Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Au Prüfung
Au-PrüfungDas erspart Ihnen die Wiederholungskosten für die Abgasuntersuchung. Für Fahrzeuge, die nach dem Stichtag 31.01.2006 gefertigt werden, kann dies oft über die sogenannte OBD-Schnittstelle erfolgen. Das Motormanagement und die Abgasreinigungsanlage können von Prüfinstituten wie TÜV und DEKRA geprüft werden.
Workshops mit einer besonderen AU-Zulassung können die Prüfung aber auch vornehmen und ein für die Handling Unit gültiges Prüfzeugnis erteilen. Der Abgastest ist integraler Teil der Hauptkontrolle. Neuwagen erhalten ihre erste HE nach 36-monatiger Laufzeit, danach müssen alle 24-monatige Inspektion durchlaufen werden. Für neuere Kraftfahrzeuge (Baujahr nach dem ersten Quartal 2006) wird die Messung der Abgase oft über die OBD-Schnittstelle vorgenommen.
Die Abgasprüfung wird bei alten Kraftfahrzeugen mit einer Messsonde im Abgas vorgenommen.
Generalinspektion (HU/AU) à Reifen-Shop-Hildebrand
Bei der wiederkehrenden HU handelt es sich um eine gesetzliche Prüfung der Funktionalität und Umweltfreundlichkeit von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Bereits seit 2010 ist die bisher vorgenommene zusätzliche Abgasprüfung (AU) Teil der HU, so dass Fahrzeugbesitzer nur noch eine Prüfung durchführen müssen. Seit 1951 gibt es die HU/AU-Prüfung, die von staatlichen Prüfinstituten wie z. B. der Firma DEKRA, die auch die umgangssprachliche Benennung "TÜV" für die Prüfung verwendet, vorgenommen wird.
Deshalb kooperieren wir bei der HU mit Außeninspektoren in unserer Spezialwerkstatt für die Erstinspektion. Gern informieren wir Sie über die Erfordernisse Ihres Fahrzeuges für die HU und beseitigen eventuelle Fehler vor der Prüfung. So können Sie sicher sein, dass Ihr Auto die HU problemlos besteht und Sie das Auto nicht erneut präsentieren müssen.
Nachdem Sie die Hauptprüfung bestanden haben, bekommen Sie eine Prüfaufkleber. Der zusätzliche Prüfaufkleber für die bis 2010 vergebene Abgasprüfung wird nicht mehr benötigt. Bei Pkw-Modellen, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, ist die Hauptkontrolle erstmals 36 Monate nach Zulassung des Fahrzeuges durchzuführen. Im Anschluss an die erste Fahrzeugeinheit sollen alle 24 monate weitere Tests durchgeführt werden, um die Funktionsfähigkeit und Umweltfreundlichkeit des Fahrzeuges zu gewährleisten.
Sollten Sie weitere Informationen zur Hauptkontrolle haben, können Sie sich immer an unsere versierten Fachleute richten. Die alle zwei Jahre stattfindende Hauptkontrolle konzentriert sich auf den Funktionsnachweis des Fahrzeuges. Die Vorgehensweise für eine Handling Unit ist in einer Leitlinie exakt definiert und muss von der neutralen Prüfstelle strikt eingehalten werden.
Auf der Prüfliste des Gutachters befinden sich rund 160 Punkte. Sie sollten immer einen aktuellen Fahrzeugbrief und evtl. bestehende Prüfbescheinigungen oder Änderungsabnahmen zur Erstprüfung mitbringen. Das Datum der nächstfälligen Handling Unit können Sie leicht an der am Indikator befestigten Prüfaufkleber ablesen. Allerdings benötigen die Prüfinstitute selbst keine Abmahnung bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums.