Hauptuntersuchung Münster

HU Münster

Der TÜV SÜD Münster: Hauptuntersuchung (HU), Schadensbegutachtung, Abgasuntersuchung (AU), Unfall, Pkw, Kfz-Sachverständiger. Das Datum der fälligen Hauptuntersuchung wird von vielen Fahrern einfach vergessen. TÜV STATION Münster | TÜV NORD Unser staatlich anerkannter Sachverständiger prüft Umbauten und Ergänzungen an Ihrem Auto, erstellt vollständige Gutachten und Oldtimerberichte und vieles mehr. Sie können Ihr Auto zur Annahme zurücklassen oder es überprüfen und später abholen. Gern stehen wir Ihnen für alle technische Anfragen rund um Ihr Auto zur Verfügung.

Geben Sie uns dazu Ihre Daten an, damit wir Sie direkt anspricht.

Der TÜV SÜD Münster: Hauptuntersuchung (HU), Schadensbegutachtung, Abgastest (AU), Unfallschutz, PKW, Kraftfahrzeugexperte

Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz in der Hauptuntersuchung (HU) und Abgasprüfung (AU). Die Hauptuntersuchung (HU) - was ist das? Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitnehmen? Bei der HU brauchen Sie nur den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und evtl. bestehende Anlagenbestätigungen oder ABE (z.B. für Alufelgen). Nein, wir brauchen nur den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung, Teil I) und evtl. bestehende Anbaubescheinigungen oder Betriebsgenehmigungen.

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überschreiten? Wenn Ihr Aufkleber länger als zwei Monate abläuft, müssen wir eine eingehende Inspektion vornehmen, die wir Ihnen mit einem Zuschlag von 20 % in Rechnung stellen. Haben Sie kein entsprechendes Feld markiert, müssen Sie die Meldestelle und die Anmeldung vor der Hauptuntersuchung veranlassen.

Dazu wird die EBV-Nummer der Krankenkasse und Ihre Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung, Teil I und II) benötigt. Vom Einwohnermeldeamt bekommen Sie dann ein weiteres Nummernschild. Sie können damit zu uns kommen und die HU durchfahren. Sie können die Genehmigung dann mit dem Zeugnis der bestandenen Hauptuntersuchung ausfüllen. Kann die HU auch im Auslande mit einem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug durchgeführt werden?

Dem Gesetzgeber ist die Durchführung der Hauptuntersuchung ( 29 StVZO) im Inland vom Gesetzgeber verboten. Erfolgt das Verbringen des Fahrzeugs nur temporär im Inland und endet die Nachprüfungsfrist ( " 29 StVZO") während dieser Zeit, so fällt es in der Regel nicht unter die Verpflichtungen des 29 StVZO im Inland.

Zur Erfüllung der Verpflichtungen nach 29 StVZO genügt jedoch die sofortige, d.h. ohne schuldhafte Verzögerung, Vorlage des Fahrzeugs für die Hauptuntersuchung. Erwähnenswert ist auch, dass die ausländischen Verkehrsbetriebe unseren HU-Ausweis inzwischen sehr gut "lesen" können und bei Überbeanspruchung entsprechend den dort geltenden nationalen Vorschriften Massnahmen einleiten.

Einige Kfz-Versicherer haben den Schutz an die geltende Hauptuntersuchung geknüpft.

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