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Kfz Reparatur Gewährleistung
Fahrzeugreparatur-Garantie.. Gibt es einen Garantieanspruch von meiner Seiten? .... Dabei wurde mir bescheinigt, dass die Reparatur "hinten links" professionell ausgeführt wurde.
Reparaturen wurden jedoch nicht in der Vertragswerkstatt ausgeführt. Hallo, ich habe Ende August 2010 einen Gebrauchtwagen bei einem ausgewählten Autohändler mit 12 Monaten Garantie erworben. .... Es wird vermutet, dass ein Defekt in der Ventilhaubendichtung ein Defekt ist, der auch vom Hersteller aufgrund der Garantie repariert werden muss.
Hallo, wir handeln mit Gebrauchtwagenersatzteilen, Motor, Getriebe und Karosserie. Muss eine Garantie auf Motor und Getriebemotoren gegeben werden, wenn der Anbau nach dem Kauf an unsere Abnehmer nicht von einer Kfz-Werkstatt, sondern vom Abnehmer (keine Meisterwerkstatt) selbst vorgenommen wird? Muss für von uns vertriebene Antriebe, die vom Besteller nicht ordnungsgemäß geöffnete Exemplare, Gewähr geleistet werden?
Zuerst war er überrascht.... dann habe ich Anfang dieser Wochen noch ein paar Fotos gemacht und dem Anbieter gesagt, dass er jetzt für die Reparatur bezahlen muss. Ein erneuter Kaufvertrag wurde bei Übernahme abgeschlossen, dies schließt jedoch keine Gewährleistung oder Gewährleistung aus. Das war aber erst möglich, nachdem ich eine Reparatur mit 300,- Euro bezahlt hatte Hallo vor 2 Wochen ein 6 Jahre alter BMW X3 von einem in Handy....
Nun meine Anfrage das Fahrzeug hat seltsame Laute für ein paar Wochen, dass ich sagte der Dealer und fragte nach Händlern Gewährleistung er sagte nur, er verkaufte mir das Fahrzeug in Privatbesitz, weil er das Fahrzeug selbst fuhr, und ich habe keinen Garantieanspruch oder dergleichen ist das richtig?
Ich habe im Monat September 2010 einen Gebrauchtwagen bei einem Fachhändler gekauft. Eine Gewährleistung von 12 Monaten wird im Verkaufsvertrag festgelegt. Nach Angaben des Kfz-Händlers sind alle Defekte behoben, wodurch 2 Reparaturarbeiten (Zahnriemen und Wasserpumpe) nicht von der Mängelgewährleistung abgedeckt sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach zwei Reparaturarbeiten am Zylinderkopf (Serienfehler des Modells) während der Garantiezeit von 26 und 14 Tagen ist die Reparatur nun wieder zwei Wochen nach deren Verfall an der Reihe.
Teilerstattung der ( (Arbeits-)Kosten erst nach Absendung des Antrags auf Kulanz inkl. der Instandsetzungsrechnung durch den Autohaus. Ich habe vor zwei Monate einen neuen Modell MX 5 bei einem Fachhändler gekauft. Hallo Frau Rechtsanwältin, am 12.5. 04 habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft, Baujahr 91, 1989....
Nun sind einige Reparaturarbeiten fällig, wie Bremsscheiben und Bremsbeläge, Räderlager, Dreieckslenker, Vorderradaufhängung und Bereifung. Fragestellung: In welchem Umfang gilt hier die rechtliche Gewährleistung? Ich habe im Feber dieses Jahr ein gebrauchtes Fahrzeug von einer privaten Person ersteigert. Wie gewohnt schliesst der Verkaufsvertrag die Sachmängelhaftung "wie besichtigt und geprüft" aus. Sachverhalt: am 19.09. 05 Gebrauchtfahrzeug erworben (beim Händler); am 29.09. 05 Pannen, Fahrzeug nicht fahrtüchtig; Fahrzeug zur Diagnostik in die Werkstatt; am 04.10. 05 Telefonanruf beim Anbieter; negierter Garantieanspruch; möchte ein Dokument überprüfen und erneut kontaktieren; am 05.10. 05 E-Mail an den Anbieter, dass ich auf Garantie am 06.
05 Reparatur des Fahrzeuges, da der Händler uns nicht kontaktiert hat und das Gerät für die Arbeit am 07. Oktober 2005 zwingend gebraucht wurde. 05 weitere Pannen, Gerät ist nicht mehr fahrtüchtig; Gerät in Reparaturwerkstatt zur weiteren Diagnostik; am 11. Oktober 05 weitere E-Mail an den Händler; erneut keine Rückmeldung; Reparatur des Fahrzeuges für dringende berufliche Zwecke; am 15. Oktober 2005 Aufforderung zur Zahlung mit Kopie der Rechnung per Einschreibebrief am 27. Oktober 2005. Bei der Entgegennahme der Antwort des Verkäufers: - der Käufer muss die Gelegenheit haben, den Mangel zu beseitigen - er muss überprüfen, ob überhaupt ein Garantieschaden vorliegt - er darf keine Verschleissteile austauschen meiner Ansicht nach: der Käufer hatte Gelegenheit, sich zu äussern; Reparatur - und Austauschteile sind keine Verschleissteile (Kraftstoffpumpe, Potenziometer, Zündverteiler...).
In jedem Fall musste das Gerät Tage nach den Störungen instandgesetzt werden, weil es zwingend benötigt wurde. Mit der Unterzeichnung eines Kaufvertrages wird die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen. Der Wagen wurde am gleichen Tag mit Bargeld beglichen und mit Fahrzeugschein und Fahrzeugschein ausgehändigt.
Er fordert uns nun auf, uns zu 50% an der Reparatur zu beteiligen, andernfalls würde er von seinem vermeintlichen 14-tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen. Auf ausgeführte Instandsetzungen gibt die ("Vertragswerkstatt") immer 2 Jahre Garantie. Der Fachhändler gibt auf Wunsch eine Garantie von nur einem Jahr. Für das Teil müsste eine zweijährige Garantie gelten.
Der Fachhändler kontaktierte den Fachhändler und bat die Fachwerkstatt um einen unverbindlichen Reparaturkostenvoranschlag. .... Meiner Ansicht nach gilt die rechtliche Gewährleistung, da keine Verschleißteile verbaut wurden. Im Verkaufsvertrag war kein Verkaufsvertrag, sondern eine Faktura mit allen von ihm geschriebenen Daten:
Aus der Sicht, ohne Gewährleistung und Gewährleistung, als Hobbyfahrzeug vertrieben. ..... Die Käuferin erklärt den Erwerb ohne Gewährleistung oder Gewährleistung, eventuelle zukünftige Instandsetzungen oder Beschädigungen werden vom Käuferin übernommen. Eine Automechanikerin überprüfte mein Fahrzeug, es wurde verschweißt, neu lackiert, alle Sticker, die irgendwelchen Informationen zugeordnet waren, wurden weggezogen.