Hauptuntersuchung Neuwagen

Generalinspektion von Neufahrzeugen

Alle Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, müssen in regelmäßigen Abständen zur Hauptuntersuchung herangefahren werden. TÜV: Neuwagen in der EU müssen sich nach vier Jahren einer Hauptuntersuchung unterziehen In der EU müssen Neuwagen zum ersten Mal nach vier Jahren eine Generalinspektion durchlaufen, und zwar ab 2018. Bei deutschen Autofahrern bleibt die verschärfte Gesetzeslage jedoch unverändert: Die erste TÜV-Prüfung ist drei Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre durchzuführen. Ab 2022 werden in der gesamten EU Schwerlastmotorräder ab 125 Kubikzentimetern sowie Trailer ab 3,5t erprobt.

Auch für Lastkraftwagen und Omnibusse bis 3,5 t gilt die neue Regelung. Auf Antrag des Vereinigten Königreichs und der Niederlande werden für Trailer bis 3,5 t und Caravans Ausnahmeregelungen gewährt. Von der EU-Kommission wurde die Einführung einer jährlichen TÜV-Prüfung für Altfahrzeuge gefordert.

TÜV - Ab 2018 müssen sich Neuwagen in der EU vier Jahre lang keiner Hauptuntersuchung unterziehen.

Ab 2018 müssen Neuwagen in der EU zum ersten Mal seit vier Jahren beim Tüv zugelassen werden. Die Prüfung ist danach alle zwei Jahre durchzuführen. Lediglich in Deutschland bleiben die Termine für die Hauptuntersuchung unverändert. An der verschärften Gesetzeslage ändern sich für die deutschen Fahrer jedoch nichts: Die erste TÜV-Prüfung ist drei Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre durchzuführen.

Verschärfte Vorschriften wie in Deutschland können beibehalten werden, dürfen aber vier Jahre nicht überschreiten. In Deutschland müssen auch Krafträder regelmässig überprüft werden. Ab 2022 werden in der gesamten EU Schwerlastmotorräder ab 125 Kubikzentimetern (Ccm) sowie Trailer ab 3,5t erprobt. Auf Antrag des Vereinigten Königreichs und der Niederlande werden für Auflieger bis 3,5 t und Wohnmobile Ausnahmeregelungen von den neuen Vorschriften gewährt.

Deutschen Fahrern, die den Stichtag für die Hauptuntersuchung klar überschreiten, wird eine Gebühr in Rechnung gestellt. Wird das Datum der Handling Unit überschritten, erfolgt keine Rückdatierung, ist es jedoch um mehr als zwei Monate überdatiert, wird eine detailliertere Handling Unit fällig, was mit erhöhten Aufwendungen einhergeht. Darüber hinaus muss der Fahrer mit einer Abmahnung oder einer Geldstrafe gerechnet werden.

Nach 2-monatiger Laufzeit sind 15 EUR und nach 4-monatiger Laufzeit 25 EUR und nach 8-monatiger Laufzeit 40 EUR und 2 Punkten in Flensburg zu zahlen.

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