auch von einer staatlich zugelassenen Prüfanstalt wie TÜV, KÜS oder DEKRA durchführt werden. Die AU** ist seit 2010 Teil der Hauptuntersuchung*. Wozu ist eine Generalinspektion* gut? Technische Fehlerfreiheit der Autos ist für einen gesicherten Verkehr unerlässlich.

Zu diesem Zweck sollten Fahrzeugbesitzer ihre Fahrzeuge in regelmässigen Intervallen auf mögliche Fehler überprüfen und somit mögliche Gefährdungen im Strassenverkehr ausschliessen. Mit der Hauptuntersuchung* haben Sie die Chance, Beschädigungen an Ihrem Fahrzeug frühzeitig zu entdecken und somit Gefährdungen zu verhindern. Die HU* leistet darüber hinaus auch einen Beitrag zum Schutz der Umwelt, insbesondere durch die integrierte Abgasuntersuchung**, da übermäßige Schadstoffemissionen rasch erkannt und umgehend eliminiert werden können.

Wie lange muss die Hauptuntersuchung* stattfinden? Der Aufkleber auf dem hinteren Nummernschild auf der Rückseite gibt an, wann exakt die nächstfolgende Hauptuntersuchung* stattfinden wird. Das Datum wird auch in Ihren Fahrzeugbrief eintragen. Das anschließende HU* findet alle zwei Jahre statt. Die Hauptuntersuchung* für Ihr Fahrzeug sollte unbedingt in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften muss der Fahrzeugbesitzer mit verschiedenen Bußgeldern rechnen, deren Betrag von der Standzeit abhängt.

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