Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Bmw Werkstatt Kosten
Bmw-WerkstattkostenUnangemeldete Kosten im Autohaus Bmw
Inhaltsangabe: Fahrzeugreparatur: Schwierigkeiten bei der Übernahme von Kosten im Zusammenhang mit einer Goodwill-Regelung oder Anschlussgarantie. Am 22.03.17 wurden bei einem Automobilhändler (Vertragspartner von BMW) folgende Leistungen in Anspruch genommen: Austausch der hinteren Backenbremsbeläge, Austausch der Sperrflüssigkeit und eine Saisonprüfung. Während der Konsultation am Auto vor der Auslieferung wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass das Auto wahrscheinlich etwas Getriebeöl verliert.
Es ist notwendig, einen Termin zu machen, um die oben erwähnten Aufgaben zu betrachten und zu lösen. Der Wagen wurde am 29.03.17 von mir in die Werkstatt gefahren, da mich die Heulgeräusche des Triebwerks etwas nervten. Der Wagen wurde vorort abgegeben. Zur Behebung der Störung musste das Auto einige Tage in der Werkstatt sein.
Die Serviceberaterin sagte mir, dass BMW die Kosten als Geste des guten Willens vollständig übernimmt. Ist dies nicht der Fall, würde die Euro-Plus-Anschlussgarantie den Restbetrag decken. Als mir noch einmal gesagt wurde, dass das Auto etwa eine ganze Weile in der Werkstatt verbleiben muss, habe ich nach einem kostenlosen Ersatzfahrzeug gefragt.
BMW würde die Kosten jedoch nur für 5 Tage aufbringen. Ich habe das Ersatzauto 5 Tage lang benutzt, in der Erwartung, dass mein Auto eigentlich nur eine ganze Weile in der Werkstatt zur Nacharbeit ist. Erst am 17.04.06 wurde mir auf Anfrage gesagt, dass das gewünschte Teil noch nicht da sei und mein Auto in der kommenden Wochen nicht einsatzbereit sei.
Ich konnte am 11.04. 17 endlich mein Auto mitnehmen. Aber als ich zu meinem Auto ging, um es zu holen, fiel mir ein Riss in der vorderen Stoßstange auf, der zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht da war. Die Schramme wurde mit dem Service-Berater begutachtet. Verbal hat er bestätigt, dass der Riss neu war.
Während der Inspektion des Autos bemerkte ich einen weiteren Riss am rechten Rand der Mütze. Der Service-Berater sah auch diesen Einschnitt. Die Schramme kann nur bei offener Haube auftreten, da sie sich auf der Innenkante abstützt. Etwa 1m vom Auto weg stehend war der Riss gut sichtbar.
Bei der Rückgabe am 29.03. 17. war der Riss sicher nicht da, da ich mein Auto regelmässig und vor allem auch vor der Auslieferung inspiziert habe. Die Schramme an der vorderen Stoßstange wurde vorort von einem eigenen Conditioner poliert. Wenn Sie genau hinsehen, können Sie immer noch die reparierte Fläche / den Riss sehen.
Die Serviceberaterin hat mir gegenüber bestätigt, dass beide Schrammen noch nicht da waren. Der Händler gab mir auch einen Voucher für den kommenden Öl- wechsel, einen Scheibenwischerset und ein Lederpflege-Set. Diese wurden repariert. Ich wurde am 18.05. 17 vom Service-Berater angerufen, der mir sagte, dass die Kosten nur zum Teil gedeckt seien.
So wurde mir nach etwa 6 Monaten nach der Instandsetzung widersprüchlich gesagt, dass BMW die Kosten der Instandsetzung nicht übernimmt, obwohl mir das eindeutig versichert war. Ich hätte vorab informiert werden müssen, damit ich als Auftraggeber über die Durchführung der Instandsetzung nachdenken kann. Wenn ich mit der Abrechnung nicht übereinstimme, antwortet das Auto-Haus nicht und schickt mir statt dessen bereits die zweite Mahnung.
