Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Unfallinstandsetzung
UnfallreparaturSind die organisatorischen Details mit Polizisten, Versicherungen, Gutachtern und Werkstätten abgestimmt, wird der Unfallwagen repariert. Die Unfallinstandsetzung hat zum Zweck, den Originalzustand der Technologie und der Karosse wieder herzustellen, so dass das Fahrzeug nach der Reparatur wieder voll fahrbereit ist.
Auf jeden Fall sollte Ihre vertrauenswürdige Fachwerkstatt Ihr erster Ansprechpartner bei Unfallreparaturen an Ihrem Fahrzeug sein. Bei der Unfallinstandsetzung sind die Werkstattkosten so niedrig wie möglich zu bemessen. Häufig werden in heutigen Kraftfahrzeugen Crash-Boxen eingesetzt, die eine sogenannte Profilreparatur während der Reparatur erlauben. Garagen müssen bei der Durchführung von Unfallreparaturen immer die Reparaturanweisungen des entsprechenden Fahrzeugherstellers einhalten.
Dies betrifft insbesondere die Bereiche, in denen eine Umformung erlaubt ist oder welche Bauteile nach einem Störfall ersetzt werden müssen. Bei Unfallreparaturen werden die Kosten je nach Kaskoversicherung erstattet. Anders sieht es aus, wenn der Fahrer den Verkehrsunfall oder den Sachschaden selbst verursachte.
Die Kaskoversicherung ist hier nicht enthalten und deckt daher keine Reparaturkosten. Mit anderen Worten: Wer den Unfall verursacht, muss die Reparaturkosten selbst aufbringen. Nach einer Unfallreparatur erhöhen sich auch die versicherungstechnischen Aufwendungen, da der Bonus für Schadenfreiheit abnimmt oder gar ganz entfallen kann. Dabei kann es sich auszahlen, die Reparaturkosten für kleine Reparaturen selbst zu bezahlen.
Eine gute Versicherung kalkuliert und informiert ihre Versicherten, wenn es sinnvoll ist, Unfallreparaturen selbst zu bezahlen. Zahlt der Autobesitzer die Unfallinstandsetzung selbst, so ist das Bestreben, die defekten Karosseriebauteile zu erneuern, natürlich gleich geblieben. Allerdings gibt es bei der Unfallinstandsetzung unterschiedliche Ansätze. Dann kann der Auftraggeber selbst bestimmen, wie groß der Schaden sein wird.
Gerade bei neueren Modellen oder Oldtimern werden oft aufwändigere Reparaturen durchführt. Bezahlt die Versicherungsgesellschaft die Unfallreparatur nicht, kann der Fahrzeugbesitzer rasch einen vierstelligen Betrag für die Unfallinstandsetzung erhalten. Da Unfallreparaturen jedoch mit großen Geldbeträgen verbunden sind, sollten die Ausgaben nicht unverhältnismäßig hoch sein.