Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Dieselpartikelfilter Ausbauen
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Lieferanten sollten auch in Niederösterreich aktiv sein.
Der Umweltstaatsanwalt hat einen Umwelt-Skandal festgestellt. Manche Unternehmen würden vorschlagen, Dieselpartikelfilter aus Pkw zu demontieren. Dies erspart dem Verbraucher kostspielige Reparatur- oder Wartungskosten, aber die Entfernung ist unzulässig. Über 50 Lieferanten landesweit, darunter auch einige aus Niederösterreich, wurden von der NÖ Umweltstaatsanwaltschaft gemeldet, weil sie Dieselpartikelfilter beseitigen sollen. Die Demontage des Filter ist nicht zulässig.
In einem Dieselpartikelfilter eines Fahrzeugs werden die Russpartikel zurückgehalten, die sonst in die Umgebung entweichen würden. Das Herausnehmen oder elektronische Abschalten des Filters ist unzulässig und verantwortungslos, sagt Thomas Hansmann, Umweltrechtler des Landes Niederösterreich: "Wir wissen jetzt, dass diese Russpartikel gerade bei den neuen, hochmodernen Dieselloks immer kleiner werden und sich daher besser in die Lungen durchsetzen.
Vor allem bei Kleinkindern, älteren Menschen oder Patienten kommt es zu schwerwiegenden Atemwegserkrankungen", sagt Hansmann. "In Niederösterreich wird neben einigen wenigen Privatpersonen und kleinen Handwerksbetrieben auch von zwei Autohäusern angeboten, den Dieselpartikelfilter im Netz zu erweitern", erläutert Hansmann. Wer ein solches bietet, ist jedoch vor Gericht klagepflichtig, meint der Umweltanwalt. "Wer diesen Service anbietet und die Daten so erweitert oder programmiert, dass es keine Störmeldungen mehr gibt, ist unserer Meinung nach des Betrugs schuldig", so Hansmann, würde dies zu einer Verwaltungsstrafverfolgung führen.
Diskussion: Wie nützlich sind Dieseleverbote? "Sie kann nur auf das Entschiedenste verurteilt werden und die Justiz wird über auftretende Schwierigkeiten entscheiden", erläutert Karl Scheibelhofer, Zunftmeister für Kraftfahrzeugtechnik bei der Handelskammer. Laut Scheibelhofer könnten die betreffenden Betriebe vom Widerruf ihrer Gewerbescheine bedroht sein.