Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Den Autoservice lassen sich die Autofahrer einiges kosten. …
Ohne Obd
Nur ohne ObdAb 2013 müssen Pkw, Lkw und Omnibusse, die mit einem On-Board-Diagnosesystem (OBD) ausgestattet sind, nicht mehr alle zwei Jahre zur vorgeschriebenen Abgasuntersuchung ("Abgastest") in die Werkstätten geschickt werden.
Diese Systemänderung ist aus Sicht des Bundesrates gerechtfertigt, da OBD-Systeme auch die Abgas-relevanten Komponenten ständig kontrollieren und eventuelle Störungen mit einer Warnleuchte im Cockpit aufzeigen. Wenn die Warnleuchte eine Störung anzeigt, ist ein Besuch der Werkstatt für das betroffene Ü-Wagen obligatorisch. Die Fahrzeughalterin hat einen weiteren Lebensmonat, nachdem die Warnleuchte zum ersten Mal aufleuchtet, um ihr Auto instand setzen zu können.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass ein Fahrzeug mit entsprechender Fehlfunktion die Umgebung nicht belaste. Etwa 60 % aller Kraftfahrzeuge verfügen über ein zugelassenes OBD-System, das sie von der regelmäßigen Wartung der Abgase entlastet. Bei Fahrzeugen ohne OBD-System bleibt alles beim Alten, d.h. sie müssen noch alle zwei Jahre zur vorgeschriebenen Abgasreinigung in die Werkstätte.
Auch hat der Schweizerische Nationalrat entschieden, die Registrierung von EG-Kleinserienfahrzeugen umzustellen. Als sogenannte kleine Serienfahrzeuge gilt ein Fahrzeug, von dem pro Fahrzeugtyp und Jahr höchstens 1000 Pkw für den europaweiten Straßenverkehr angemeldet sind. Dies ist eine Änderung im Zusammenhang mit den Vereinbarungen mit der EU. Die Änderung tritt am oder nach dem Inkrafttreten am oder nach dem 31. Dezember 2013 in Kraft. 3.
Neben den neuen Regelungen zur Abgaspflege und Genehmigung von EG-Kleinserienfahrzeugen werden im Zuge der Revision der Verordnung folgende Änderungen und Vereinfachungen vorgenommen:
klasse="mw-headline" id="Ursprung_und_und_Grundgedanke">Ursprung und Grundgedanke