Die Preise für Autoteile steigen seit Jahren weit oberhalb der Inflationsrate. Der Gesamtverband …
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Expertentipp: RDKS bei der Hauptkontrolle
In der EU müssen seit dem 11. Oktober 2012 alle Neuzulassungen von Personenkraftwagen, Reisemobilen bis 2,5 t und Geländefahrzeugen bis auf wenige Ausnahmefälle mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein. Bisher wurde ein nicht funktionierender Fehler in der HU als "kleiner Fehler" angesehen. Die unter diese Verordnung fallenden Kraftfahrzeuge können anhand der Fahrzeugdokumente rasch ermittelt werden: Enthält das Kennzeichen "K" der Zulassungsurkunde eine mit "00" endende Nummer, so gibt das Kennzeichen im Kennzeichen "6" an, ob das Muster nach dem Bilanzstichtag bauartgenehmigt wurde oder nicht.
Falls das Feld'K' frei oder durchgekreuzt ist, ist es einzeln zugelassen und es darf kein FDKS verwendet werden. Auch Kfz-Profis, die ihren Abnehmern durch fachkundige Ratschläge zusätzliche Kosten für Montage und Auswuchten oder die zusätzlichen Gebühren einsparen, können sich einen Wettbewerbsvorsprung erspielen. Am besten machen Sie Ihre unter diese neue Regelung fallenden Verbraucher beim nächstfolgenden Wechsel oder durch zielgerichtete Briefe auf die veränderte Rechtslage hinweist.
Zukünftig wird es nicht mehr möglich sein, die Instandsetzung des Gerätes auf den nächstfolgenden saisonalen Radwechsel oder Reifendurchlauf zu vertagen. Weil die meisten der heute installierten Geräte unmittelbar messtechnisch erfasst werden und daher über verschlissene Akkus in den Sensorventilen verfügt, kann ein vorbeugender Sensorwechsel während des Reifenwechsels vor der HU auch dann noch Sinn machen, wenn sie bereits seit mehreren Jahren im Betrieb sind.
Diese Akkus haben eine unterschiedliche Nutzungsdauer, die von unterschiedlichen Einflüssen abhängt und in der Regel zwischen vier und zehn Jahren beträgt. Daher sollte eine Überprüfung der Akkus mit geeignetem Diagnosewerkzeug beim Radwechsel obligatorisch sein.