Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Abgasuntersuchung Pflicht
Auspuffprüfung PflichtBei der Abgasuntersuchung sind die genauen Schadstoffemissionen des geprüften Fahrzeuges bei spezifischen Motordrehzahlen zu ermitteln. Was ist der Unterscheid zwischen einer Generalinspektion und einer Abgasuntersuchung? Bei der HU wird der technische Fahrzeugzustand geprüft, während die Abgasuntersuchung (AU) die Schadstoffemissionen des Fahrzeuges und damit die Erfüllung der Abgasnormen meldet.
Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 Teil jeder Erstuntersuchung. Inwieweit muss eine Emissionsprüfung erfolgen? Bei den meisten Kraftfahrzeugen sieht der Gesetzgeber alle zwei Jahre eine vorgeschriebene Generalinspektion und damit auch eine Abgasuntersuchung vor. Reisemobilbesitzer, die mehr als 3,5 t wiegen, müssen ihr Auto alle 12 Monaten inspizieren lassen.
Bei fabrikneuen Fahrzeugen ist die erste allgemeine und Abgasuntersuchung erst 36 Monaten nach der Zulassung durchzuführen. Neufahrzeuge und Krafträder dürfen dagegen nicht drei Jahre vor der ersten Abgasuntersuchung gewartet werden. Der Zeitraum bis zur nächstfolgenden Prüfung startet mit dem ersten Zulassungsmonat und dem Jahr der ersten Zulassung (vermerkt in der Zulassungsbescheinigung) oder der zuletzt durchgeführten Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (erkennbar auf der Prüfplakette).
Wieviel kosten die Emissionsprüfungen? Ist bei einem Auto die HU - und damit heute auch die Abgasuntersuchung - anstehen, wird gemeinhin gesagt, dass das Auto einen neuen Tüv braucht. Denn der Tüv ist das wohl renommierteste Prüfunternehmen, das Hauptuntersuchungen und Abgastests durchführt. Zusätzlich zum Tüv führen weitere Prüfunternehmen wie DEKRA oder KÜS Haupt- und Abgasprüfungen für Fahrzeuge durch.
Für ein Pkw (bis 3,5 Tonnen) bezahlen Fahrzeugbesitzer 102,20 EUR und für ein Motorradmodell 67 EUR für eine Generalinspektion inklusive Abgasuntersuchung beim TÜV SÜD in Baden-Württemberg im Jahr 2018. Beide Tests sind bei DEKRA für 103 EUR für ein Kraftfahrzeug und 74 EUR für ein Fahrrad zu haben. Die Abgasuntersuchung an Fahrzeugen, die mit einem On-Board-Diagnosesystem (OBD) ausgestattet sind, beschränkt sich seit einiger Zeit auf die Überprüfung von Systemfehlermeldungen.
Nachdem verschiedene Automobilhersteller versucht haben, die gemessenen Werte für die Schadstoffemissionen zu verändern, ist die Abgasuntersuchung unmittelbar am Abgasrohr des Fahrzeugs seit Jänner 2018 wieder verpflichtend. Eine Sichtkontrolle aller Komponenten, die für die Emission von Abgasemissionen von Bedeutung sind, wie z.B. Abgasanlage und Filter, ist Bestandteil jeder Abgasuntersuchung. Sämtliche zulassungspflichtige Fahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotoren müssen regelmässig auf Abgasemissionen überprüft werden.
Allerdings gibt es einige Ausnahmefälle, die keine Emissionsprüfung erfordern: Auch Fahrzeuge mit einem Dieselantrieb, die mit einer Hoechstgeschwindigkeit von weniger als 25 km/h unterwegs sind, weniger als vier Rädern haben oder vor Jänner 1977 zum ersten Mal angemeldet wurden, sind von der Emissionsprüfung ausgenommen. Die Abgasuntersuchung ist auch nicht vorgeschrieben für Quad, "Trikes" und Leichtmotorräder mit und ohne Seitenwagen mit einer Zulassung vor dem ersten 1. Jänner 1989, für Traktoren in der Land- und Forstwirtschaft sowie für selbstfahrende Maschinen (z.B. in der Weinlese) und Gabelstapler.