Auto Werkstatt Reparatur Gewährleistung

Autowerkstatt-Reparatur-Garantie

Nach jeder "Reparatur-Reparatur" beginnt die Garantiezeit neu zu laufen. Sprung zur Garantie, Garantie, Kulanz - was sind die Unterschiede? in denen Sie das Auto gekauft haben.

Workshop-Besuch: Wer hat den Nachteil?

1.1 Gewährleistung, Haftung, Kulanz - was sind die Unterschied? Doch auch wenn Sie nur eine einzige Besichtigung vornehmen ließen, ist ein Besuch in der Werkstatt eine der wenigen Lieblingstätigkeiten. Im Reparaturfall stellt sich oft die erste Frage: Habe ich noch eine Gewährleistung?

Dies sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährleistungspflicht des Anbieters oder Produzenten für Fehler der gekauften Sache. Generell gilt, dass das Fahrzeug, bei dem Sie das Fahrzeug erworben haben, im Sinne der Garantie ist. Falls der Defekt bereits beim Neuwagenkauf vorhanden war, ist die Reparatur daher in den nächsten zwei Jahren in der Regel kostenlos.

Für Neuwagen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren ab dem Kauf. Es kann über Ihre gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsansprüche weitaus mehr sein. Vor allem wenn die Garantiezeit noch nicht lange verstrichen ist, erfolgt die Zahlung häufig aus Kulanzgründen (z.B. bei einem drei Jahre älteren Auto). Im Gegensatz zur Gewährleistung oder Gewährleistung haben Sie jedoch keinen An-spruch.

Wird die Reparatur während der Garantie- oder Gewährleistungszeit durchgeführt und ist weder das Verschulden des Kunden noch die Ursache eines Unfalls im Reparaturauftrag, so ist die Reparatur im Umfang der Werksgarantie oder der Sachmangelhaftung in der Bestellung zu vermerken. Die Werkstatt muss sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Selbst wenn Sie es schnell haben, sollten Sie immer nach den Kosten der anstehenden Reparatur fragen und sich nicht mit überschlägigen Kostenvoranschlägen zufrieden geben.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Reparatur zeigt, dass das Ganze komplexer ist als bisher vermutet, oder dass noch andere Arbeit erforderlich ist. Ein solcher Kostenvoranschlag ist in der Regel unentgeltlich ( 632 Abs. 3 BGB), sofern Sie später die mit der Reparatur beauftragte Werkstatt aufsuchen.

Wenn Sie den Zuschlag auf der Grundlage des Kostenvoranschlages erteilt haben, darf die Reparatur nicht erheblich kosten. Bei Überschreitung dieses Wertes muss die Werkstatt zunächst Ihre Einwilligung eingeholt werden (§ 650 Abs. 2 BGB). Man bringt sein Auto in die Werkstatt, weil es nicht mehr startet. Bei einem Batteriewechsel wird jedoch ermittelt, dass nicht die Batterien, sondern der Generator fehlerhaft ist und somit erhöhte Instandsetzungskosten entstehen.

Die Werkstatt muss sich in diesem Falle vor der Reparatur mit Ihnen in Kontakt setzten und Ihre Genehmigung erwirken. Der Workshop ist an einen solchen Voranschlag für drei Monate gekoppelt. Sie müssen die Sachkosten nur dann übernehmen, wenn die Arbeit für Sie sinnvoll war (z.B. um Ihr Auto wieder sicher zu machen).

Wenn Sie die Details des Auftrags nicht ermitteln können, wie z.B. bei Prüfungen, oder wenn die Schadenursache nicht weiter eingrenzbar ist, können Sie auch eine Obergrenze für die erwarteten Instandsetzungskosten setzen - am besten in schriftlicher Form auf dem Bestellformular. Dein Auto startet nicht mehr. Auf keinen fall sollten Sie eine Pauschalbestellung wie "Das Auto wieder auf die Straße bringen" oder "Das Auto für den TÜV vorbereiten" ausstellen.

Wenn Sie Ihr Auto in erster Linie TÜV-tauglich machen wollen, sollten Sie es zunächst selbst dem TÜV vorlegen und dann mit der Schwachstellenliste in die Werkstatt fahren. Der Aufpreis von ca. 10,00 ist in der Regel billiger, als wenn Sie überflüssige Kosten zu erstatten haben. Laut Gerichtsurteil muss die Werkstatt Sie auch im Falle einer Pauschalbestellung vor der Durchführung von größeren Leistungen unterrichten.

