Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Hu Fristen
HU-FristenWie sind die Fristen? Das Datum ist auch im Fahrzeugbrief angegeben. Wie verhält es sich, wenn die Frist überschritten wird? Wenn Sie die Frist um zwei bis vier Wochen verpassen, zahlen Sie 15 EUR. Bei einer Überziehung von vier bis acht Wochen werden 25 EUR berechnet. Das alles kostet 60 EUR und einen einzigen Bonus.
Das Überschreiten der Frist von zwei Monate bestrafen die Prüfinstitute auch mit einer so genannten verlängerten HU - die fachliche Prüfung wird durch weitere Prüfungen untermauert. Die Zulassungsbescheinigung, das Papier für die Abgasprüfung, falls von der Fachwerkstatt überprüft, sowie die Unterlagen für spätere An- und Umrüstungen. Einschließlich der Abgasuntersuchungen (AU) liegen die Kosten der jeweiligen Prüfstellen und Länder für Pkw zwischen 85 und 100 EUR.
Sämtliche Fehler müssen innerhalb eines Monates behoben werden. Danach ist eine erneute Untersuchung erforderlich. Der beste Weg ist für Fahrzeughalter, vor dem HU-Termin in die Garage zu kommen. Hier werden die Fehler umgehend behoben und ein Sachverständiger benannt. Der Workshop kann die AU auch alleine durchführen. Laut einer vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage setzen bereits fast drei Viertel der Automobilisten darauf.
TÃV verlängert HU-Frist für Kostenlose Reisemobile
Für Reisemobile bis 7,5 t zulässigem Totalgewicht, dessen HU noch nicht länger ist als ein Jahr zurück, die TÜV-Stationen stellen ein kostenloses Verlängerung der HU vor. Zur Entgegennahme der Verlängerung benötigen die TÜV-Mitarbeiter die Fahrzeugpapiere, den Prüfbericht - und natürlich das Auto bzw. dessen rückwärtiges Kennzeichen, um die neue Tafel aufkleben zu können.
Camper mit Saisonschildern, die zur Zeit nicht auf öffentlichen Straßen dürfen unterwegs sind, sollten ab Anfang des neuen Gültigkeitsperiode die Verlängerung der Prüffrist machen. Anschließend gilt für Reisemobile von für mit einem Gewicht von bis zu 3,5 t künftig die gleiche Frist wie für Personenkraftwagen von für an der HU: Die erste ist fällig nach drei Jahren, die zweite alle zwei Jahre.
Reisemobile mit einem Gewicht zwischen 3,5 und 7,5 t zulässigen müssen andererseits auch künftig in den ersten sechs Jahren alle zwei Jahre zur Erstinspektion.







