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In der Autowerkstatt unseres Autohauses werden Fahrzeuge aller Marken repariert und gewartet. Besitzt: Die Werkstattservice auf einen Blick Neben einzelnen Fehlern oder Störfällen sind es in der Regel Standarddienstleistungen, für die man die Werkstatt besucht, wie z.B. Ölaustausch, Inspektionen, HU/AU oder Lichtkontrolle. In regelmässigen Intervallen wird für jedes einzelne Auto eine Überprüfung durchgeführt.

Jedes zweite Jahr muss Ihr Auto einer technischen Kontrolle unterzogen werden: der Erstuntersuchung. Dieser Test ist vom Gesetzgeber gefordert, Sie können ihn in TÜV-zertifizierten Betrieben durchführen lassen.

Das Zahnriemenrad verschleißen und müssen daher regelmässig ausgetauscht werden - sonst besteht die Gefahr von teuren Motorschäden. Regelmäßiger Motorölwechsel sorgt daher für ein reibungsloses Funktionieren des Antriebes. Von jedem Fabrikanten wird ein regelmäßiger Wechsel des Öls vorgeschrieben - auch zur Sicherung der Gewährleistung. Sie sollte sinnvollerweise einmal im Jahr erfolgen, damit Fehler vermieden und rasch erkannt werden können.

Ein Licht-Check sollte im Frühling und in den Herbstmonaten durchgeführt werden. Klimageräte sollten regelmässig warten, da das Umlaufkältemittel leicht verflüchtigt ist. Ob Ihr Fahrzeug auf der Strasse gut und zuverlässig unterwegs ist, entscheidet sich vor allem an den passenden Bereifungen. Deshalb müssen Sie die Räder zwei Mal im Jahr austauschen, am besten in einer Werkstatt.

Dieser regelt die Profilhöhe und den Druck und ersetzt Ihre Laufräder professionell. Sie können auf Anfrage auch Ihre Laufräder balancieren und lagern. Es ist auch einfach, eine generelle Übersicht der nahegelegenen Workshops mit einer Übersicht der Dienstleistungen und Preisen zu haben. Zudem hat ein regelmässig gewarteter und gewarteter Wagen einen höheren Wert.

Wer sein Fahrzeug einmal absetzen will, wird es bald herausfinden: Regelmäßige und professionell gepflegte Autos sind nicht nur günstiger, sondern auch günstiger.

Ihre Rechte in der Werkstatt

Wurde die Instandsetzung in der Werkstatt ohne Beanstandung durchgeführt, kommt der zweite knifflige Punkt: das Auflösen der Abrechnung. Nach " automotor und sporte " muss die Abrechnung alle Leistungen nach Lohn- und Sachkosten aufgliedern. Alle ungeklärten Rechnungsposten sollten von der Werkstatt umgehend und verständlich erklärt werden.

Workshops führen in der Regel die für die Einzelarbeit benötigte Zeit in "AW" (Arbeitswert) oder "ZE" (Zeiteinheit) auf. Aber Vorsicht: Nicht die Werkstatt bestimmt das Billing-System, sondern die Produzenten. Das hat den großen Vorteil, dass Sie als Kunden beim Automobilhersteller erfragen können, ob Sie den Anschein haben, dass die Werkstatt die Herstellerangaben übertroffen hat.

Sollten Besitzer von Nutzfahrzeugen nach der Instandsetzung Fehler am Gerät entdecken, sollten sie diese unverzüglich der Werkstatt mitteilen. Gemäss "auto motor u. sport" ist auch eine entsprechende Bescheinigung der Werkstatt erforderlich. Wenn er es annimmt und der Workshop auf einer Bezahlung beharrt, sollte "Zahlung unter Vorbehalt" auf der Abrechnung stehen.

Mit diesem kleinen Zuschlag macht der Besitzer des Nutzfahrzeuges klar, dass er das mit diesen Fehlern behaftete Gerät nach der Instandsetzung nicht anerkennt. Eine Werkstatt muss gesetzlich für von ihr verursachte Schäden für einen Zeitraum von zwölf Monaten aufkommen. Gemäss "auto motor u. sport" muss sie Materialfehler im eigenen Haus unter Kostenübernahme ausbessern.

Die Kündigung des Vertrages bedeutet, dass die Werkstatt bereits gezahlte Beträge an den Fahrzeughalter erstattet. Und nicht zuletzt: Wird das in der Werkstatt eingesetzte Nutzkraftfahrzeug dort geschädigt oder entwendet, muss sich die Werkstatt dafür verantworten. Dies trifft jedoch nur in begrenztem Umfang auf Objekte im Auto zu.

Die Werkstatt ist in diesem Fall nach " automotor und sporte " nur dann haftbar, wenn der Fahrzeughalter die Gegenstände explizit in Gewahrsam genommen hat.

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