Dies hängt davon ab, ob Sie das Auto für private oder geschäftliche Zwecke verwenden. Im letzteren Falle sind Sie kein Konsument. Grundsätzlich haftet die Werkstatt für Fehlkalkulationen im Rahmen des Kostenvoranschlages. Stellt sich ein Mangel am Kraftfahrzeug heraus und wird eine Reparatur entsprechend der Empfehlung durchgeführt, hat die Werkstatt die durch die Reparatur entstandenen Aufwendungen zu erstatten, wenn diese überhaupt nicht erforderlich waren (AG Kassel, Urteile vom 12.7. 2012, 423 C 4454/11).

Selbst als Laie sollten Sie vor einer Reparatur immer nach den Einzelheiten suchen, damit Sie danach keine unangenehmen Überaschungen erleiden müssen. Folgende Aspekte sollten daher in einem Instandsetzungsauftrag berücksichtigt werden: die Zulassungsnummer Ihres Fahrzeuges, der gefahrene Weg, die Chassisnummer, das Datum der Annahme und der Zeitpunkt der Reparatur, der Namen derjenigen, die den Antrag akzeptiert haben, Ihre Rufnummer für eventuelle Anfragen, alle vorgesehenen Tätigkeiten zusammen mit den erwarteten anfallenden Gebühren, die Obergrenze für eine eventuell erforderliche Fehlerbehebung, die Fragestellung, ob nur Neuteile oder auch Gebrauchtteile zur Reparatur herangezogen werden dürfen; Informationen zu Ihrer Wunschzahl.

Weil der Workshop aufgrund seiner Expertise verschiedene Klärungs- und Beratungsaufgaben gegenüber Ihnen hat. Sie müssen vor allem informiert werden, wenn mit der Reparatur spezielle Gegebenheiten verbunden sind, die weitere Aufwendungen verursachen oder zu einem Schaden anrichten. Die Werkstatt, der Sie Ihr Fahrzeug zur Überprüfung überlassen haben, muss Sie auf einen erkannten Öl-Mangel hinweisen und Sie über die Ursache und mögliche Folgen eines Schadens unterrichten.

Die Werkstatt muss auch auf empfohlene Massnahmen verweisen, wie z.B. den Austausch der Spannscheibe beim Zahnriemenwechsel. Andernfalls und bei Beschädigung des betroffenen Fahrzeugteils kann die Werkstatt die anfallenden Mehrkosten für unerwartete Fahrzeugbeschädigungen zu übernehmen haben (AG-Halle (Westfalen), Entscheidung vom 21.7.2011, 93 C 1407/10 ).

Versäumt es die Werkstatt, Sie über solche Fehler oder durchzuführende Massnahmen zu informieren, haftet sie für Schäden, wenn später aufgrund falscher oder schlechter Beratung ein Folgeschaden entsteht. Die Allgemeinen Bedingungen (AGB) regelt in der Regel haftungsrechtliche Fragen, Gewährleistungsansprüche sowie Liefer- und Zahlungsziele. AGB sind für Sie nur dann wichtig, wenn es später zu Problemen mit dem Workshop kommen sollte.

Deshalb werden sie in der Regel zusammen mit der Bestellbestätigung übergeben oder in der Werkstatt ausgestellt. In letzterem Falle sollten Sie sich beraten lassen, auch wenn Sie als Bestandskunde die Werkstatt und deren Ablauf schon lange kenn. Falls erforderlich, vereinbaren Sie eine andere Absprache mit der Werkstatt. Wenn die Werkstatt auf der Erfüllung ihrer Auflagen beharrt, können Sie den Auftrag trotzdem in der Erwartung eines guten Verlaufs der Reparatur erwägen.

Falls die Konditionen aus irgendeinem Grunde nicht festgelegt sind, kann sich der Workshop im Falle eines Streits nicht auf sie beziehen. Weitere Infos zu den individuellen Konditionen erhalten Sie im Workshop unter www.rechtstipps.de. Damit keine unliebsamen Überaschungen entstehen, sollten Sie den Reparaturumfang und die zu erwartenden Reparaturkosten im Bestellformular so präzise wie möglich erfassen.

