Eine Autoreparatur reißt stets ein Loch in die Haushaltskasse. Mit etwas Vorkenntnis, der richtigen …
Auto Abmelden
Fahrzeug abmeldenSie können sich mit diesem Dienst direkt bei der Abmeldung von Fahrzeugen anmelden. Ein persönlicher Besuch bei Ihrer Zulassungsstelle ist nicht mehr erforderlich. Für die Abmeldung von Fahrzeugen wird eine Bearbeitungsgebühr von 6,30 EUR erhoben. Wenn Sie das Nummernschild für max. 12 Monaten buchen wollen, betragen die Zusatzkosten 2,60 EUR. Die Abmeldung Ihres Fahrzeugs beim Zulassungsamt der Landeshauptstadt Regensburg ist möglich, wenn es hier zugelassen ist.
Wenn Sie aus einem anderen Registrierungsbezirk hergezogen sind und auf ein anderes Registrierungskennzeichen verzichten, können Sie Ihr Auto auch hier abmelden. Um diesen Service nutzen zu können, ist ein elektronischer ID-Kartenausweis mit aktivierter eID (Online-ID-Kartenfunktion) erforderlich. Der neue Identitätsausweis oder die digitale Aufenthaltserlaubnis gilt als Identitätskarte, der App-ID-Ausweis muss angebracht und in Betrieb genommen werden.
Generelle Informationen zum neuen Ausweis unter www.personalausweisportal.de. Generelle Informationen zur digitalen Aufenthaltserlaubnis unter www.bamf.de. Hinweis: Die Bearbeitungsdauer bei Ihrer Zulassungsstelle kann ca. 1-2 Arbeitstage betragen. Wenn Sie ein Oldtimerfahrzeug oder ein Elektromobil abmelden möchten, tragen Sie am Ende des Kennzeichens nicht H oder D ein.
Bezirksamt Unterallgäu: Abmeldung des Fahrzeugs im Internet
Sie können seit Jänner 2015 Ihr Fahrzeug auch über das Netz deaktivieren oder abmelden, ohne persönlich zum Fahrzeugzulassungsamt gehen zu müssen. Als Fahrzeugbesitzer müssen Sie dafür jedoch zwei Anforderungen erfüllen: Ausweis: Sie brauchen den neuen Ausweis oder eine elektronische Aufenthaltserlaubnis und müssen die Online-ID-Funktion für den Ausweis aktivieren.
Neuer Stempel (Landessiegel) und Registrierungsurkunde Teil I: Seit Jänner 2015 werden die Marken mit neuen Stempelabzeichen versiegelt und neue Registrierungsurkunden Teil I ausgestellt. Wenn Sie diese beiden Anforderungen erfuellen, können Sie Ihr Auto über das Bürgerportal im Internet außerbetriebnehmen:: Allerdings kann dieses Internetportal nur von Fahrzeughaltern genutzt werden, deren Fahrzeuge beim Bezirksamt Unterallgäu registriert sind.
Externe Nummernschilder können über unser Internetportal nicht deaktiviert werden. Selbstverständlich können Sie bei allen dt. Zulassungsbehörden weiter die Außerbetriebnahme oder Abmeldung Ihres Fahrzeuges vor Ort selbst oder durch Dritte anstreben.