Leitfaden 5 Abgasuntersuchung

Richtlinie 5 Abgasuntersuchung

Neue Richtlinien für Abgasuntersuchungen; Richtlinie 5 Rev. 01; Neue Vorschriften für Abgasuntersuchungen.

Mehr zur AU-Richtlinie Richtlinie 5.01

Mit der Überarbeitung der AU-Richtlinie 5.01 stellen sich in den Betrieben viele Fragestellungen. Was die drei Arbeitsschritte für die Abgasuntersuchung sind und welche Arbeitsschritte für Ihre Werkstätte erforderlich sind, damit Sie die AU auch in den Jahren 2018, 2019 und 2021 ausführen können, erfahren Sie hier. Weshalb war die neue AU-Richtlinie vonnöten?

Auf die Skandale in der Automobilindustrie (Stichwort: Falscher Abgasausstoß) hat der Freistaat eine Überarbeitung der AU-Richtlinie entschieden. Die Richtlinie 5 wurde revidiert, um die Abgasuntersuchung umzubauen. Diese so genannte Richtlinie 5.01 startet am 15. Februar 2018 und das bisherige, gekürzte Testverfahren ohne Endrohrvermessung ist nicht mehr erforderlich. Was sind die Arbeitsschritte in der 5.01 Anleitung?

Die Richtlinie 5.01 umfasst drei Schritte, die in den kommenden Jahren implementiert werden. Aktualisierung Nr. 194 des Verkehrsblattes 24/2017 vom 31.12.2017 wurde eine Übergangszeit bis zum 31.12.2018 angekündigt, um mehr Zeit für Upgrades und Umbauten zu haben. In dieser Zeit kann die Richtlinie 4 noch für alle Kraftfahrzeuge bis zur Klasse Euro 5/V angewendet werden.

Die Richtlinie 5 gilt für alle Kraftfahrzeuge, einschließlich Euro6/VI. Richtlinie 5.01 Etappe I ab dem ersten Schritt 2018: In der ersten Etappe der AU-Richtlinie ist die obligatorische Endrohrinspektion aller Kraftfahrzeuge vorgesehen. Damit werden die vorgegebenen OBD-Prüfverfahren für Benzin und Benzin wieder eine visuelle Überprüfung der Motordiagnosekontrollleuchte, das Ablesen der OBD-Daten über die OBD-Schnittstelle des Kraftfahrzeuges und die Messung des Abgasendrohres ab Baujahr 2018 ermöglichen.

Dazu ist ein Upgrade der AU-Tester auf die Software-Version 5.01 erforderlich. Sollte Ihr Abgasmessgerät kein Upgrade bekommen und weiterhin mit dem Gerätehandbuch 3, 4 oder 5 betrieben werden, dürfen Sie nur bis zum 31.12.2005 vom 10.01.2018 bis zur 3.1.2005 messen.

Wir weisen auf die aktuellen Daten vom 31. Dezember 2018 hin Richtlinie 5.01 Level 2 vom 31. Dezember 2019: Im zweiten Schritt werden die Grenzwerte der Abgasemissionen für die Trübungs- und CO-Messung für Euro 6-Fahrzeuge eingestellt. Richtlinie 5.01 Ebene drei ab dem Datum der Veröffentlichung am 31. Dezember 2021: Die Richtlinie 5.01 wird durch die Softwareversion 6 abgelöst.

Diese Aktualisierung wird jedoch erst ab 2020 verfügbar sein. Mit welchen Richtlinien dürfen welche Kraftfahrzeuge überprüft werden? Welche Kraftfahrzeuge mit welchen Richtlinien überprüft werden können, entnehmen Sie bitte dieser Tabelle: Die Kalibrierung der Abgasprüfgeräte wird sich bis zum Stichtag des Jahres 2018 nicht ändern. Alle Abgasmeßgeräte müssen ab dem ersten Tag 2019 von einem anerkannten Lieferanten normgerecht geeicht werden.

Aktualisiert am 19. Juli 2018: In der Ausgabe des Verkehrsblattes 11/2018 vom 16. Mai 2018 unter der Nr. 99 wurden die Genauigkeiten für Abgasmessgeräte ab dem 1. Januar 2019 bekanntgemacht. Welche Bedeutung hat das für Ihren Abgas-Tester? Je nach Gerät kann Ihr derzeitiger Abgasprüfer noch verwendet werden. Manche Produkte können auf die Richtlinie 5.01 aktualisiert werden, können aber in der Ebene 2 nicht mehr verwendet werden.

Weitere Infos zu Aktualisierungen für Texa-Abgastester und für Hella Gutmann hier.

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