Au Abgasuntersuchung

A Abgasuntersuchung

In Deutschland ist die Abgasuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben, in Deutschland ist die Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben. TÜV-TEAM::: AU (Abgasuntersuchung) Damit bei dieser Anzahl von Autos die Umgebung nicht mehr als notwendig belastet wird, wurde 1985 die ursprüngliche Form der Abgasuntersuchung vorgestellt. Der AU wird zur Kontrolle der Abgasemissionen von Straßenfahrzeugen eingesetzt und muss in regelmässigen Abständen durchgeführt werden. Der unabhängige Abgastest (AU) wurde am 31. Dezember 2010 durch die Umweltbilanz im Zuge der Generalinspektion abgelöst.

Auch für Kraftfahrzeuge ohne OBD (On Board Diagnosis) wird dann anstelle eines Prüfzeugnisses ein Zertifikat ausgestellt. Wird die Teilprüfung von Abgasen und HU separat vorgenommen, muss der HU der Abgasteilnachweis vorgelegt werden. Das Proof wird dann auch die vorherige Plakette ersetzen. Während der Abgasuntersuchung werden die unterschiedlichen noch aus dem Abgasstrom austretenden Verunreinigungen und Gasen erfasst.

In Ottomotoren sind dies CO2, O2 und NOx, die im Stillstand und bei hohen Drehzahlen ermittelt werden. Dazu wird eine Messsonde in den Abgasstutzen eingesetzt. In den Abgasen dürfen gewisse Abgase nur in gewissen prozentualen Anteilen auftreten. Sie werden durch Messen der Rauchgas-Trübung bei freiem Beschleunigen ermittelt und dürfen einen gewissen Trübungskoeffizienten (K-Wert) nicht überschreiten.

Die Abgasuntersuchung (AUK) misst die Temperatur des Motors, die Drehzahl und den Kohlenmonoxid- (CO)-Gehalt im Abgasstrom. Weiterhin wird geprüft, ob die Mischungsaufbereitung und die Absaugung den zugelassenen Komponenten entspricht und in tadellosem Zustand ist. Für Motorräder ohne oder mit ungeregelten Katalysatoren wird der CO2-Wert bei Stillstandsdrehzahl errechnet. Für Motorräder mit geregelten Katalysatoren wird sie bei erhöhten Leerlaufdrehzahlen (ca. 2.000 U/min) ausgewertet.

Erwärmen Sie Ihr Auto vor der Abgasuntersuchung. Nur wenn der Verbrennungsmotor erwärmt ist, kann der Kat richtig funktionieren und das Getriebeöl seine vollständige Schmiereigenschaft entfalten.

Abgastest (AU)

Mit Wirkung vom 1. Juli 2015 tritt die Direktive über die Bewertung der Emissionen von Fahrzeugen (AU-Richtlinie) in Kraft. 2. Zugleich wird die frühere Direktive der AU vom 6. April 2012 aufheben. Durch die neue AU-Direktive in Kombination mit dem neuen AU-Gerätehandbuch (Softwareversion 5) können die zugelassenen AU-Werkstätten ab sofort auch eine vorschriftsmäßige Abgasuntersuchung an Pkw (Euro 6) und Nfz ( "Euro VI") vornehmen und mit dem AU-Zertifikat nachweisen.

Auf diese Weise kann festgestellt werden, dass die regelmäßige Abgasuntersuchung an Fahrzeugen (Pkw, Nkw, Motorräder) in Gestalt einer Abgasrohrmessung (CO-Gehalt oder Trübungswert) oder einer OBD-Prüfung in Zusammenhang mit einer beliebigen Abgasrohrmessung beibehalten wird. Zugelassene AU-Werkstätten können ihren Werkstatt-Kunden weiterhin Abgastests an allen prüfpflichtigen Fahrzeugen als Teilprüfung für die HU durchführen.

Nur die Softwareversionen 3, 4 und 5 sind für die einwandfreie Funktion der AU zulässig. In der Softwareversion 3 dürfen nur OBD-Fahrzeuge mit Erstanmeldung bis zum 31.12.2005 getestet werden. Für OBD-Fahrzeuge mit erstmaliger Zulassung ab 01.01.2006 muss zumindest die Softwareversion 4 verwendet werden. PKW (Euro 6) und Nutzfahrzeuge (Euro VI) dürfen nur mit dem AU-Gerätehandbuch (Softwareversion 5) getestet werden.

Wenn eine AU nicht mit der vorgegebenen Softwareversion in Kombination mit einem AU-Zertifikat mit verfälschenden Eigenschaften ausgeführt wird, nimmt der HU-Prüfingenieur dies - von einer zugelassenen AU-Werkstatt durchführt - im Geltungsbereich der HU nicht an. Seit dem 01.01.2010 wird das AU-Abzeichen nicht mehr auf dem Nummernschild auf der Vorderseite verliehen.

Dadurch wird gewährleistet, dass das AU-Zertifikat nach der HU nicht in den Altpapierkorb gelangt. Das AU-Zertifikat sollte immer vom Prüfer angefordert und dem Auftraggeber ausgehändigt werden, auch wenn das verbindliche Siegel nicht benutzt wird. Der " alter " AU-Aufkleber auf der Frontplatte muss bei der erneuten Durchführung der HU von der ausführenden Stelle entfernt werden.

Wird das AU-Abzeichen abgeschabt oder entfernt, kann das Nummernschild beschädigt werden.

Mehr zum Thema