Wird die Inspektion beim Auto regelmäßig durchgeführt, ist das nicht nur ein entscheidendes Plus …
Reparaturauftrag Kfz
Instandsetzungsauftrag für KraftfahrzeugeUnterzeichnung des Reparaturauftrags - Einschüchterung des Versicherers - Stornierung der Schadensursache
Fragestellung: Unser Auftraggeber wollte sein Auto nach einem Unglück ohne eigenes Verschulden wiederherstellen. Der prognostizierte Reparaturaufwand lag unter dem Wiederbeschaffungswert (WBW). Die Reparatur wurde unterzeichnet und der Beginn der Reparatur geplant. Inzwischen hat der Versicherungsträger auf die Kundschaft einwirkt. Ein volkswirtschaftlicher Gesamtschaden (WBW minus Residualwert unter den Reparaturkosten) würde entstehen.
Die Kundin hat ihr defektes Auto einschüchtern lassen und an den vom Versicherungsträger genannten Bergungshändler verkauf. Er hat die Instandsetzung per Telefon abgebrochen, nachdem die Teile bereits vorbestellt waren. Also schulde uns der Käufer eine Entschädigung? Der Versicherungsgeber hat uns die Reparaturkosten für den Notfall zu erstatten. Als Werkstätte können Sie einen Reparaturauftrag gemäß 643 BGB beenden, wenn der Besteller die erforderlichen Mitwirkungshandlungen unterläßt.
Sollte der Auftraggeber nicht zu einer planmäßigen Instandsetzung kommen, wäre dies ein solcher Mangel an Kooperation. Ein nachträglicher Austritt des Unternehmers erfordert jedoch eine Kündigungsandrohung mit Kündigungsfrist. In diesem Fall muss der Auftraggeber Ihnen eine entsprechende Vergütung zahlen. Zu diesem Zweck hat der Auftraggeber die darin nicht enthaltenen Aufwendungen zu ersetzen.
Dann kann der Besteller die Teile reklamieren. Bei Ihnen ist es jedoch umgekehrt: Der Kundenanruf ist als Beendigung des Werkvertrages zu verstehen. Er ist dazu bis zur Beendigung der Instandsetzung gemäß 649 S. 1 BGB ermächtigt. Mit anderen Worten: Bei guter Arbeitsbelastung wird es schwer sein, einen Schadensnachweis zu erbringen.
Da es oft schwer ist, den entstandenen Verlust nachzuweisen, helfen die Gesetze. Sind bei der (bezahlten) Notfallreparatur bereits mit Teilen der Endreparatur gerechnet worden, muss der Preis abgezogen werden. Als Unternehmer können Sie daher fünf vom Restbetrag von Ihrem Abnehmer als Bauherrn einfordern. Die Problematik der georderten Einzelteile kann jedoch nicht auf diese Weise gelöst werden.
Erlaubt das Gesetz eine Beendigung des Werkvertrages durch den Besteller, d.h. den Besteller, so kann die Beendigung folgerichtig keinen "automatischen" Schadensersatzanspruch auslösen. Es ist fraglich, ob es ausreichend ist, dass sich der Käufer nicht bereits mit uns in Verbindung gesetzt hat, wenn es um den Kauf des teilweise reparierten Fahrzeuges geht. Dies würde nur weiterhelfen, wenn die Teile nicht bereits auf dem Weg oder sogar zu diesem Termin angekommen wären.
Beschädigt wird der Kaufpreis der Ersatzteile oder, wenn sie gegen eine Bearbeitungspauschale zurückgegeben werden sollen, diese pauschal. Ein entgangener Margengewinn ist nicht Teil des Schadens, da, wie oben beschrieben, ein Werklieferungsvertrag gekündigt werden kann.