Auf diese Weise können Sie später über das Bestellformular feststellen, ob die Reparatur gemäß dem aufgegebenen Befehl durchgeführt wurde. In jedem Fall erhalten Sie eine Abschrift des Bestellformulars und stimmen zu, dass die Werkstatt nur nach Absprache mit Ihnen von der Bestellung abwichen kann. Hinweis: Wenn Sie eine ganz bestimmte Bestellung aufgegeben haben, ist die Werkstatt strikt daran geknüpft und kann andere Fahrzeugteile nicht ohne weiteres inspizieren.

Tritt z.B. ein Zahnriemenbruch und damit ein Motorausfall auf, kann dies nicht auf die Werkstatt zurückgeführt werden. Die Werkstatt haftet hier für alle Beschädigungen. In der Regel wird bei der Auftragserteilung ein bestimmter Ausführungstermin vereinbart. Sollte der Workshop den Abgabetermin überschreiten, weil sich der Umfang der Arbeiten erhöht hat, müssen Ihnen die Ursachen für die Verspätung und ein neuer Abgabetermin mitgeteilt werden.

Bei Überschreitung der Frist aus anderen GrÃ?nden können Sie jedoch Schadenersatz beanspruchen. Voraussetzung dafür ist, dass die Werkstatt für die Verzögerung verantwortlich ist und Sie dadurch einen Sachschaden erlitten haben. Wenn die Werkstatt die Frist aus eigener Verantwortung nicht erfüllen kann und sich die Reparatur um mehr als 24 h verspätet, muss sie Ihnen entweder ein kostenloses Ersatzwagen zur Verfuegung stellt oder 80% der Mietwagenkosten eines von Ihnen benutzten äquivalenten Fahrzeuges bezahlen.

Wenn die Werkstatt den Liefertermin vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit überschreitet, weil sie schlicht zu viele Bestellungen entgegengenommen hat, können Sie bei Bedarf weiteren Schadenersatz einfordern. Dazu gehören z.B. die Ausgaben, die Ihnen durch die Verlegung Ihres Urlaubes entstanden sind (z.B. Umbuchungskosten). Ist die Frist im Falle der höheren Gewalt, d. h. ohne eigenes Verschulden der Werkstatt (z. B. durch Streik oder Mangel an Fachkräften), nicht einzuhalten, haben Sie keinen Schadenersatzanspruch.

Sie haben ohne besonderen Termin nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn Sie eine vernünftige Wartezeit in Bezug auf die auszuführende Reparatur gewartet und eine Mahnung zur Durchführung geschickt haben. Für kleinere Instandsetzungen kann die Dauer etwa zwei bis drei Tage sein, für größere Instandsetzungen auch sieben bis 14 Tage.

Die Werkstatt übernimmt in der Regel keine Haftung für verspätet gelieferte Ersatzteile. In diesem Falle haben Sie jedoch in jedem Falle Anspruch auf die bis zur Kündigung angefallenen Mehrkosten. Besonders beim Wechsel des Öls sollten Sie darauf achten, dass die Werkstatt Ihr gebrauchtes Öl kostenfrei zurücknimmt, wenn Sie das neue Motoröl dort erstehen. Manchmal kommt es vor, dass die Werkstatt im Rahmen ihrer Ursache-Forschung Arbeit leistet, die sich später als überflüssig erweist.

Die Werkstatt muss jedoch nach ökonomischen Aspekten verfahren und darf nicht nur die kostenintensivste Ausführung auswählen. In der Werkstatt wird zunächst der Kreislauf des Kühlwassers überprüft. Sie müssen auf Ihren Wunsch entfernt oder ersetzt werden. Lassen Sie sich daher in der Regel von einem Sachverständigen (z.B. einem Kfz-Sachverständigen) beraten.

Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Aufwendungen für den Gutachter die tatsächlichen Instandsetzungskosten nicht überschreiten. Wenn dies nicht der Fall war, müssen Sie sich möglicherweise noch an den Sachkosten beteiligt haben. Denn mit einer neu gestrichenen Türe ist Ihr Auto mehr Geld verdient als mit der zerkratzten. Wenn die Werkstatt hingegen gravierende Sicherheitslücken beseitigt, d.h. verschlissene Bremsklötze ersetzt hat, kann davon ausgegangen werden, dass dies in jedem Falle in Ihrem Sinne ist.

Die Mehrarbeit ist daher zu vergüten, sofern die Instandsetzungskosten im Vergleich zum Wert des Fahrzeugs angemessen sind. Wenn Sie die Zahlung der Rechnungen nicht leisten, stellt das Recht der Werkstatt ein sinnvolles Instrument zur Verfügung, das so genannte Unternehmerpfandrecht ( 647 BGB): Die Werkstatt kann Ihr KFZ bis zur vollen Bezahlung der Rechnungen behalten.

