Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Den Autoservice lassen sich die Autofahrer einiges kosten. …
Quad Abgasuntersuchung
Vierfach-AbgasprüfungBei den Fahrern von Quad und Trike gibt es ab Mitte dieses Jahr einen Wechsel, der die Fahrzeugprüfungen betrifft. Bei den populären Freizeitfahrzeugen müssen die Emissionen geprüft werden. Die Dreiräder waren in der Regel von der AU (Abgasuntersuchung) ausgenommen. Bei Fahrzeugen mit einem zugelassenen Gesamtmasse (THG) von über 400 kg müssen seit Juni 2012 die Abgaswerte auf die geforderten Grenzwerte überprüft werden.
Aus dem Eigengewicht des Fahrzeugs und der Nutzlast ergibt sich das zugelassene Gesamtmasse. In der zweiten Fahrzeuggruppe, den vier Fahrzeugen, werden ab Juni 2012 auch die Abgasemissionen erfasst. Bislang waren nur Autos mit einem erlaubten Gewicht von mehr als 400 Kilogramm Gegenstand einer AU.
Sind den Pkw vier Exemplare des Fahrzeugtyps zugewiesen, haben sie eine spezielle Schlüsselzahl. Dies betrifft Kraftfahrzeuge, deren Schlüsselzahl mit dem Buchstaben M1 oder 01 anfängt. In den Fahrzeugdokumenten ist die Schlüsselzahl angegeben und steht dort im Bereich J. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die KÜS-Prüfingenieure.
AE für Quad und Dreiräder
Autofahrer von Quad und Dreirädern müssen ihre Autos ebenfalls zur Abgasuntersuchung einsenden. Nach Angaben der KÜS waren frei von dieser Verpflichtung Sportfahrzeuge bis zu einem bestimmten Leermasse. Bei der Abgasuntersuchung (AU) müssen seit diesem Jahr auch die Autofahrer von Dreirädern und Vierbeinern ihre Autos präsentieren. Nach Angaben der KÜS waren Dreiräder grundsätzlich von dieser Regel ausgenommen; die Quadsregelung basierte auf dem Leermasse.
Dies gilt nun auch für die Dreiradfahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit einem zugelassenen Gesamtmasse (gGG) von mehr als 400 kg müssen die Abgasemissionen überprüft werden. Aus dem Eigengewicht des Fahrzeugs und der Nutzlast ergibt sich das zugelassene Gesamtlast. In den Fahrzeugscheinen gibt die Gesellschaft das erlaubte Gewicht an, dort unter dem Buchstabe F.2.
Allgemeine und Abgasuntersuchung; Termine für Quartiere
Von der Pflicht zur Abgasuntersuchung sind nach § 47a StVZO ausgenommen: Bei der neuen eingeführten Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) Quad´s, die mit Motorradmotor und Auspuff ausgerüstet sind, werden im Zuge der HU in der neuen Umweltverträglichkeitsuntersuchung aufgenommen. Anhang VIII Nr. 1.2.2.1.1 zur StVZO bindet alle Krafträder ab dem 01.01.1989 an die AUK.
Irreführend ist, dass die in den Punkten 1 a und b aufgeführten genannten Ausnahmeregelungen nicht für Viererkabel gelten. Seit die Abgasuntersuchungsverordnung (VkBl. 07/2006 S. 304) die Viererkabel ausdrücklich als vierrädrige ("Für die Zwecke dieser Bestimmung sind zwei, drei und ausgewählte Kfz als Krafträder,.... zu verstehen") umfasst, werden Viererkabel mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989 der AUK unterstellt.