Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Kfz Werkstatt ohne Meister
Kfz-Werkstatt ohne MeisterAuto-Reparaturen ohne Meisterprüfung möglich? - HGK Handelskammer Rhein-Neckar
Fahrzeugreparaturen dürfen prinzipiell nur von "im Handwerkerregister registrierten Unternehmen" im Sinne des Handwerksrechts durchführt werden. Im Folgenden werden die Ausnahmefälle erläutert, in denen Fahrzeugreparaturen ohne Meisterprüfung ausgeführt werden dürfen, z.B. an Tankstellen mit schlechter Handwerkerqualität. Einfacher Service (aus handwerklicher Sicht unbedeutende Arbeit an Kraftfahrzeugen), der ohne die Verwendung einer Handwerkerrolle durchführbar ist: Die Arbeit an Kraftfahrzeugen: Motorreparaturen: Überprüfung des Kühlmittelstandes und ggf. Zugabe von Kältemittel, Reparatur von Schalt-, Hilfs- und Differentialgetrieben: Reparatur von Lenkgetrieben: Reparatur von Karosserien: Reparatur von Bremssystemen: Reparatur von Elektroinstallationen: Ein Handelsbetrieb mit Fahrzeugen oder Teilen von Fahrzeugen kann im Zuge eines Hilfsbetriebs Reparaturarbeiten an Fahrzeugen durchführen, sofern er nur für den Hauptvorgang funktioniert.
Die Durchschnittsarbeitszeit eines Vollzeitarbeitnehmers (ca. 1664 Std. pro Jahr) wird als unbedeutende Grenze für handwerkliche Aktivitäten angesehen. Der Betreiber einer Tankstelle kann daher auch Fahrzeugreparaturen im Bereich der Unwesentlichkeitsgrenze durchführen. Gemäss einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 1 C 3.84) über die Durchführung von Fahrzeugreparaturen im Zuge eines Gebrauchtwagenhandels kann eine solche Gesellschaft Reparatur- und Anstreicharbeiten an gekauften Kraftfahrzeugen durchführen und diese ohne Eintragung in das Handwerksregister verkaufen.
Auch hier ist es notwendig, dass der Gebrauchtwagenhandel den erwirtschafteten Umsatz übersteigt.
Kfz-Werkstatt ohne Meister? Ausführliche Informationen (Allgemeine Themen)
Liebe Ratsuchende, nach Ihren Informationen kann Ihre Anfrage zusammenfassend wie nachstehend beantwortet werden: Nach 1 Handarbeitsverordnung ist der eigenständige Schiffsbetrieb nur für in der Handarbeitsrolle eingetragene natürliche und juristische Person und Personengesellschaft erlaubt. Somit ist der Betreib einer Kfz-Werkstatt eines der Unternehmen, für das ein Eintrag in das Handwerksregister vorgeschrieben ist.
Nach § 7 HandwerksO wird die Person, die die Meisterschülerprüfung in dem von ihr zu praktizierenden Gewerbe oder in einem damit verbundenen Gewerbe absolviert hat, in das Handwerkerregister aufgenommen. Jede Person, die eine andere dt. Facharbeiterprüfung, die der Masterprüfung für die Praxis des jeweiligen Gewerbes zumindest gleichwertig ist, mit Erfolg absolviert hat und die die Meisterprüfung in dem zu praktizierenden Gewerbe oder in einem damit verbundenen Gewerbe oder eine Abschlussprüfung in einem dem zu praktizierenden Gewerbe entsprechenden anerkanntem Ausbildungsberuf absolviert hat oder die seit mehr als drei Jahren in der Praxis in dem zu praktizierenden Gewerbe oder in einem damit zusammenhängenden Gewerbe gearbeitet hat, wird ebenfalls in das Gewerbesregister aufgenommen.
Die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU oder in einem anderen Mitgliedsstaat des Übereinkommens über den EWR erworbenen und gemäß der Direktive 89/48/EWG des Rats vom 23. Oktober 1988 über eine allgemeingültige Systematik zur Anrechnung der nach Abschluss der beruflichen Bildung erworbenen Hochschuldiplome mit einer Dauer von mehr als drei Jahren (ABl. 1989 L 19, S. 16) anzuerkennenden Qualifikationsnachweise gelten als der Abschlussprüfung an einer in Deutschland ansässigen Universität gleichwertig.
Abschließend wird die Person, die eine Ausnahmegenehmigung hat, in das Handwerkerregister aufgenommen. Die Kraftfahrzeugunternehmen sind daher weiterhin verpflichtet, einen Meister zu beschäftigen, d.h. mindestens ein Meister muss als Werksleiter eingestellt sein. Liebe Berater, die exakte Beschreibung der vom Meister verpflichteten Tätigkeit ist in Anhang A des Handwerkskodex enthalten. Unter der Nummer 10 sind unter anderem Anstreicher und Veredler, unter der Nummer 13 Schlosser, unter der Nummer 15 Karosserie- und Fahrzeughersteller, unter der Nummer 16 Feinmechaniker, unter der Nummer 17 Zweirädermechaniker, unter der Nummer 20 Kfz-Techniker und unter der Nummer 21 Landmaschinen-Mechaniker vertreten.
Ohne eine solche Aktivität sind Sie nicht der Verpflichtung unterworfen, ein Meister zu sein.