Hauptuntersuchung Berlin

HU Berlin

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HU & AU Hauptuntersuchung

Ist die Gültigkeit der Plakette im Inland trotzdem überzogen, muss die Prüfung sofort, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der nächstgelegenen Kontrollstelle bei der Rückgabe nach Deutschland erfolgen. Generalinspektionen und Abgastests (mit nachfolgender Plakettenvergabe) dürfen nur in Deutschland erfolgen. Prüfungen, die in anderen Ländern an in Deutschland angemeldeten Kraftfahrzeugen vorgenommen werden, können in Deutschland nicht erkannt werden.

Obwohl eine regelmässige fachliche Kontrolle in allen EU-Mitgliedstaaten vorgeschrieben ist, können die Mitgliedsstaaten den Untersuchungsumfang, die Intervalle und die Bewertungskriterien für die Ergebnisse der Ermittlungen bis zu einem gewissen Grad selbst bestimmen. Allerdings ist es nicht erforderlich, dass das Auto ausschließlich zur regelmäßigen Überprüfung in die BRD verbracht wird.

Wenn vor oder während dieser Zeit eine Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsüberprüfung (SP) ansteht, muss die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) oder SP (spätestens) bei der erneuten Inbetriebnahme des Fahrzeuges erfolgen.

TÜV: Neue Vorschriften ab Mitte des Jahres - man muss sie kennen - Berater

In Zukunft wird es einen "gefährlichen Mangel" geben. Berlin. So wird zum Beispiel eine neue Mängelklassifikation "Gefährlicher Mangel" vorgestellt. Ebenfalls eine Neuerung ist das Testen von Datenkomponenten wie dem elektronischen Notruf-System eCall. Hintergund ist eine EU-Richtlinie, die laut einer Pressemeldung des TÜV die technischen Prüfungen von Kraftfahrzeugen in Europa weiter vereinheitlichen soll. "Der" gefährliche Fehler" als neue Fehlerklassifizierung ist die für den Verbraucher am deutlichsten sichtbare Änderung an den Prüfpunkten", erklärt Richard Goebelt, Abteilungsleiter Fahrzeuge und Verkehr beim TÜV.

"Es ist eine mittlere Ebene unterhalb der Klasse "verkehrsunsicher". Dangerous Defect' zertifiziert wie'Significant Defects' eine mittelbare und sofortige Gefahr für den Verkehr oder eine Störung des Umweltschutzsystems. "Bisher wurden die vier Fehlerkategorien "Kein Fehler", "Kleine Fehler", "Signifikante Fehler" und "Verkehrsunsicherheit" angewendet. "Ist das Fahrzeug als "straßenunsicher" eingestuft, muss die Plakette sofort - wie bisher - abgezogen und die Genehmigungsbehörde benachrichtigt werden", so Göbl.

Dazu gehören zum Beispiel das obligatorische elektrische Notfallsystem eCall für alle Neufahrzeuge ab dem 01.04.2018 - und weitere in der Fahrzeugausrüstung künftig enthaltene Anlagen für die unterschiedlichen Phasen des autom. "Der TÜV befürwortet seit längerem eine rechtzeitige rechtliche Basis, um alle Automobilhersteller zu zwingen, die für die Elektronikprüfung notwendigen Software-Informationen mit dem HU-Adapter zur Verfügung zu stellen", verdeutlicht er.

"Weitere Neuerungen beziehen sich auf die Bezeichnung und europaweit geltende Vereinheitlichung der einzelnen Fehler, die an Kraftfahrzeugen auftritt. Zum Beispiel hat sich die Klassifizierung von Reifendruck-Kontrollsystemen (TPMs), die für die Straßenverkehrssicherheit und den Schutz der Umwelt von Bedeutung sind, geändert. Göbel: "Werden bei der Hauptuntersuchung nicht funktionierende oder ausgemusterte Reifendruck-Kontrollsysteme gefunden, dürfen keine Plaketten mehr ausgegeben werden. "In der europäischen HU-Richtlinie 2014/45/EU ist auch der Einsatz von Schnittstellen für elektronische Fahrzeuge in der Hauptuntersuchung festgelegt.

"In Deutschland ist dies dank des HU-Adapters seit 2015 Standard", erklärt Göbel.

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