Reparatur Garantie Kfz

Instandsetzungsgarantie Auto

Loyalität ist es nicht wert. Sie können Ihr Fahrzeug auch in unabhängigen Garagen reparieren und reparieren, ohne Ihre Gewährleistungsansprüche zu vernachlässigen. Aber nicht nur der Treibstoff, sondern auch Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten für Fahrzeuge werden immer aufwendiger. Das ist nicht unwichtig, denn rund 40 Prozent der Kosten der Fahrzeuginstandhaltung gehen auf das Konto von Wartung und Unterhalt. Autofahrer können viel sparen, wenn sie sich an unabhängige Autowerkstätten wenden und nicht an markenbezogene Reparaturwerkstätten.

Der Preisunterschied - sowohl bei Ersatzteilen als auch bei der Arbeitsleistung - kann weit über 100-prozentig sein. Trotzdem, so Wolfgang Dytrich, Vorsitzender des Fachgroßhandels für Kfz-Teile in der Handelskammer Wien, sind 85 Prozent aller Fahrzeughalter der Werkstätte ihrer Automobilmarke die Treue gehalten. Im Gegensatz dazu würden 80 % der Fahrzeuge, die über 9 Jahre alt sind, in unabhängigen Reparaturwerkstätten instand gesetzt.

Wahrscheinlich haben die Autofahrer Angst vor dem Verlust von Garantieansprüchen, die viele Automobilhersteller über die zwei Jahre hinaussprechen. Oftmals kann man auch Garantiefristen erwerben, aber man muss mehrere hundert Euros für ein Jahr auf den Markt bringen. Die Gewährleistungsbedingungen sahen bis vor wenigen Jahren eindeutig vor, dass alle Wartungs- und Reparaturarbeiten in einem Vertragsunternehmen der eigenen Firma ausgeführt werden müssen - ansonsten sind die Gewährleistungsansprüche verloren gegangen.

Prinzipiell kann eine Garantie auf freiwilliger Basis an Auflagen geknüpft werden.

Auto - Recht auf Reparatur

Infolgedessen machte der Besteller geltend, dass es sich um einen Mangel handelte. Der Kunde bestellte am 17.07.2012 (Kilometerstand 22.904) eine weitere Reparatur, gab dann aber sieben Tage später bekannt, dass er vom Einkaufsvertrag zurücktreten wollte. Die Käuferin verklagt den Händler und erklärt, dass es sich um ein defektes Montagauto oder Zitrone Auto handelt. Das Bundesgericht (1 Ob 139/14v) hat in Übereinstimmung mit dem Recht und der ständigen ständigen Rechtssprechung entschieden, dass in Garantiefällen zunächst nur Nachbesserung oder Ersatz gefordert werden kann.

Bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit hat der Besteller das Recht auf Minderung oder (bei Fehlen eines unerheblichen Mangels) das Recht auf Rücktritt. Dem Besteller obliegt es nicht zu beweisen, dass die beanstandeten zusätzlichen Fehler (akustische Warnungen, Leistungsverlust, steigender Stromverbrauch, Kommunikationsmodul, USB-Kommunikation) bei seinem Lancia-Thema vorhanden sind. Die Reparaturwerkstatt hat einen Anspruch auf eine vernünftige Nachfrist, nach deren Ablauf auch das Auto Ende Juni frei von Mängeln war (der Besteller müsste nachweisen, dass die Nachfrist überschritten wurde).

Für Kfz-Unternehmen bringt die derzeitige Rechtslage und Rechtslage insoweit einen Vorteil, als ihnen ein grundsätzlicher Anspruch auf Reparatur (Nachbesserung) eingeräumt wird und auch hierfür eine entsprechende Fristsetzung erforderlich ist. Sollte eine Nachbesserung innerhalb der vorgegebenen Zeit nicht möglich sein, sollte dies schriftlich festgehalten werden.

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