Private Autowerkstatt

Eigene Garage

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Nachbarn reparieren Fahrzeuge aufgrund von Mondschein und belästigen damit die Anwohner.

Status: 05.11. 2009Frage: Ich habe ein Nachbarproblem. Anschließend malte er den Geräte mit dem Druckluftsprühsystem bei 28° vor seiner Werkstatt, zwei m von meinen Scheiben. Ihre Nachbarin oder Ihr Kunde darf keine "private" Werkstatt von unterschiedlichen Anbietern haben. Und ich vermute, dass Ihr Nächster auch für das bezahlt, was er tut.

Wüà die Arbeitsvermittlung davon, würde wird man ihm sicher umgehend seinen Hartz IV löschen. Die nächste könnte sein, dass Sie legal in einem sauberen Wohnviertel zuhause sind. Eine Autowerkstatt - wie man wohl die Arbeit des Nachbars beschreiben muss - nach dem Baurecht unzulässig und auch nicht wäre, d.h. die Baubehörde würde verbietet das Tun.

Auch wenn es eine Werkstätte im Allgemeinen gibt zulässig wäre, also sicherlich nicht in einer Privatgarage, denn für Werkstätten Werkstätten Werkstätten sind etliche Umweltschutzregelungen zu befolgen wären und die Werkstätte ist dementsprechend Werkstätten aufgebaut (nur auch wegen der Chemie und auch der Gefahren für Nachbarschaft durch Verschmutzung, Dämpfe usw.). Ein Hinweis bei der Baubehörde würde für Die Nachbarschaft dazu führen, dass sie müà sofort einstellt.

Ferner muss der Nächste grundsätzlich auch eine Meldung bei der Gewerbeaufsichtsbehörde fürchten, hier würde erzwungen werden, um sein Tun wegen eines unangekündigten Handels einzustellen. Voraussichtlich würden Der Nächste dann auch noch das Finanzamt fürchten - er hat wohl weder Mehrwertsteuer noch Gewerbe- oder Einkommensteuer gezahlt -, er würden also Bestrafungen oder Sanktionen und Ärger von wenigstens 4 Parteien (Hartz IV-Stelle eingeschlossen).

Unabhängig des Legalität des Tuns beim Nachbarn im Allgemeinen, natürlich muss sich immer auch an Erholungszeiten halten. Für den Fall, dass Sie sich nicht an die Regeln oder an den Zeitplan von natürlich halten. Es wird empfohlen. Unter Bundesländer gibt es so genannte Ruhepausen, meist zwischen 10.00 - 18.00 Uhr und 1.00 - 15.00 Uhr.

Sofern Lärm durch Geräte hervorgerufen wird, gelten weiterhin die so genannten Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung als Mindestregel. Im Wohnbereich, kleinen Wohnbereichen, Sonderflächen und Erholungsbereichen dürfen im Freilichtbereich Geräte und an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werkbereichen werden zwischen 20.00 und 7.00 Uhr keine Betriebseinrichtungen mehr angeboten. Ausnahmen sind die Benutzung auf Bundesstraßen und Eisenbahnen sowie die Benutzung zur Gefahrenabwehr für Personen oder Dinge.

Für einige Geräte und Geräte haben einen noch strengeren Regelwerk, d.h. Blattsammler, Laubbläser, Grasschneider, Rasenkantenschneider und Bürstenschneider dürfen werden nur an Wochentagen zwischen neun und zwölf Uhr und von vierzehn bis siebzehn Uhr in den Wohnbereichen verwendet. Im Baustellenbereich - im Außenbereich - dürfen können an Werktagen zwischen 18.00 und 19.00 Uhr keine Baustellenmaschinen wie z.B. Betonmischmaschinen, Bohrgeräte, Baustellenkreissägen, Mobilkräne oder dürfen mitgenommen werden.

Zudem gibt es noch das Prinzip nachbarschaftlich Rücksichtnahme, d.h. man muss sich so benehmen, dass der Nächste möglichst wenig oder gar nicht durch das eigene Tun belästigt wird, auch wenn das Tun an sich gestattet ist. Erkundigen Sie sich am besten bei der Stadtverwaltung oder der Kommune, ob es gewisse lokale Ruhepausen gibt.

Danach könntest du wieder zu deinem Nachbar gehen oder ihm schreibst und ihn zumindest auffordern, die Ruhepausen (die örtlichen und die bereits erwähnten allgemeinen Ruhezeiten) zu beachten und etwas Rücksicht bei Lakierungen oder bei Staubentwicklung zu beachten, d.h. also auf die Windsogrichtung und auch auf das Klima zu achten, vielleicht könntest du noch Rücksicht, da es ihnen sonst nichts ausmacht ergänzen, was er auf seinem Rücksicht fährt.

So weit der Nächste etwas schlau ist, wird er wissen, was er meint und sich in der Zukunft benehmen. Wenn nicht, ist es ratsam, ein Protokol an führen zu schreiben, in dem Sie aufzeichnen, was wann zu hören war. Sie können dann auch Ihren Antrag auf Beachtung der Ruhepausen und Wegfall von z.B. Lackierung von Fahrzeugen etc. geltend machen.

Letztere wäre ein wesentlich schneller und preiswerterer Weg als eine Beschwerde, die Verhältnis an den Nachbar dürfte aber durch beide Wege schwerwiegend zu stören und eine Form von Nachbarschaftskampf dann nicht mehr auszuschließen ist.

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