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2 Säule
2-spaltigSäule! Säule besteht aus der Unfallversicherung und der Pensionskasse.
Säule 2 Schweiz: BVG und Betriebsrentenvorsorge
Warum ist die beruflichen Vorsorge von Bedeutung? Betriebsrentenkassen sind als betrieblicher Pensionsfonds definiert. Dies ist die zweite Säule des Schweizer Gesellschaftssystems. Pflichtversicherte sind alle Mitarbeiter der AHV ab dem Alter von 16 Jahren bis zum ordentlichen Pensionsalter. Säule sollen zusammen mit der AHV bis zu 75 Prozent des letzten Lohnes, aber nur bis zu einem Jahresgehalt von derzeit CHF 85'000.
Gemäss BVG ist die berufliche Vorsorge kapitalgedeckt, bei der jeder für sich selbst gespart und zahlt. Eine Reihe von Pensionsfonds müssen das eingesparte Vermögen rentabel investieren, um es zu einem gesetzlichen Umrechnungskurs in eine Jahresrente oder Invalidenrente umzuwandeln.
Die BVG-Pflicht sieht vor, dass alle schweizerischen Unternehmer eine eigene Vorsorgeeinrichtung haben.
Die Arbeitgeberin zahlt zumindest die halbe Höhe der Beitragszahlung. Seit 1995 gewährleistet das Freizügigkeitsrecht, dass Versicherte bei einem Arbeitsplatzwechsel und einem Wechsel in andere Vorsorgeeinrichtungen keinen Schaden erleiden. Damit dies nicht passiert, können freiwillig BVG-Altersguthaben in die Pensionskasse eingezahlt werden. Säule hat ein niedrigerer Lohnniveau direkte Auswirkungen auf die Leistungskürzung.
Bei der Altersversorgung können Sie zwischen einer Einmalzahlung, einer regulären Pension oder einer gemischten Ausgestaltung auswählen. Dies können Sie durch gezielten Einkauf in die 2. Säule ausgleichen. Gesundheitsprüfung: Medizinische Patientendaten dürfen nur für eine Zusatzversicherung erfasst werden, wenn Sie in eine Vorsorgeeinrichtung aufgenommen werden. Wenn Sie zur Pflichtversicherung zugelassen sind, benötigt die Vorsorgeeinrichtung keine solchen Auskünfte.
Wenn jemand nicht als vollkommen gesünder angesehen wird, kann die Vorsorgeeinrichtung eine Reservierung für den Zusatzteil vornehmen. Identifikation und Reglement: Mit der neuen Vorsorgeeinrichtung stellt Ihnen Ihr Dienstgeber Ihren Pensionskassen- oder Pensionskassenausweis sowie das Pensionsreglement zur Verfügung. Betriebsrente - Was muss ich als Unternehmer wissen? Sozialversicherungspflichtig sind die Unternehmen.
Hierzu zählen AHV/ALV/IV/EO, Familienentschädigungsfonds (FAK), Gesetzliche Unfallversicherung (UVG) und Vorsorgeeinrichtung (BVG). Im Unterschied zu seinen Arbeitnehmern kann der Unternehmer die Versicherungen, mit denen er die Betriebsrente sichert, selbst auswählen und auch ändern. Weil der Dienstgeber zumindest die Hälfe der Beitragszahlungen zur Betriebsrente entrichten muss, liegt es in seinem eigenen besten Interesse, einen Pensionsfonds zu finden, der eine so gute, dauerhafte und gleichbleibende Rendite wie möglich erzielt, um die Versorgung zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist der Unternehmer für das reibungslose Arbeiten seiner Vorsorgeeinrichtung zuständig, die die ordnungsgemäße Erfüllung aller Sozialversicherungsansprüche gewährleisten muss. Es ist oft eine Angewohnheit, an einer bestehenden Rentenkasse festzuhalten, auch wenn ihre Vorteile Zweifel aufkommen lassen. Wichtig sind Beitragszahlungen, Altersguthaben und die verwaltungstechnische Betreuung einer bAV.
Fazit: Unternehmer sind obligatorische Mitglieder der AHV, der Familienunfallversicherung und der Rentenversicherung.