Autoscout Werkstatt

Auto-Scout Werkstatt

Werkstattbedingungen Das gilt vor allem dann, wenn die Veränderungen ohne ökonomische Benachteiligung für die Werkstatt sind, z.B. bei der Umstellung der AGB auf neue Funktionen oder Dienstleistungen des Werkstatt-Portals. Die Nutzung der Leistungen und der Datenbasis durch die Werkstatt ist nur in dem in diesen AGB und dem Servicepaket festgelegten Rahmen und unter den hier beschriebenen Voraussetzungen zulässig.

Das Recht, bestimmte Leistungen oder Teilleistungen ( "einzelne Funktionalitäten") zu behalten, erlischt. Der Workshop gewährleistet vor allem, dass nur der mit der Reservierung übertragene Gesamtpreis für die vom Workshop-Kunden gebuchte Leistung berechnet wird. Dazu zählen vor allem die der Preisberechnung zugrunde liegenden Informationen, die Anschrift, die AGB oder die Werkstattprodukte.

Das Recht, die Daten in jeglicher Art zu hinterlegen und vor allem auch digital zu dokumentieren, in Datenbeständen zu hinterlegen und auf allen gängigen Trägermedien und auf allen möglichen Trägermedien zu hinterlegen und mit anderen Arbeiten oder Werksteilen zu verknüpfen; das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung, d.h. die Vervielfältigung und Verbreitung, ist nicht gestattet.

dem Recht, die eingestellten Informationen ganz oder zum Teil in elektronischer oder anderer Form (z.B. Zeitung, Zeitschrift) zu veröffentlichen, zu reproduzieren und verfügbar zu machen; dem Recht zur Bearbeitung, d.h. dem Recht zur Veränderung, d. h. dem Recht, den Inhalt zu verkürzen, zu vervollständigen und mit anderen zu verknüpfen.

Zur Inanspruchnahme der Leistungen muss sich die Werkstatt anmelden. Eine Anmeldung ist nur für natürliche und juristische Person mit unbeschränkter Rechtsfähigkeit zulässig. Derjenige, der sich für eine Rechtsperson anmeldet, muss berechtigt sein, die entsprechenden Aufträge zu erteilen. Der Workshop ist bestrebt, die bei der Anmeldung angeforderten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen.

Es ist nur eine Anmeldung pro Workshop zulässig. Hat eine Werkstatt mehrere Niederlassungen, muss jede Niederlassung als eigene Werkstatt angemeldet werden. Jeder Workshop wird mit einem Kennwort versehen. Der Workshop ist bestrebt, das Kennwort auch auf Anfrage nicht preiszugeben. Hat der Workshop das Kennwort verloren, kann über die E-Mail Adresse des Workshops ein weiteres Kennwort beantragt werden.

Die Werkstatt ist haftbar für Beschädigungen, die durch die Kenntnisnahme des Passwortes durch Dritte infolge fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens erwachsen. Die Preisanpassung während der Dauer wird dem Workshop 4 Wochen vor ihrem In-Kraft-Treten mitgeteilt. In diesem Falle hat die Werkstatt das Recht, den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung ausserordentlich mit Wirksamkeit der Erhöhung zu beenden.

Grundvoraussetzung für diesen Provisionsfall ist, dass die Dienstleistung von der Werkstatt für den Werkstatt-Kunden während der Dauer des Agenturvertrages erbracht wird. Die Provisionsforderung ergibt sich als vorbehaltloser Schaden, wenn und soweit das kommissionspflichtige Unternehmen durch den Workshop bucht. Die endgültige Transaktionsgebühr wird auf der Grundlage der tatsächlichen Durchführung des Workshops berechnet.

Der Workshop kommt in Zahlungsverzug, wenn der Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt wird. Das Vertragsverhältnis wird auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Monats aufgelöst werden. d) wenn über das Werkstattvermögen ein Insolvenz-, Vergleichs- oder ähnliches Insolvenzverfahren oder ein solches angemeldet wird und der Vorgang nicht innerhalb einer Nachfrist von 5 Tagen zurückgenommen wird.

Der Workshop ist allein für die Legalität oder Korrektheit der von ihm veröffentlichten Informationen zuständig. Entsprechendes trifft nicht zu, wenn und soweit die Verletzung nicht von der Werkstatt zu verantworten ist. Erreichbarkeit in diesem Sinn heißt, dass der Inhalt in die Datenbasis eingegeben und abgefragt werden kann und die Buchung von Werkstatt-Kunden durchführbar ist.

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes hiervon unberührt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Der Workshop verpflichtete sich vor allem, keine kriminalrechtlich relevante (z.B. beleidigende, diffamierende, anstachelnde oder pornografische) oder kreditgefährdende Inhalte aufzubereiten. Die Werkstatt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen verrechnen. Das Schriftformerfordernis im Sinn dieser Bestimmung ist im Wesentlichen das Schriftformerfordernis nach § 126 Abs. 1 und 2 BGB.

Die Werkstatt ist in diesem Falle zur fristlosen Kündigung des Vertrages nach Benachrichtigung über die Annahme des Vertrages befugt.

Mehr zum Thema