Die Hauptuntersuchung hat schon so mancher Beziehung zwischen Auto und Fahrzeughalter ein jähes …
Inspektion 30000 km was wird gemacht
Kontrolle 30000 km, was getan wirdWir haben einen Audi A1 und die 30.000 km Inspektion war fällig.
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Dienstleistung in der Markenwerkstatt
Bis zu 50 Inspektionspunkte sind möglich. Kontrolle und Ölaustausch sind die Hauptkomponenten der "Wartung nach Herstellerangaben". Während der Inspektion werden alle Elektroniksysteme Ihres Fahrzeuges - wie Motor- und Getriebesteuerungen, ABS, Airbag usw. - untersucht. Servicearbeiten (Inspektion) beinhalten die folgenden Inspektions- und Wartungen.
Aus Sicherheitsgründen
Weshalb ist eine Inspektion notwendig? Diesem Anspruch kann nur eine Technologie gerecht werden, die regelmässig von Fachleuten aufbereitet wird. Ist ein Besichtigungstermin geplant? Eine Plakette auf der Türinnenseite der Fahrertüre oder die Wartungsintervallanzeige im Tacho erinnern an den nächstfolgenden Kontrolltermin. Im Service-Booklet steht auch, wann die nÃ? Zusätzliche Arbeiten im Zuge der Prüfung sind der Ersatz von Verschleissteilen, die in einem gewissen Abstand - entsprechend den Angaben des Herstellers - durchzuführen sind.
Dies ist der Fall, wenn das Auto in staubigen Bereichen gefahren wird. Bei Verwendung von minderwertigem Dieselkraftstoff kann es erforderlich sein, den Luftfilter vor dem tatsächlichen Austauschintervall auszutauschen. Detaillierte Angaben entnehmen Sie Ihrem Service-Plan.
Anwaltliche Fragen-Flatrate
Hallo, ich bin vom Garantieverlust bedroht und sollte die Instandsetzung selbst in die Hand nehmen, wenn der Auftrag nicht angenommen wird. Das liegt an der ersten Inspektion mit 19000 km statt 15000 km. Wie mir mitgeteilt wurde, die nächsten Inspektion mit 30000 km wegen der Gewährleistung zu machen, habe ich dies auch mit 30700 km getan.
Der Workshop nennt sich selbst, weil ich die erste Inspektion nur mit 19000Km durchgeführt habe und keine Gewähr mehr haben konnte. Beinhaltet eine Inspektion auch die Überprüfung des Fensterhebers oder des Kofferraumverschlusses? Da die beiden Bauteile (für mich) aber nicht zu den zu testenden Bauteilen zählen, würde ich sagen - Gewährleistung.
Warum schauen Sie nicht in Ihrem Inspektionsbuch nach, was sie sich angeschaut haben? Auch Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. "Die Konditionen der "Garantie" werden vom Garanten festgelegt. Falls er vorschreibt, dass man einen Kopfsteher machen muss, damit es eine Bürgschaft gibt, dann soll es so sein. Dabei ist es unerheblich, ob die Teile geprüft werden.
"" Es gibt aber 2 Jahre Gewährleistung, spielen diese in einem Fahrzeug keine Rollen mehr? Haben Sie die Inspektion 4000km bestanden, wo es keine Schwierigkeiten gab? Wenn es dann mal wieder Schwierigkeiten gibt und man sich mit 30000km anmeldet, bekommt man dann Teufel aus dem Beutel?
"" Danke, Entschuldigung, warum ein Neuwagen gekauft werden sollte, wenn es mehr Probleme mit der Wartung usw. gibt "" Ich denke, dass es ein Gutachten gibt, dass die Wartung auch gewährt werden soll, wenn die Inspektion nicht rechtzeitig durchgeführt wird. Möglicherweise weiß jemand das Spruchwort. "Wie oft: DIE WARANTIE ist NICHT bedingt, Sie können ohne Inspektion kommen.
Nur, dass es bedingt ist. Zitat: Der Workshop ruft mich an, weil ich die erste Inspektion nur mit 19000Km gemacht habe und keine Gewähr mehr haben konnte. Zitat:"" Hier war etwas. Zitat: Keine Sorge: Sie können nur die Nachweislast in den Garantiebestimmungen tragen.
D. h., Sie müssten beweisen, dass die verspätete Inspektion nicht die Ursache des Schadens war. Zitat: Ob das Gutachten auf eine Selbstverpflichtung der Hersteller für ein neues Fahrzeug übertragbar ist, lässt sich aus dem Gutachten nicht ableiten. Zitat: In VIII VR 293/10 unterscheidet der BGH zwischen den Garantiefällen Neuwagengewährleistung (Garantie ist kostenlos und freiwillig) und Gebrauchtwagengewährleistung (Garantie wird separat bezahlt).
Dementsprechend ist die Kontrollklausel im ersten Falle zulässig, nicht aber im zweiten. Auch die Beurteilung paßt nicht (Anschlussgarantie), dies entspricht VIIIZR187/06: Gewährleistet ein Automobilhersteller dem Neuwagenkäufer neben den gesetzlich festgelegten Gewährleistungsansprüchen (hier: Durchrostungsgarantie), so besteht ein unzumutbarer Nachteil des Fahrgastes ( 307 Abs. 1 BGB) nicht darin, daß der Automobilhersteller zum Zwecke der Kundentreue die Inanspruchnahme von Garantieleistungen von der ordnungsgemäßen Fahrzeuginstandhaltung durch seine Vertragswerkstatt abhängt.....
Nach II 2 (b) besteht kein unzumutbarer Nachteil für den Besteller darin, dass der Wegfall von Gewährleistungsansprüchen auch dann auftritt, wenn der Ausfall von Wartungsleistungen oder die Leistung in anderen Betrieben nicht die Ursache für den Gewährleistungsfall war. Auch wenn ein Prüftermin versäumt wurde, kann nichts dagegen unternommen werden, wenn dies die Gewährleistung gemäß den Bestimmungen ausschließt.