Darauf erwiderte BMW, dass ich diese Sache selbst mit dem Händler abklären muss. Wie kann ich die Kosten von 385,- EUR vermeiden? Lieber Frager, aufgrund der Angaben möchte ich Ihre Frage wie folgt antworten: Das Resultat im Voraus: Ich empfehle Ihnen, hier die für den Kfz-Handel verantwortliche Schlichtungsstelle aufzurufen.
Ich gehe aufgrund Ihrer Informationen auch davon aus, dass Sie nur die Instandsetzung bestellt haben, da Ihnen die komplette Kostendeckung garantiert wurde - entweder durch BMW oder durch die Euro-Plus Anschlussgarantie. Demzufolge gibt es Hinweise darauf, dass Sie mit der Werkstatt eine vertragliche Vereinbarung über die komplette Abwicklung im Zuge der Goodwill- oder Anschlussgarantie getroffen haben.
Wenn Sie die entsprechende Übereinkunft mit dem Workshop nicht nachweisen können (Dokumente oder Zeugen), haben Sie in jedem Fall Rechtssicherheit in einem gerichtlichen Verfahren. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass bisher nur eine recht geringe Anzahl von Gerichtsurteilen zum Wohlwollen gefällt wurde und dass die Justiz in der Regel große Freiheit bei der Rechtsprechung genießt.
Der Autohändler hat auf Ihre Briefe bisher nicht oder nur mit der zweiten Erinnerung geantwortet. In dieser Hinsicht nehme ich an, dass Sie keine Möglichkeiten mehr erkennen, eine persönliche Vereinbarung mit dem Autohändler zu treffen. Sie können in diesen Faellen immer (zunaechst) die Schlichtungsstelle fuer das Kraftfahrzeuggewerbe einschalten, vor allem wegen des oben beschriebenen Prozessrisikos halten wir dies auch fuer noetig.
Innerhalb dieses Rahmens können Sie auch Ihre weiteren Fragen an die Werkstatt oder das Kfz-Haus richten. Sollte der Versuch, eine Vereinbarung mit einer Werkstatt oder dem jeweiligen Autohändler zu treffen, gescheitert sein, kann immer die Schlichtungsstelle für das Kraftfahrzeuggewerbe eingeschaltet werden. Die Berufung muss unbedingt in schriftlicher Form und unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhalts eingelegt werden, d.h. wenn abzusehen ist, dass mit dem Workshop keine Übereinkunft erzielt werden kann.
In diesen Faellen handelt die Schlichtungsstelle grundsaetzlich, sofern die Werkstatt oder das Kfz-Haus der Zunft des Kraftfahrzeughandels angehoert. Für den Workshop ist ein allfälliger Schiedsurteil verbindlich. Die Berufung an die Schlichtungsstelle ist für den Workshop-Kunden in der Regel kostenfrei. Die Verjährungsfrist für Ihre Forderungen ist auch für die Zeit der Verfahrensdauer durch Berufung bei der Schlichtungsstelle verjährt.
Sie können die Anschrift der Schlichtungsstelle bei der örtlich ansässigen Handwerkerkammer oder Zunft oder im Netz unter www.kfz-schiedsstellen.de. erfragen. Sollte etwas unklar sein, können Sie gern die kostenfreie Anfragefunktion ausnutzen. Der Autohändler ist kein Zunftmitglied. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Schlichtungsverfahren eine gütliche Einigung angestrebt wird, die Handwerkskammern können hier prinzipiell keinen Einfluss auf den handwerklichen Betrieb haben.
Legen Sie auch die relevanten Dokumente (Kopien, keine Originale) bei. Wenn Sie weitere Informationen haben oder in diesem Falle weitere juristische Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail, da diese Seite nur eine einzige Anfrage zulässt, aber ich möchte Ihnen auch in Zukunft für kostenlose Anfragen zur Seite gestanden haben.