Gewährleistungsfrist Kfz Reparatur

Garantiezeit für Fahrzeugreparaturen

auf die Reparatur muss eine zweijährige Garantie gewährt werden. Was für eine Garantie haben Sie für eine Fahrzeugreparatur? Welche Fehler sind von der Fachwerkstatt zu vertreten? Bei Mängeln nach der Reparatur kann die Fachwerkstatt zunächst nachbessern. Welche Dauer hat der Workshop?

Hinweis: Während der zwölf Monate aufgetretene, aber erst danach gemeldete Fehler müssen von der Fachwerkstatt nicht behoben werden. Welche Fehler sind von der Fachwerkstatt zu vertreten?

Innerhalb der Gewährleistungsfrist für Sachmängel hat die Werkstätte alle Schäden, die nach dem Besuch der Werkstätte entstehen und mit der Reparatur in ursächlichem Zusammenhang stehen, unentgeltlich zu beheben. Es spielt keine Rolle, ob die Reparaturwerkstatt schuld ist. Dabei ist es juristisch irrelevant, ob der Fehler auf unsachgemäße Arbeiten eines Monteurs oder auf den Einsatz eines defekten Ersatzteiles zurückgeht.

Im Falle eines Streits muss ein Sachverständiger feststellen, ob der Fehler auf eine mangelhafte Reparatur der Werkstätte zurückzuführen ist. Inwieweit kann der Workshop Verbesserungen vornehmen? Wieviele Reparaturversuche die Werkstätte erhält, ist nicht vom Gesetzgeber für die Kfz-Reparatur vorgeschrieben. Für das Ankaufsrecht gibt es jedoch eine rechtliche Vorschrift, die auch als Orientierung für den Reparaturauftrag dient:

In der Folge ist die Nacherfüllung nach dem zweiten vergeblichen Versuch der Nacherfüllung in der Regel gescheitert. Wenn Sie sicher gehen wollen, sollten Sie der Fachwerkstatt daher zumindest zwei, wenn möglich auch drei Versuche zur Korrektur gestatten. Schlägt die Nacherfüllung trotz wiederholter Nacherfüllung fehl, können Sie die Vergütung herabsetzen oder vom Vertrage zurücktreten und trotz angemessener Fristsetzung (in der Regel 2 Wochen) nicht oder nicht fristgerecht nachbessern.

Der Termin kann entfallen, wenn Sie das Selbstvertrauen in Ihre Werkstätte verlieren (z.B. weil er weitere Fehler bei der Reparatur hervorgerufen hat). Weitere Verbesserungsversuche sind in diesen Faellen nicht sinnvoll. Ist es möglich, den Defekt in einer anderen Fachwerkstatt reparieren zu lassen? 3. Diese müssen der Werkstätte die Möglichkeit einräumen, Fehler selbst zu korrigieren.

Es ist Ihnen daher zunächst nicht erlaubt, eine externe Werkstätte anzurufen, da Sie sonst die anfallenden Gebühren tragen müssen. Nur in wenigen Ausnahmen kann der Auftraggeber in eine andere Werkstätte gehen: Kommt die Werkstätte mit der Mängelbeseitigung in Rückstand, können Sie den Fehler auf eigene Rechnung beheben lassen. Der Workshop kommt in Annahmeverzug, wenn er nicht innerhalb der festgesetzten (angemessenen) Zeit auf ausdrücklichen Antrag auf Beseitigung des Mangels (vorzugsweise schriftlich aus Beweisgründen!) handelt.

Bei Vorliegen der Kfz-Reparaturbedingungen kann sich der Besteller nach Absprache mit der Fachwerkstatt an eine andere Kfz-Werkstatt wenden. 2. Hinweis: In der Drittwerkstatt muss der Besteller auf dem Bestellformular vermerken, dass der Mangel behoben ist und die entnommenen Bauteile für einen vertretbaren Zeitraum gelagert werden müssen.

Wie viel muss die Veranstaltung bezahlen? In der Gewährleistungsfrist für Sachmängel hat die Werkstätte alle nach der Werkstattbesichtigung auftretenden und mit der Reparatur kausal zusammenhängenden Fehler unentgeltlich zu beheben: Die von der Werkstätte zu tragenden Reparaturkosten umfassen auch die Reisekosten oder den Anfahrtsweg.

Lohn- und Materialkosten: Die Werkstätte hat den Fehler kostenfrei zu beheben. Seit 1.1. 2018 Montage- und Demontagekosten: Wurde im Instandsetzungsauftrag ein defektes Teil montiert und muss während der Reparatur ein fehlerfreies Teil montiert werden, trägt die Fachwerkstatt nicht nur die Instandsetzungskosten, sondern auch die durch die Demontage des defekten und den (Wieder-)Einbau des fehlerfreien Teils entstehenden anfallenden Montagekosten.

Der Werkstattbetrieb darf diese Pflicht gegenüber einem Abnehmer nicht durch Vertragsklauseln ausgrenzen. Schadensersatzansprüche gegen die Werkstätte (z.B. Bereitstellung eines Leihwagens, Verdienstausfall) sind nur bei schuldhaftem Verhalten der Werkstätte vorhersehbar. Dies ist nicht bei jeder defekten Reparatur so. Stellt sich später heraus, dass keine (grobe) Nachlässigkeit seitens der Garage vorliegt, übernimmt der Mieter die Mietkosten selbst.

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