Ihk Kfz Meister

Kfz-Meister Ihk

Fortbildung zum Kfz-Meister in NRW, Masterkurs Teil II Kfz-Technik. Eine typische Mischbetrieb ist das Autohaus mit angeschlossener Kfz-Werkstatt. Unterscheidung vom Kunsthandwerk - Grundlegende Vorschriften Start-ups sehen sich oft mit der Problematik konfrontiert, ob die von ihnen gesuchte wirtschaftliche Aktivität dem Handwerkrecht unterworfen ist und wenn ja, ob eine besondere Handwerksqualifikation, d.h. eine Meisterschülerprüfung, vonnöten ist.

Dieselbe Problematik kann sich auch bei Nicht-Gewerbeunternehmen stellen, die ihre Geschäftstätigkeit durch weitere Aktivitäten oder neue Serviceangebote ausweiten oder verändern wollen.

Mit zwei Gesetzen zur Handwerksreform vom 24.12.2003 wurde die umfassendste Liberalisierung des Handwerksrechts seit 1953 vorgenommen (Drittes Handwerksgesetz zur Novellierung des Handwerksgesetzes und anderer handwerklicher Regelungen, BGBl. Nr. 66 vom 28.12.2003). Unternehmensgründungen im Handwerksbereich werden unterstützt, häufig nachgefragter Service aus einer Quelle kann geboten werden und es können Neuerungen besser umsetzbar sein.

Die Meisterprüfung wird beibehalten, wenn die missbräuchliche Gewerbeausübung zu einer unmittelbare Gefährdung von Leib und Seele führt und dies nicht durch andere gesetzliche Bestimmungen verhindert wird. Rechtsgrundlage für die Berufsausübung ist das Handwerksgesetz, letztmals in der Fassung vom 24.12.2003. Mit dem "Gesetz zur Anpassung der Handarbeitsordnung und zur Unterstützung von Kleinunternehmen" und dem "Dritten Recht zur Anpassung der Handarbeitsordnung und anderer Handwerksrechtvorschriften " (Bundesgesetzblatt Nr. 66 vom 31.12.2003), das gleichzeitig in Kraft getreten ist, wurde das Handwerksgesetz erheblich entschärft, um den Weg zur Unabhängigkeit zu ebnen.

Anhang A (siehe unten) der HwO beinhaltet eine Liste der 41 (bisher 94) Gewerke, die als Gewerke geführt werden können, für die der Meisterschülerbrief vorgeschrieben ist (genehmigungspflichtige Gewerke). Der neue Anhang B hat in Teil I ( "siehe unten") die 53 Gewerke (des vorherigen Anhangs A) aufgeführt, die für die Selbstständigkeit in Zukunft keinen Handwerksmeisterbrief mehr benötigen.

Allerdings wird in diesem Zusammenhang die Meisterprüfung als ehrenamtliches Qualitätszeichen angesehen. Teil II des neuen Anhangs B (siehe unten) listet (wie bisher) die 57 handwerklich orientierten Berufe auf, für die keine spezielle Qualifikation für ihre Ausführung vorgeschrieben ist. Der Antrag auf Registrierung eines Fahrzeugs gemäß Anhang A im Handwerksregister sowie der Antrag auf Registrierung eines nicht genehmigungspflichtigen Fahrzeugs gemäß Anhang B Teil I und der Antrag auf Registrierung eines einem Fahrzeug ähnlichen Fahrzeugs gemäß Anhang B Teil II in der zu diesem Zweck vorgesehenen Liste sind bei der verantwortlichen Handwerkskammer zu stellen.

Soll ein Unternehmen nach Anhang A in jedem Falle in das Handelsregister eingetragen werden? In § 1 Abs. 2 HwO wird ein Unternehmen als Handwerksunternehmen bezeichnet, wenn es als Handwerksunternehmen geführt wird und ganz aus einem in Anhang A aufgeführten Beruf besteht oder für diesen Beruf unentbehrliche Aktivitäten durchgeführt werden ("wesentliche Teilaktivität").

Anhang I enthält 41 genehmigungspflichtige Gewerbe in so genannten gefährlichen Berufsgruppen (siehe Anhang II: Anhang II des Handwerkskodex). Die neue Verordnung soll per Gesetz klären, welche Aktivitäten nicht zum Kerngebiet eines Handwerkes zählen, d.h. keine "wesentlichen Tätigkeiten" im Sinn von § 1 (2) HwO sind.

Dazu gehören nach 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 - 3 HwO n. B. "einfache Tätigkeiten", die innerhalb eines Zeitraums von bis zu drei Wochen erlernbar sind; Aktivitäten, die sich nicht aus einem Handel in Anhang A herausgebildet haben. Daher ist die Durchführung solcher einfacher handwerklicher Aktivitäten ohne Meisterprüfung erlaubt.

Einfaches Arbeiten darf jedoch nicht so zusammengefasst werden, dass es einen wichtigen Teil eines Handwerkes darstellt (§ 1 Abs. 2 Satz 3 HwO n.F.). Sind Gründer mit einfacher handwerklicher Betätigung ohnehin Mitglieder der Handwerkerkammer? Der Kaufmann hat die Gesellenprüfung in einem genehmigungspflichtigen Beruf bestanden; die Betätigung macht den größten Teil der kaufmännischen Betätigung aus.