Idealerweise sollte dies vom Workshop bestätigt werden. Sobald Sie Ihr Auto zurückerhalten haben, können Sie nun Ihre Bedenken über die Richtigkeit der Rechnungsstellung ausräumen. Sollte die Reparatur wie gewünscht und alles in Ordnung sein, können Sie mit gutem Gewissen Ihr Einverständnis erteilen. Auf diese Weise anerkennen Sie, dass die Werkstatt eine ordnungsgemäße Leistung erbracht hat und der Reparaturservice wie vereinbart fehlgeschlagen ist.

Im Regelfall nehmen Sie die Reparaturleistung an, indem Sie die Abrechnung vornehmen und Ihr Auto mitbringen. Sollte sich während einer Probefahrt oder auf dem Heimweg herausstellen, dass die Reparatur unglücklicherweise nicht gelungen ist, können Sie daher die Annahme ablehnen und darauf beharren, dass die Reparatur noch einwandfrei ausgeführt wird.

Oder Sie können den Reparaturservice nur mit Reservierung annehmen, wenn Sie z.B. das Auto unbedingt benötig. Sie sollten sich in einem solchen Falle die spätere Geltendmachung Ihrer Gewährleistungsansprüche vorbehält. Auch wenn sich später im Alltag herausstellen sollte, dass noch nicht alles in Ordnung ist, sollten Sie die Fehler so bald wie möglich der Werkstatt mitteilen.

Die Werkstatt ist für festgestellte Fehler prinzipiell innerhalb von zwölf Monate nach Annahme verantwortlich. Wurde keine korrespondierende Allgemeine Geschäftsbedingungen Klausel getroffen, ist die Werkstatt für den Reparaturservice auch für die Dauer von zwei Jahren haftbar. Bei Teilen, die nach einer fehlerhaften Reparatur zur Behebung des Fehlers montiert werden, läuft eine neue Zweijahresfrist.

Hat die Werkstatt Ihnen einen Fehler in betrügerischer Absicht vorenthalten, haften sie auch für drei Jahre. Hinweis: Wenn Sie bei Vertragsabschluss die Gültigkeit der Instandsetzungsbedingungen des Kfz-Handels anerkennen, gilt für Sie eine kürzere Verjährungsfrist: In diesem Fall ist die Werkstatt nur für ein Jahr ab Auftragsannahme haftbar. Darüber hinaus haften sie nur für die zur Behebung des Mangels eingebauten Bauteile bis zum Fristablauf.

Ist die Reparatur z. B. fehlerhaft, haben Sie das Recht, die Werkstatt die Reparatur noch einmal versuchen zu lassen (Nachbesserung). Kann die Werkstatt die Reparatur auch im Rahmen der zweiten Reparatur nicht durchführen, haben Sie das Recht, entweder die Rechnungsstellung zu kürzen oder ganz vom Kaufvertrag zurückzuziehen (siehe unten).

Ihre Mängelrüge von der Werkstatt in schriftlicher Form bestätigt bekommen. Ist die Reparatur fehlgeschlagen, müssen Sie zunächst Abhilfe nachfragen. Der Werkstattbetrieb muss den Defekt kostenlos beseitigen. Eventuelle Mehrkosten wie z. B. für Transporte, Arbeit oder Materialien sind von der Werkstatt zu erstatten. Dies schließt auch die für Sachverständige und Anwälte anfallenden Aufwendungen ein, die bei der Suche nach dem Defekt entstehen können.

Verweigert die Werkstatt Ihr Recht auf Mängelbeseitigung, haben Sie keine andere Wahl, als einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Fehlers zu betrauen. In dieser Hinsicht kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit er die Lage klären kann und Sie die Kosten für den Workshop nicht selbst tragen müssen.

Sollte Ihr Auto mehr als 50 Kilometer von der Werkstatt wegbleiben, können Sie es anderweitig nacharbeiten. In jedem Falle sollten Sie Ihre Werkstatt sofort informieren und deren Einverständnis einholen. Wenn Ihre Werkstatt die Zulassung ablehnt, lehnt sie die Reparatur quasi ab (siehe unten). Wenn die erste Reparatur immer noch erfolglos ist, muss die Werkstatt einen zweiten Anlauf machen.

