Das Internet macht es möglich: Eine Werkstatt finden Sie hier schon mit Eingabe einiger weniger …
Abgassonderuntersuchung
Emissions-SonderuntersuchungMit dem innovativen e-Package stellt der Konzern erstmals eine Komplettlösung für Firmen und Privatpersonen in der Musterregion NRW zur Verfügung. Die Kunden können nun zwischen dem Micro-Vett 500 O auf der Grundlage des populären Straßenwagens Typ 500 und den geräumigen Micro-Vett Fiorino Omnibussen wählen, beide natürlich mit Strom.
Bislang hat das Energieunternehmen 150 öffentliche Ladestationen in acht Städten Deutschlands errichtet. Bentley Motors ist erfreut, die Emil Frey Group Germany als neuen, leistungsstarken Partner für den Großraum München bekannt zu geben.
Bestimmungen für die HU und Abgasprüfung
Sie als Kraftfahrer müssen im Zuge der seit 2010 eingebauten HU und AU alle drei Jahre bei Neuwagen und alle zwei Jahre bei allen anderen Kraftfahrzeugen die Fahreignung und die geringen Emissionen Ihres Fahrzeugs vorweisen. Von besonderem Interesse sind in diesem Kontext die aktuellen Regelungen, die zum Teil seit 2012 sowohl für Garagen als auch für Fahrzeughalter deutlich verschärft wurden.
Nach den strengeren Bestimmungen für die HU, die seit Jahresmitte 2012 in Kraft sind, müssen Sie als Werkstättenbetreiber für jedes zur HU zugelassene Auto in Ihrer Fachwerkstatt eine Testfahrt mit einer Mindestfahrtgeschwindigkeit von 8 km unternehmen. Auch eine strengere Generalinspektionsbremsrichtlinie (HU-Bremsrichtlinie) gewährleistet eine besonders strenge Beurteilung der Bremsleistung des Kraftfahrzeugs. Als Fahrzeugbesitzer wird der seit 2010 erfolgreich abgeschlossene Sonderabgasnachweis nicht mehr durch eine eigene Umweltplakette, sondern durch die Übergabe der Umweltplakette bestätigt.
Als Kfz-Besitzer können Sie jedoch die spezielle Abgasuntersuchung vor der tatsächlichen HU vornehmen lassen, wenn Sie dazu berechtigt sind. Anschließend legen Sie das erlangte Zertifikat dem Inspektor für die tatsächliche HU vor. Seit 2012 gelten für Sie auch strengere Regelungen in Bezug auf die spezielle Abgasuntersuchung. Seit 2012 muss jedes zu testende neue Fahrzeug die EU-Norm 2010 /48/EU einhalten.
Die neue Abgasnorm sieht deutlich geringere Grenzwerte vor als die bisherige Euro-Norm 4. Seit 2012 ist es für Sie als Werkstättenbetreiber und für Sie als Fahrzeughalter schwerer geworden, die Bestimmungen der HU und der integr.