Diese werden zu beiden Räumen gehören, wenn die handwerkliche Aktivität vorherrscht. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Autohaus auch im Auftrag Dritter Autoreparaturen durchführen will, nicht im Zuge eines Hilfsdienstes. Für die fragliche Aktivität im Nebengeschäft gelten die Bestimmungen des Handwerksgesetzes jedoch nicht, wenn der Austausch von Dienstleistungen mit Dritten "in unwesentlichem Umfang" erfolgt.

Sollte der Autohändler dagegen - um bei dem vorgenannten Beispiel zu verweilen - eine eigene Werkstatt nur für die Instandsetzung der eigenen Kraftfahrzeuge errichten, wäre dies ein Zusatzbetrieb, für den eine meisterhafte Prüfung nicht zwingend ist. Jeder, der einen der in Anhang A aufgeführten Berufe als zulassungspflichtiges ständiges Geschäft betreiben möchte, muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Die Person, die die Eignungsprüfung für den Meisterbrief im von ihr zu praktizierenden Gewerbe oder in einem damit verbundenen Gewerbe abgelegt hat, wird in dieses Register aufgenommen. Mit der sogenannten "Altgesellenregelung" wurde im Jänner 2004 eine weitere Eintragsmöglichkeit in das Handwerksregister in das Recht eingeführt. Dieser Personenkreis ist bei dem zuzulassenden Beruf registriert, der dem Studien- oder Schulspezialisierungsgrad seiner Abschlussprüfung nachkommt.

Gleiches gelte für Menschen, die eine andere Fachprüfung, die der Masterprüfung für die Praxis des genehmigungspflichtigen Gewerbes zumindest gleichwertig ist und die in Deutschland entweder eine staatlich zugelassene oder zugelassene ist, mit Erfolg bestanden haben. Über die Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen entscheidet die Handwerkskammer. In diesem Fall wird die Anmeldung von der Kammer durchgeführt. Können sich auch versierte Handwerksmeister ohne Masterprüfung in einem genehmigungspflichtigen Beruf selbstständig machen?

Durch die Neuaufnahme von 7 b in die Gewerbeordnung wurde nun eine besondere Aufnahmemöglichkeit in das Handwerksregister für versierte Handwerksgesellen eingeführt, die selbständig im Handwerksbereich arbeiten wollen. Gemäß dieser Verordnung hat der Geselle das Recht, sein Beruf auszuüben, wenn er in dem beabsichtigten genehmigungspflichtigen Beruf während eines Zeitraums von sechs Jahren nach Bestehen der Prüfung des Gesellen gearbeitet hat, von denen vier in Führungspositionen tätig waren.

Diese Managementtätigkeiten können durch Zeugnisse, Jobbeschreibungen oder in anderer Weise nachweisen. Der Gesellenberuf muss zumindest eine Haupttätigkeit eines genehmigungspflichtigen Schiffes umfassen, für die das Recht auf Ausübung geltend gemacht wird. Das für die Selbständigkeit als Handwerker erforderliche betriebswirtschaftliche, kaufmännische und juristische Wissen wird in der Praxis in der Praxis in der Regel durch eine 6-jährige Berufspraxis nachweisbar. Davon sind 4 Jahre in Führungspositionen.

In jedem Falle muss der Eigentümer eines Unternehmens oder ein Unternehmensgründer die Prüfung zum Meister bestanden haben? Gemäß der bisher geltenden HwO war es für den Eigentümer einer Einzelunternehmung notwendig, die Prüfung durch den Meister abzulegen oder anderweitig die Registrierungsanforderungen zu erfüllen. Unternehmen, die ein genehmigungspflichtiges Gewerbe betreiben, können nun auch von allen Alleingesellschaftern oder Partnerschaften geleitet werden, die einen Meister als Werksleiter beschäftigen.

Dass auch im europÃ?ischen Markt das Handwerksgesetz nicht in Frage kommt, haben die Regierung und das Bundeswirtschaftsministerium immer wieder klargestellt. EU-Bürger unterliegen jedoch seit jeher großzügigen Regeln für die Ausübung von Sport. Demnach wird den Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten der EU oder eines anderen Vertragsstaats des Übereinkommens über den EWR auf Gesuch des Präsidenten der Regierung eine Ausnahmegenehmigung zur Aufnahme in das Handwerksregister erteilt, wenn sie die fragliche Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat seit mehr als 6 aufeinander folgenden Jahren als Selbstständiger oder Geschäftsführer oder seit mehr als 3 aufeinander folgenden Jahren als Selbstständiger oder seit mehr als 5 aufeinander folgenden Jahren als Arbeitnehmer ausübt.

Anhang A zur Handwerksordnung: Anhang B zur Handwerksordnung: Weitere Angaben zum Handwerksgesetz sind im Handbuch zur Begrenzung des Handwerks und in der Sammlung von Links zu den Prospekten der Industrie- und Handelskammern ersichtlich.

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