Wenn sie sich weigert, können Sie den Workshop ändern. In jedem Fall müssen Sie der Werkstatt so viel Zeit einräumen, wie sie für die Reparatur benötigt wird. Im Falle von kleinen Beschädigungen sollte diese Zeit zwei bis drei Tage dauern, bei Großreparaturen sieben bis 14 Tage, wobei die Werkstatt die Reparatur seriös und abschließend ablehnt.

Sie können in diesen FÃ?llen den Defekt selbst oder in einer anderen Werkstatt nachbessern. Der erste Workshop muss dann für die anfallenden Gebühren büßen. Sie verlassen das Auto in diesem Zustand und fordern die Differenz zwischen der defekten und der fehlerfreien Reparatur von der Werkstatt. Bei einer Beeinträchtigung der Fahreigenschaften oder der Sicherheit Ihres Fahrzeuges oder wenn mehrere Defekte zusammenfallen, sind erhebliche Schäden anzunehmen.

Auf Ihren Rücktrittswunsch müssen Sie die Werkstatt explizit hinweisen. Wenn die Reparatur fehlschlägt oder abgelehnt wird, können Sie das Auto in diesem Zustand zurücklassen und die Differenz zwischen der defekten und der fehlerfreien Reparatur von der Werkstatt einfordern. Die Höhe Ihres Anspruchs richtet sich nach dem, was Sie für eine Endreparatur in einer anderen Werkstatt zu zahlen haben.

Sollten Ihnen durch die fehlgeschlagene Reparatur weitere Aufwendungen wie Sachverständigenkosten, Anwaltsgebühren oder Nutzungsverluste entstehen, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung. Ist durch die mangelhafte Reparatur ein Schaden entstanden, ist die Werkstatt auch für den Unfallschaden verantwortlich. Zur Beurteilung eines korrespondierenden Schmerz- und Leidensausgleichs ist es nicht auf ein Versäumnis der Werkstatt angewiesen.

So lange die Werkstatt Ihr Auto in Pflege hat, muss sie es sorgfältig behandeln und vor eventuellen Beschädigungen schützen. Selbst wenn die Werkstatt Ihr Auto nicht genügend gegen Beschädigungen oder Diebstähle durch Dritte absichert, haftet sie für Schaden. In der Werkstatt wird Ihr Auto übernachtet in einem Industriegebiet fernab von Wohngebäuden abgestellt.

Bei Einbruch und Diebstahl des Funkgerätes haftet es für Schäden (AG Landstuhl, Urteile vom 6.3. 2000, 2 C 208/99, NJW-RR 2001 S. 134). Hinweis: Wenn Sie das Auto nach der Reparatur veräußern, hat der neue Fahrzeughalter gegenüber Ihrer Werkstatt die gleichen Rechte wie Sie (OLG Hamm, Urteilsbegründung vom 8.7. 2003, 21 U 24/03).

Bei nicht rechtzeitiger Abholung kann auch die Werkstatt Schadenersatz verlangen. Sind die allgemeinen Reparaturbedingungen - wie in den meisten Garagen gewohnt - festgelegt, haben Sie eine weitere Frist von einer weiteren Wochen, um Ihr Auto nach dem tatsächlich festgelegten Termin in Empfang zu nehmen. Der Wochenzeitraum startet, wenn die Werkstatt Ihnen meldet, dass Ihr Auto bereit ist und die Abrechnung liegt.

Für kleinere Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Werktages durchgeführt werden, reduziert sich die Zeit auf zwei Werktage. Außerdem kommen Sie dann in Zahlungsverzug und der Werkstattbesitzer ist nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten haftbar. Sollte z.B. ein Werkstatt-Mitarbeiter während dieser Zeit Ihr Auto schuldhaft beschädigt haben, übernimmt der Werkstattbesitzer in Ausnahmefällen keine Haftung dafür.

Das gleiche trifft zu, wenn Ihr Auto nicht ausreichend abgesichert war (siehe vorheriger Abschnitt). Fristgerecht heißt in Verbindung mit einer Reparatur so schnell wie möglich nach Bekanntwerden des Problems. Falls Sie z.B. noch Gelder aus der Werkstatt haben, können Sie eine Mahnung einreichen. Sollte sich die Werkstatt jedoch wehren oder Sie verlangen kein Bargeld, sondern z.B. die Rückgabe Ihres Fahrzeuges, müssen Sie sich nur noch an das normale Gerichtsgebäude wenden.

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