Tüv Termin überziehen

Tüv-Datum überschritten

Das Datum für die nächste Hauptuntersuchung (HU) ist schnell vergessen. Durch die lange Zeitspanne schwitzen viele Autobesitzer den Termin für die Hauptuntersuchung. Inwieweit kann ich die Hauptuntersuchung beim TÜV überziehen? Kann ich ohne Angst vor einer Geldstrafe zum TÜV fahren (mit Termin)? Die Verabredung kommt nicht überraschend.

Neu festgesetzte Geldbußen bei Terminüberschreitung des TÜV: Die Beschichtung ist kostspieliger geworden

Jeder, der die Deadline für die Hauptuntersuchung (HU) von Personenkraftwagen, Motorrädern und leichten Anhängern um mehr als acht Monaten überschreitet, muss seit dem 1. Mai mehr Geldstrafen zahlen. Die Geldbuße wurde im Zuge der Punkte-Reform um 20 bis 60 EUR erhöht. Die Überschreitung des HU-Datums um mehr als zwei Monaten beträgt immer noch 15 EUR, um mehr als vier und bis zu acht Monaten 25 EUR.

Für Nutzfahrzeuge mit einer jährlichen HU-Verpflichtung betragen die Bußgelder 15 EUR für bis zu zwei und 25 EUR für zwei bis vier Monate. Mehr als vier und bis zu acht Wochen sind 60 statt 40 EUR zu zahlen, und es gibt einen einzigen Aspekt. Wenn das HU-Datum mehr als acht Wochen zurückliegt, verbleibt es bei 75 EUR, die Anzahl der Punkte wird von zwei auf einen reduzier.

TÜV, HU, AU - Bußgeldrechner & Bußgeldkatalog 2018

Bei Überschreitung der Termine sind die Strafen erhöht. Darunter's thesis include DEKRA, FSP, GTÜ, KÜS, TÜV Nord, TÜV Rheinland, TÜV Thüringen and TÜV Hanse. Die Termine für den TÜV sind im Prinzip wie folgt: Zusätzlich zum Kennzeichen in der Zulassungsurkunde Teil 1 oder für ältere Modelle im Fahrzeugbrief gibt es weitere Termine für die Hauptprüfung auf der Vignette.

Das verkehrsrechtlich vorgesehene Zubehörelement ( "Warndreieck", Verbandkasten, Schutzweste seit 01.07.2014) wird ebenfalls geprüft. Sie muss innerhalb eines Monates repariert und wieder vorgelegt werden. Wie viel zahlt der TÜV? Es fallen für den TÜV Gebühren an. Der Unterschied kann krass sein und in einigen Fällen 50 EUR übersteigen. Für Pkw sind ca. 90 bis 100 EUR für HE und AU zu erwarten.

Die TÜV-Kosten für das Triebwerk betragen ca. 65 bis 70 EUR. Sollte eine erneute Prüfung erforderlich werden, weil das Auto wegen mangelnder oder bestehender Defekte innerhalb eines Monates neu vorgelegt werden muss, kostet die TÜV-Plakette zwischen 12 und 25 EUR. Überflüssige Verzögerungen lassen sich oft durch eine Voranmeldung vermeiden.

Abhängig davon, um wie viel die Termine für die HU überzogen werden, besteht die Gefahr eines doppelten Unglücks: Erstens, die Liste der Bußgelder streikt. Beispielsweise wird bei Überschreitung der HU-Frist für Autos und Motorräder von 2 bis 4 Monate eine Geldstrafe von 15 EUR verhängt.

Wird diese Frist um 4 bis 8 Monaten überschritten, wird eine Geldstrafe von 25 EUR verhängt. Bei einer Überziehung der fälligen TÜV-Prüfung um mehr als 8 Monaten wird eine Geldbuße von 60 EUR plus 1 Zähler in der Punkteakte Flensburg angedroht. 40 EUR werden hier berechnet. Ein kleiner Pluspunkt bei der Terminüberschreitung: Seit 2012 wird die neue TÜV-Plakette nicht mehr zurückdatiert.

Wenn ein Auto im Juni 2014 überprüft werden musste, aber erst im August 2014 dem Tüv vorgelegt wird, muss es nicht innerhalb von 24 Monate (September 2016) erneut überprüft werden. Für Fahrzeuge mit saisonalen Kennzeichen, die außerhalb der Betriebszeit an den Technischen Überwachungsverein gehen müssen, müssen die HU- und AU-Prüfplaketten im ersten Betriebsmonat beschafft werden.

Die Liste der Geldbußen (TÜV, HU & AU) listet je nach Terminüberschreitung unterschiedliche Geldbußen und Verwarnungen auf.

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