Gewährleistung Reparatur Auto

Garantie Reparatur Auto

Garantie für Fahrzeugreparaturen, Anspruch auf Erstattung von Nachlaufkosten Ich musste in eine andere Werkstätte in der Nähe gehen, um sie wieder zu haben. Der Werkstattbetrieb, der den Stoßdämpfer ersetzte, sagte, er sei richtig bearbeitet worden, die Gewindeschäden hätten auch in der anderen Werkstätte bei der vorübergehenden Montage des Stossdämpfers auftreten können. Dies kann nicht ohne Zweifel bewiesen werden (eine Bewertung, die ich für richtig halte).

Jetzt meine Fragen: Muss ich der ersten Fachwerkstatt beweisen, dass sie den Faden beschädigt hat, um die volle Entschädigung zu erhalten? Muss er zweifellos für alle Konsequenzen, die sich aus der Stoßdämpferlösung ergeben, aufkommen - wie auch immer das geschehen sein mag? Um einen Rechtsstreit zu vermeiden, bot der Besitzer der ersten Werkstätte an, fast 300,-EUR (ca. 30% der Reparaturkosten) zu ersetzen, ohne irgendwelche Verpflichtungen anzuerkennen.

Fragen Sie jetzt und erhalten Sie eine rechtlich verbindliche Auskunft von einem Anwalt. Andererseits wird durch die Rechtsprechung erkannt, dass der Nachweis des ersten Auftretens ein Nachweis der Schadensursache durch den Auftragnehmer sein kann, wenn alle für den Schadensfall in den alleinigen Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers fallenden Ursachen gehören können.

Bei Ihnen gibt es natürlich Hinweise, dass der Stoßdämpfer in der ersten Werkstätte falsch eingebaut wurde. Die alleinige Verantwortung der Werkstätte kann jedoch nur durch ein Gutachten eindeutig geklärt werden. Andernfalls sollte eine aussergerichtliche Vereinbarung mit der Werkstätte im Mittelpunkt des Interesses sein.

Die Reparatur ist ebenfalls durch die Garantie abgedeckt.

Wenn ein Gerät im Kontext von Gewährleistung instandgesetzt wird, dann hat man selbstverständlich auf dieser Reparatur wieder ¼che¼che. Die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Gewährleistung wird nicht nur von den Konsumenten oft nicht wahrgenommen, auch Firmen haben damit nicht so oft ihren lieben Notstand. Etwas mehr als ein Jahr zuvor kaufte Mr. B. eine digitale Kamera in einer Niederlassung der Elektrohandelskette Cosmos.

Da die Linse nach etwa drei Monate nicht mehr geöffnet werden konnte, bringt B. die Gerät zur Reparatur nach zurück. "Mr. B. reparierte die Gerät, nahm sie nach weiteren sechs Monaten wieder auf, aber diesmal ist der Test noch schneller als beim ersten Mal. Mittlerweile hatte er von einem Freund gelernt, dass er das gleiche Probleme mit einer gleichartigen Fotokamera hatte und dass sein Gerät â" leicht an einer anderen Kette ausgetauscht worden war â".

Die fehlerhafte Gerät wurde innerhalb von sechs Monaten zur Reparatur an für zurückgeschickt. B. merkt sich: "Aber derselbe Irrtum trat beim ersten Mal auf: Benützung und dann war ich natürlich sehr verärgert und habe ihn zurückgebracht. "Doch statt einer nützlichen Lösung gab es eine abenteuerlustige Erklärung: "Mir wurde gesagt: Die Gewährleistung ist bereits erloschen.

"Was nicht nur als Spott funktioniert, angesichts der Tatsache, daß die Fotokamera in dem einen Jahr zusammen 18 Wochen mit Reparaturarbeiten war, sondern was auch juristisch gesehen klarer Blödsinn ist, unterstreicht HELP-Rechtsberater Sebastian Schumacher. Unabhängig einer allfälligen Garantieerklärung sind innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung eines Produkts nämlich allfällig allfällig allfällig auftretend Mängel im Zusammenhang mit Gewährleistung zu korrigieren, wenn ein Fehler bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag â" was im Falle von Herr Bs. camera auch nie dementiert wurde.

Auch auf einer durchgeführte Gewährleistungsreparatur gibt es dann wieder voll Gewährleistung, unterstreicht der HELP-Anwalt Schumacher: "Das bedeutet: Tritt ein eben dieser Sachverhalt erneut auf, hat ein Verbraucher auch zum zweiten Mal das Recht, dass dieser im Kontext von Gewährleistung behoben wird. "Und die zweijährige Periode fängt mit jeder Reparatur von neuem an.

Zum dritten Mal hätte Herrn B. aber überhaupt nicht mehr auf einen "Versuch" der Firma Kosmos engagieren müssen, denn obwohl die zweite hätte fehlschlug, kann man davon ausgehen, dass der Fehler nicht zu beheben ist, weshalb der Auftraggeber die Firma Gewährleistungsreparatur zum Umbau autorisiert, so Schumacher. Auf den gänzlich illegalen Handel mit der Gewährleistungsrechten haben wir die Cosmos GmbH hinwies, woraufhin Herrn B. sehr schnell die Meldung erhielt: "Dass man möchte, dass ich die Gerät mit Freude und auf einer neueren Gerät austausche.

Mehr zum Thema