Autoreparatur Garantie

Auto-Reparatur-Garantie

Der Vertrag über eine Autoreparatur gilt rechtlich als Werkvertrag. Auch die Werkstatt muss die Garantie für das eingebaute Teil übernehmen! Was sind die Vorschriften, die der Garantie für eine in einer Fachwerkstatt durchgeführte Autoreparatur unterliegen?

Ausbesserungen? Was sind die Vorschriften, die der Garantie für eine in einer Fachwerkstatt durchgeführte Autoreparatur unterliegen?

Bekomme ich eine Garantie für Autoreparaturen? Nein, Sie erhalten keine Garantie, nur eine Garantie. Dies ist 2 Jahre gültig, aber wenn mehr als 6 Monaten nach der Reparatur verstrichen sind und es zu Problemen kommt, müssen Sie nachweisen, dass entweder die Reparatur oder die installierten Komponenten defekt sind. Tip: Ich habe einen Workshop, dem ich vertraue, und ich hatte nie irgendwelche Schwierigkeiten.

Für die eingebauten Teile gibt es eine Garantie, die vom jeweiligen Fahrzeughersteller übernimmt. Ich denke, Sie müssen beweisen, dass es ein Mißverständnis war. Diesen Glanz glaub ich seit 6 Monaten. Nein, aber natürlich eine Garantie auf die ausgeführten Ausbesserungen. Auch bei kleinen Reparaturarbeiten ist es lohnend, auch mal die Hände in die Waagschale zu legen.

Gewährleistungsfall für Autoreparaturen?

Meine sehr geehrten Damen u. Herren, ich bin im Gespräch mit einer Autoreparaturwerkstatt, die mein Auto zur Reparatur hatte (Audi-Vertragswerkstatt, aber als unabhängiges Unternehmen). Das Automatikgetriebe konnte vor etwa einem Jahr nur per Notauslösung geschaltet werden, worauf ich in eine Werkstätte ging und diesen Fehler zur Reparatur bestellte.

Ursächlich dafür war laut Workshop der Drehzahlsensor in der Getriebesteuerung. Die Reparatur hat mich ca. 1300 Euro kostete, da viel Zeit für das "Erlernen" der neuen Steuerung aufgewendet wurde und die anfallenden Reparaturkosten bezahlt wurden. Nach Angaben der Fachwerkstatt war die Quelle des Ölverlustes ein Leck zwischen Flanschen und Getrieben. Dieser wurde dann mit einer gewissen "Spachtelmasse" versiegelt, danach vom Luftstrom gegen die Straßenoberfläche gepresst und teilzerstört.

Der Einschreibebrief zur Nacharbeit wurde mit folgendem Wortlaut abgelehnt: "Wir hatten Ihr Auto nicht in Reparatur". Eine Zusammenarbeit seitens des Workshops findet nicht statt. Bei der Rückgabe eines Kraftfahrzeugs zur Reparatur in eine Garage ist es ein sogenannter Arbeitsvertrag gemäß §§ 631 ff.

Danach war es richtig, von dem Recht auf Mängelbeseitigung vorrangige (!) Nutzung zu machen (was auch das Recht so vorsieht). nach § 635[in erster Linie], nach § 637 den Fehler selbst zu beheben und nach § 636, 280, 281, 283 und 315a Schadenersatz oder nach § 284 vergebliche Aufwendungen zu fordern.

Zur Zeit müssen Sie sich jedoch noch an die Ergänzungsleistung halten und vorsorglich eine weitere Nacherfüllungsfrist festlegen. Die zum Zweck der Nacherfüllung notwendigen Kosten, namentlich Transport-, Wege-, Arbeits- und Sachkosten, zu denen auch ein kostenloses Ersatzfahrzeug gehört, trägt der Auftragnehmer. Jedoch können und sollten Sie jetzt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl bestellen, da die Gegenpartei bereits mit der Erfüllung der Ansprüche in Rückstand ist.

Nachbesserungen gelten nach dem zweiten vergeblichen Versuch als gescheitert, es sei denn, die Beschaffenheit der Sache oder der Mangel oder sonstige Umstände lassen etwas anderes vermuten. Unangemessenheit der Nacherfüllung mit dem Recht auf sofortige Minderung, Rücktritt oder Schadens- und/oder Kostenersatz sehen wir hier - zumindest nach meiner ersten Beurteilung - noch nicht.

Es stellt sich auch die Frage, ob die Werkstätte die Mängelbeseitigung bereits seriös und abschließend abgelehnt hat, was zu dem selben Resultat führt, dass Sie unmittelbar weitere Gewährleistungsansprüche hätten. Wenn ich Sie wäre, wäre ich mir ziemlich sicher und würde eine letzte schriftliche Deadline für die Einleitung der weiteren Ausführung einrichten. Auf diese Weise werden in einem eventuellen Verfahren die Erfolgsaussichten eines Verfahrens erheblich verbessert.

Abgesehen davon, dass das Auto verkauft wurde, habe ich gute Aussichten, gegen die Garage vorzugehen. Meiner ersten Meinung nach sollte die Nachfrage nach einem Verkauf nicht bestehen, jedenfalls nicht ursächlich bedingt durch das Benehmen der Werkstätte. Sie wird wahrscheinlich mit einiger Gewissheit beanstandet werden, zum Beispiel in einem Verfahren der Manufaktur.

Ich habe mein altes Auto aus beruflicher Not bereits veräußert und kann daher keine weitere Reparaturanfrage an die Garage schicken, oder? "Meiner ersten Meinung nach ist die Nachfrage nach einem Verkauf nicht wahrscheinlich, jedenfalls nicht ursächlich bedingt durch das Benehmen der Werkstätte. Sie wird wahrscheinlich mit einiger Gewissheit beanstandet werden, zum Beispiel in einem Verfahren der Manufaktur.

In der Tat ist es sinnvoll, auf die Unangemessenheit der Berichtigung und der wiederholten Bemühungen aufmerksam zu machen und einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen oder darauf aufmerksam zu machen.

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