Hauptuntersuchung

HU: Was Sie über die Hauptuntersuchung wissen sollten

Die Hauptuntersuchung hat schon so mancher Beziehung zwischen Auto und Fahrzeughalter ein jähes Ende bereitet. Irgendwann ist eine Reparatur einfach nicht mehr wirtschaftlich. Aber bis es soweit ist, können viele gemeinsame Jahre vergehen. Die Wahl einer vertrauenswürdigen Werkstatt ist dafür wichtig.

Geprüft wird die Verkehrssicherheit

Autowartung und -reparatur

Seit 1951 ist die Hauptuntersuchung in Deutschland vorgeschrieben. Das Prüfprogramm umfasst alle Merkmale, die für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs entscheidend sind. Anders als bei einer Inspektion wird das Auto dabei nicht zerlegt. Weiterhin untersuchen die Prüfer, ob das Auto der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV, früher Straßenverkehrszulassungsordnung, StVZO) entspricht. Nicht eingetragene Tuning-Teile, unzulässige Beleuchtung, ein falscher Auspuff oder Felgen in falscher Größe würden beispielsweise beanstandet. Bei bestandener Untersuchung gibt es eine Plakette, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht wird und deren Farbe und Anordnung der Monatszahlen auf die nächste fällige Untersuchung hinweist. Die Abgasuntersuchung, die früher eine Sonderuntersuchung war und mit einer eigenen Prüfplakette auf dem vorderen Kennzeichen dokumentiert wurde, ist seit 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die Betriebssicherheit des Autos, also die Aussicht auf eine pannenfreie Fahrt, ist dagegen nicht Gegenstand der Hauptuntersuchung.

Hauptuntersuchung
1/1

Seit 1951 ist die Hauptuntersuchung in Deutschland vorgeschrieben.

Anerkannte Prüforganisationen

Umgangssprachlich ist zwar immer vom TÜV die Rede, wenn es um die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen geht. Tatsächlich darf die HU neben den verschiedenen TÜV-Gesellschaften aber auch von anderen anerkannten Überwachungsorganisationen durchgeführt werden. Das sind zum Beispiel DEKRA, die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) und die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS). Besonders praktisch ist es, wenn die Prüfdienstleister ihre Arbeit direkt in der Kfz-Werkstatt verrichten. Das geht sowohl bei Markenbetrieben als auch bei freien Werkstätten. Für viele Autofahrer lässt sich die Hauptuntersuchung mit dem Inspektionstermin synchronisieren. Das klappt immer dann, wenn die maximale Kilometerleistung zwischen zwei Inspektionen nicht erreicht wird und deshalb jährliche Zeitintervalle maßgeblich sind. Die erste Hauptuntersuchung steht drei Jahre nach der Erstzulassung an, danach alle zwei Jahre. Fallen die Termine von Hauptuntersuchung und Inspektion zusammen, muss man nicht extra zu einem Prüfcenter fahren, sondern die Hauptuntersuchung wird einfach im Rahmen der Inspektion mit erledigt. Eventuell festgestellte Defekte können sofort beseitigt werden, und die begehrte Plakette wird „ohne Mängel“ sofort erteilt, ohne dass eine – kostenpflichtige – zweite Vorführung erforderlich wird.

Keine Gefälligkeitsgutachten

Ein Kritikpunkt an der Hauptuntersuchung in der Werkstatt ist die Möglichkeit der Einflussnahme auf das Prüfergebnis. Die Überwachungsorganisationen sind an einer hohen Zahl von Werkstätten interessiert, in denen sie prüfen dürfen, denn dadurch gewinnen sie Kunden. Das auf Wettbewerb basierende deutsche System unterscheidet sich also grundsätzlich von Ländern wie etwa der Schweiz, wo ausschließlich staatliche Stellen die sogenannte Motorfahrzeugkontrolle durchführen. Aber auch in Deutschland gibt es eine übergeordnete Aufsicht. Mit Mängeln präparierte Testfahrzeuge werden vorgeführt, und wer die nicht findet, gefährdet seine Akkreditierung als anerkannte Prüforganisation.

Mehr zum Thema