Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Motorrad Abgasuntersuchung Pflicht
Abgasuntersuchung für Motorräder obligatorischWenn Sie Ihren Fahrzeugbrief oder die neuen Zulassungsdokumente in Teil I ansehen, erfahren Sie, wann Sie Ihr Motorrad zurück zur HU/AUK bringen müssen. Auf dem Aufkleber steht in der Bildmitte das Jahr (2016) der nächstfolgenden HU und die höchste Nummer im Außenkreis gibt den jeweiligen Kalendermonat (z.B. Dezember) an.
Sollten Sie weitere Informationen zu Ihrem Wunschtermin haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der TÜV Rheinland Prüfstelle zur Verfügung. Alternativ können Sie unsere kostenlose Telefonhotline (0800) 8838 8838 8838 8838 aus dem dt. Festnetz anrufen: Die Abgasuntersuchung für Motorräder ist seit dem 1.4.2006 Pflicht und kann zeitgleich mit der HU erfolgen. Wenn Sie bereits eine Abgasuntersuchung durchführen ließen, darf diese nicht länger als zwei Monaten vor dem Tag der Hauptkontrolle erfolgen.
Die Richtlinie ist für alle Motorräder gültig, die nach dem 1.1.1989 zum ersten Mal registriert wurden. Der AUK ist obligatorisch für:
Straßenverkehr: Abgasuntersuchung für Krafträder obligatorisch?
Die seit dem 31. Dezember 1989 zugelassenen Krafträder müssen ebenfalls eine Abgasuntersuchung bei der HU (Hauptuntersuchung) durchlaufen. Dies gibt der TÜV Norde bekannt. Bei Motorrädern mit Zwei- oder Viertaktmotor ist die so genannte Krad-Abgasprüfung (AUK) im Rahmen der HU alle zwei Jahre Pflicht. Voraussetzung ist, dass die Autos mehr als 50 ccm Platz haben und mehr als 45 km/h schnell sind.
Für Motorräder ohne oder mit ungeregelten Katalysatoren darf der höchstzulässige Abgasgrenzwert 4,5Vol. Bei Fahrrädern mit einem geregelten Kat gelten die Obergrenzen von 0,3Vol. Bei Nichteinhaltung der angegebenen Werte gibt es keine HU-Plakette nach TÜV Norde.
Der AUK muss nicht unbedingt bei der HU durchgeführt werden, sondern kann als Einzelinspektion bevorzugt werden.