Hauptuntersuchung Abgasuntersuchung

Allgemeine Abgasuntersuchung

und weitere Informationen zur Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Was trifft auf den Bereich zu? Schließlich wurden alle technischen Belange ignoriert: Seit dem ersten Januar 2018 wird die obligatorische Auspuffmessung für alle prüfpflichtigen Fahrzeuge wieder eingeführ. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums soll damit "die Praxisnähe der Abgasuntersuchung (AU) weiter gesteigert und die Fehlerrate niedrig bleiben". Prinzipiell müssen alle Fahrzeuge mit zulassungspflichtigem Benzin- oder Dieselantrieb, d.

h. alle Pkws, Lkws, Motor- und Leichtmotorräder, Dreiradfahrzeuge, Quad, etc. für die AU zugelassen werden.

Fahrzeuge mit einem Ottomotor mit einer Hoechstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h oder einer ersten Zulassung vor dem 1. Juli 1969 oder drei Rädern und einem höchstzulässigen Gewicht von weniger als 400 kg, Fahrzeuge mit einem Dieselloks mit weniger als vier Rädern oder einer Hoechstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h oder mit einer ersten Zulassung vor dem 1. Juli 1969 oder drei Rädern und einem höchstzulässigen Gewicht von weniger als 400 kg.

Die vor dem ersten Mal vor dem ersten 1. Jänner 1989 zugelassenen Motor- und Leichtmotorräder mit und ohne Seitenwagen (L3e, L4e), Dreiräder (L5e) und Quad (L7e) besitzen am gleichen Tag land- und forstwirtschaftliche Sattelzugmaschinen ( "Traktoren/Traktoren"), Selbstfahrer, die nicht mit Lkws und Gabelstaplern vergleichbar sind. Bei welchen Kraftfahrzeugen verändert sich etwas? Fahrzeuge mit einem On-Board-Diagnose-System (OBD-System) unterliegen ab dem ersten Tag des Jahres 2018 nicht mehr dem zweistufigen Prüfverfahren, das keine Messungen an der Abgasanlage erforderlich machte, wenn das OBD-System die Prüfungen bestanden hat.

Im Klartext bedeutet dies alle Fahrzeuge (ohne Motorräder) ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung am oder nach dem Datum des ersten Zulassungsdatums und alle Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6/VI und mehr. Welche Änderungen ergeben sich für die betreffenden Fahrzeuge? Für die betreffenden Fahrzeuge wird die OBD-Systemprüfung durch eine obligatorische Messung der Abgase an der Abgasanlage erweitert. Wie wird sich das ab dem ersten Januar 2019 ändern?

Die oben genannten Grenzen werden ab dem 01.01.2019 für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6/VI und darüber weiter gesenkt. Welche Maßnahmen sind ab dem Jahr 2021 vorgesehen? Für Fahrzeuge mit Dieselmotoren, für die jedoch noch keine Methode oder Grenzen bekannt sind, soll zum Stichtag des Jahres 2021 ein Partikelzahlmesssystem vorgestellt werden.

Damit werden die expliziten Zielsetzungen des Entwurfes - "Realismus" und "Reduzierung der Fehlerquote" - nicht erfüllt oder sind nicht erforderlich und daher nicht verhältnismäßig: Jede Abgasmessung im Stillstand ohne Motorbelastung hat nichts mit dem tatsächlichen Fahrbetrieb von Fahrzeugen zu tun und - wie die BASt- und UMTS-Studie sowie "Emissions-Überprüfung 2020 " gezeigt haben - die Verlässlichkeit der Abgasuntersuchung bei der Abgasuntersuchung beträgt 97,2-1999%.

Die Abgasskandale machen klar, dass die Mittel zur wirksamen Bekämpfung der Abgase revidiert und verschärft werden müssen. Allerdings ist die generelle EinfÃ??hrung einer Auspuffmessung fÃ?r alle nicht zweckdienlich. Eine Verbindung zwischen der Beeinflussung der Abgase durch die Fahrzeughersteller und der (Wieder-)Einführung der Auspuffmessung bei allen Kraftfahrzeugen ist nicht nachweisbar.

Illegale Eingriffe der Automobilhersteller können bei einer Abgasuntersuchung technologisch nicht erkannt werden, da die jeweiligen Schadstoff-Emissionen - besonders Stickstoffoxide (NOX) - nur mit einer korrespondierenden Motorlast messbar sind. Dies würde aufwendige und kostspielige Rollprüfstände an allen Prüfständen erfordern, was letztlich zu einer zusätzlichen Belastung der Konsumenten führt. Illegale Eingriffe der Automobilhersteller können bei einer Abgasuntersuchung technologisch nicht erkannt werden, da die jeweiligen Schadstoff-Emissionen - besonders Stickstoffoxide (NOX) - nur mit einer korrespondierenden Motorlast messbar sind.

Dies würde aufwendige und kostspielige Rollprüfstände an allen Prüfständen erfordern, was letztlich zu einer zusätzlichen Belastung der Konsumenten führt. Hierzu zählen reale Fahremissionsmessungen (RDE) im realen Straßenverkehr. Nach Ansicht der Verfechter ist auch eine obligatorische Auspuffmessung für jedermann notwendig, um vermutete Eingriffe an einzelnen Fahrzeugen durch den Eigentümer freizulegen, zum Beispiel die Entfernung von Dieselpartikelfiltern (DPF).

Wieviele Autos mit manipulierter Abgasreinigungsanlage derzeit auf Deutschlands Strassen fahren, ist nicht bekannt - mangels zuverlässiger Unabhängigkeit. Stattdessen sollten einzelne der Manipulation verdächtige Kraftfahrzeuge im Zuge der Abgasuntersuchung (AU) als eingehende Prüfung bei entsprechenden Anomalien am Auspuffrohr vermessen werden. Dies fängt beim Tacho an und reicht bis hin zu Motorregelung und Abgasnachbehandlung, Fahrzeugsicherheitssystemen, Fahrzeugvernetzungen und automatischen Fahrerfunktionen.

Der Vorwurf der Beeinflussung der Abgasreinigungsanlagen von Nutzkraftwagen im grenzüberschreitenden Frachtverkehr ist im Bereich der staatlichen Haupt- und Abgasuntersuchung nicht nachweisbar und kann nicht eingedämmt werden.

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