Was Kostet Partikelfilter Nachrüsten 2016

Wie hoch sind die Kosten für die Nachrüstung von Partikelfiltern im Jahr 2016?

Versichern Sie sich die Kosten des Werts zu einem günstigen Preis! Dazu benötigen Sie ein Abgaszertifikat und es kostet zwischen 5000 und unendlich. Der Nachrüsten in einer Fachwerkstatt kostet je nach Hersteller und Modell zwischen 600 und 1000 Euro. In der Fachwerkstatt beginnen die Kosten für die Nachrüstung bei rund 650 Euro für Standard-Fahrzeugmodelle. Durch die Nachrüstung des Fahrzeugs mit einem Dieselpartikelfilter kann das Fahrzeug die grüne Plakette erhalten.

Nachrüstung von Partikelfiltern jetzt möglich

Für die Umrüstung eines Altdiesels mit einem Partikelfilter kann eine staatliche Förderung von 260 EUR bewilligt werden, sofern diese Installation bis Ende Oktober erfolgt. Nach Angaben der GTÜ könnte der Zuschussantrag dann bis spätestens Ende November beim BAFA eingereicht werden.

Bisher wurden die staatlichen Zuschüsse für die Umrüstung nur in begrenztem Umfang akzeptiert, so die GTÜ. Urspruenglich befanden sich dafür rund 30 Mio. EUR im Pot, der laut GTÜ "scheinbar noch gut besetzt" ist. Die Offerte betrifft alle vor dem Stichtag 31. Dezember 2007 zugelassenen Kraftfahrzeuge bis 3,5 t.

Laut GTÜ bekommen Besitzer von Leichtnutzfahrzeugen bis 3,5 t - wie beispielsweise Lieferwagen - den Förderzuschuss nur, wenn ihr Auto vor dem Stichtag des Jahres 2009 erstmals registriert wurde. Auf Deutschlands Strassen befinden sich nach Einschätzungen der Automobilindustrie fast zwei Mio. Diesel-Fahrzeuge, die durch die nachträgliche Anbringung einer Umweltplakette unterstützt würden.

Partikelfilter-Nachrüstung - Finanzierung 2015

Wenn Sie Ihren Diesel-Pkw im Jahr 2015 mit einem Partikelfilter (DPF) nachrüsten wollen, können Sie sich auf 260 EUR an staatlichen Fördermitteln einlassen. Mit weiteren 30 Millionen EUR wurde im Haushaltsplan 2015 die Nachrüstung von Partikelfiltern in dieselbetriebenen Kraftfahrzeugen gefördert. Die neue Finanzierungsrichtlinie wurde am 21. Dezember 2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Damit wird der Förderbeitrag von 260 EUR (Festbetrag) für die nachträgliche Installation eines Dieselpartikelfilters wieder aufgegriffen. Dies bedeutet, dass nur diejenigen, die einen Diesel-Pkw zum ersten Mal bis zum Stichtag 2006 zulassen, ihn im Zeitraum vom 16. Jänner 2015 bis zum Stichtag des Antrags nachrüsten lassen und zum Zeitpunkt des Antrags in Deutschland wohnen, den Subventionszuschuss in Anspruch nehmen können.

Für den Erhalt der Fördermittel muss der DPF umgerüstet werden. Daher trifft dies nicht auf neue Fahrzeuge zu, die bereits über einen DPF verfügen. Entscheidend ist dabei der Tag, an dem die Registrierungsbehörde bestimmt, wann das Auto mit einem solchen Partikelfilter umgerüstet wurde. Diejenigen, die ihren Diesel-Pkw vor dem Stichtag des Jahres 2015 mit DPF nachrüsten, können diese Beihilfe bedauerlicherweise nicht aufbringen.

Gefördert werden neben Pkw auch Reisemobile mit einem Gesamtfahrzeuggewicht von bis zu 3,5 Tonnen und Nfz mit einem Gesamtfahrzeuggewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Vorraussetzung ist, dass diese bis zum einschließlich sechzehnten Dez. 2009 erstmals genehmigt wurden. Bei der Umrüstung von Russpartikelfiltern ist eine der Partikelreduktionsstufen von SM01 auf SM4 (nach Anhang XXVI zu 47 Abs. 3a StVZO) oder eine der Partikelreduktionsklassen SMK01 auf SMK4 (nach Anhang XXVII zu 48 Abs. 2 StVZO) zu erreichen.

Anmerkung: Finanzierungsanträge können bis zum 1.2. 2015 eingereicht werden. Die Beantragung dieses Zuschusses ist nach Installation des Rußpartikelfilters und nach Ergänzung der Registrierungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und rechtzeitig bei der zustÃ??ndigen Meldekasse des Bundesamtes fÃ?r Wirtschaft zustande gekommen. Der vorliegende Gesuch muss zusammen mit einer Abschrift der Registrierungsbescheinigung Teil I bis längstens 16. Januar 2016 bei der jeweiligen Stelle eingehen.

Darüber hinaus ist für die Betriebe zu erklären, dass die Umsetzung der Kommissionsverordnung ( "EU") Nr. 1407/2013 ("de minimis" Beihilfe) als rechtliche Grundlage erkannt wird und dass die Fördermaßnahme die anwendbaren Fördersätze nicht überschreitet. Zu diesem Zweck steht auch ein Formular zur Verfuegung, das vom BAFA zur Verfuegung gestellt wird. Außerdem wird die Unterstützung nur so lange erfolgen, wie das Budget (30 Millionen Euro) zur Verfuegung steht.

Ziel der Umstellung ist es, die Partikelemissionen deutlich zu reduzieren. Abhängig vom jeweiligen Trägerfahrzeugtyp kann dies etwa 30 bis 40 Prozentpunkte der Feinstaubmasse sein. Oder, je nach Fall, 90 Prozentpunkte der Partikelanzahl. Das Registrierungsorgan muss die Änderungen in die Fahrzeugdokumente eintragen, natürlich nach Vorliegen der Annahmebescheinigung für den nachträglich eingebauten Partikelfilter (gemäß Anhang V zu Anlage XXVI StVZO).

Es ist zu berücksichtigen, dass sich die Abgasklasse (Euro-Norm) des Pkw durch die nachträgliche Ausstattung mit einem solchen Dieselpartikelfilter nicht verändert. Der Umbau hat daher keinen Einfluß auf die Abgasuntersuchung (z.B. EUR 2 oder EUR 3 sowie EUR 4). Dies liegt daran, dass die Verschmutzungen (z.B. Kohlenmonoxid CO2, Kohlenwasserstoffe HC und Stickstoffoxide Nox) durch den Partikelfilter nicht reduziert werden.

Bonustipp für DPF-Nachrüster: Wenn Sie Ihren Selbstzünder mit einem Russpartikelfilter ausgestattet haben, sollten Sie nun Ihren Ölspiegel noch besser im Auge haben. Vor allem im Nahbereich ist es für den Partikelfilter schwierig, sich zu erneuern ("frei brennend"). Bei Fahrzeugen mit nachgerüstetem Partikelfilter und entsprechendem Beweis ist dies jedoch durch einen Eintrag in den Fahrzeugscheinen (z.B. "Stufe PM 2 nachgerichtet. m.") im Bereich "Bemerkungen" von Punkt 33 (bisherige Fahrzeugscheine) oder Punkt 22 (neuer Fahrzeugschein) auszugleichen.

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