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Ihr Fahrzeug muss in regelmäßigen Abständen die HU/AU (die sogenannte Kfz-Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung zum gewünschten Zeitpunkt) bestehen: - Was Sie für die Hauptuntersuchung wissen sollten. Es ist die automobilmedizinische Untersuchung. Mit uns bekommen Sie alles aus einer Hand:

HU/AU-Hauptkontrolle | Großer Servicepunkt

Ab 1951 werden alle Kraftfahrzeuge alle zwei Jahre der HU (Gesetzliche Hauptuntersuchung) unterzogen, die seit 2010 auch die Schadstoffemissionsprüfung (AU) umfasst. Erst wenn es ausreichend wenige Sicherheitsmängel gibt, darf ein Auto am Strassenverkehr teilhaben. Vor allem Motorräder, Lastwagen und Personenkraftwagen bestehen diese 2-jährige Inspektion, während Taxis und Omnibusse sowie einige Anhänger und Lastkraftwagen diese Inspektion einmal im Jahr bestehen.

Bisher war der TÜV der einzige gesetzliche Inspektor, der die HU oder später HU mit integriertem AU als solcher anerkannte. Schon heute muss deshalb ein Auto "vom TÜV übernommen" werden. Alle wichtigen Autoteile und Funktionen werden akribisch geprüft, d.h. insbesondere: Nach einer Hauptuntersuchung mit einer AU erhalten Sie dann die neue Vignette.

Bei der bestandenen zweijährigen Generalinspektion (alle 24 Monate) erscheint eine runde Plakette auf Ihrem Nummernschild. In die HU fährt man das jeweilige Auto zu einer zugelassenen Kontrollstelle. Falls Ihr Auto die HU einmal nicht besteht, sollten Sie den Report dieser HU für eine Folgeinspektion mitbringen. Die Abgasprüfung (AU) wird seit 2010 im Rahmen der allgemeinen Prüfung (TÜV) durchgeführt.

Die spezielle Feinstaubplakette (ASU) war somit nicht mehr erforderlich. Der Abgastest umfasst mehrere Aspekte: Einspritzsystem, Filter und Abluft passieren ihre visuelle Kontrolle. Durch die HU nehmen wir Ihr Fahrzeug. Wir beseitigen seine Schwachstellen, verständigen uns mit der Prüfstelle als gesetzlicher Prüfstelle, führen Ihr Fahrzeug dort hin, führen es zur HU und holen es nach der Inspektion zurück.

Sichere und umweltfreundliche Straßenfahrt: Hauptuntersuchung und Abgasprüfung

Ab 1951 werden alle Kraftfahrzeuge alle zwei Jahre der HU (Gesetzliche Hauptuntersuchung) unterzogen, die seit 2010 auch die AU (Abgasuntersuchung) umfasst. Erst wenn es ausreichend wenige Sicherheitsmängel gibt, darf ein Auto am Strassenverkehr teilhaben. Vor allem Motorräder, Lastkraftwagen und Personenkraftwagen bestehen diese 2-jährige Inspektion, während Taxis und Omnibusse sowie einige Anhänger und Lastkraftwagen diese Inspektion einmal im Jahr bestehen.

Bisher war der TÜV der einzige gesetzliche Inspektor, der die HU oder später HU mit integriertem AU anerkannte. Schon heute muss deshalb ein Auto "vom TÜV übernommen" werden. Alle wichtigen Autoteile und Funktionen werden akribisch geprüft, d.h. insbesondere: Nach einer Hauptuntersuchung mit einer AU erhalten Sie dann die neue Vignette.

Bei der bestandenen zweijährigen Generalinspektion (alle 24 Monate) erscheint eine runde Plakette auf Ihrem Nummernschild. In die HU fährt man das jeweilige Auto zu einer zugelassenen Kontrollstelle. Falls Ihr Auto die HU einmal nicht besteht, sollten Sie den Report dieser HU zur Nachkontrolle mitbringen. Die Abgasprüfung (AU) wird seit 2010 im Rahmen der allgemeinen Prüfung (TÜV) durchgeführt.

Die spezielle Feinstaubplakette (ASU) war somit nicht mehr erforderlich. Der Abgastest umfasst mehrere Aspekte: Einspritzsystem, Filter und Abluft passieren ihre visuelle Kontrolle. Mit Ihrem Fahrzeug durch die HU. Wir beseitigen seine Schwachstellen, verständigen uns mit der Prüfstelle als gesetzlicher Prüfstelle, führen Ihr Fahrzeug dort hin, führen es zur HU und holen es nach der Inspektion zurück.

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