Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Gewährleistung Ersatzteile Auto
Garantie Ersatzteile AutoWelche Rechte haben Konsumenten, wenn z.B. das neue Auto fehlerhaft ist? Danach tritt die rechtliche Gewährleistung des Anbieters oder Vertragshändlers in Kraft: Kfz-Käufer müssen Ersatzteile nicht aus eigener Kraft kaufen. Gebrauchtfahrzeuge unterliegen einer Garantiezeit von einem Jahr.
Doch wie bei anderen Erzeugnissen gibt es auch hier eine gesetzliche Einschränkung: In den ersten sechs Wochen muss der Verkäufer die Fehlerfreiheit der von ihm verkauften Produkte vorweisen. Von dem siebenten Lebensmonat an muss der Konsument den Nachweis erbringen, dass die Waren bereits bei der Lieferung mangelhaft waren. Bildvergrößerung Gewährleistung oder Gewährleistung? Market erläutert, wie Kunden ihre Rechte im Falle von Materialfehlern am Auto erhalten.
Wenn ein Fahrzeugteil mangelhaft ist, kann der Kunde vom Verkäufer Nachbesserung oder Ersatz fordern. Verweigert der Verkäufer, hat der Kunde die Wahl: Er kann vom Vertrag zuruecktreten, d.h. das Auto zurueckgeben und das gezahlte Entgelt zurueckbekommen. Die zweite Möglichkeit: Er verwahrt die Waren und erhält einen Teil des Einkaufspreises zurück.
Die durch den Defekt entstehenden Mehrkosten wie z. B. für Versand und Installation gehen zu Lasten des Fachhändlers. Der Gewährleistungsanspruch von Anbietern und Vertragshändlern ist nicht zu vermischen mit der Gewährleistung für ein Produkt: Diese Gewährleistung besteht im Umfang eines Kaufvertrags, und zwar gegenüber dem Käufer, nicht gegenüber dem Produzenten. Die Gewährleistung ist eine freiwillige Zusage eines Autoherstellers oder Handels.
Umfang und Laufzeit einer Gewährleistung sind rechtlich nicht geregelt. Dabei hat der Besteller die Möglichkeit, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Vertragshändlers oder eine zusätzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Es ist nicht erlaubt, wenn der Fachhändler eine Gewährleistung verweigert und auf die Herstellergarantie anspricht.
Garantie für AT-Teil nur 1 Jahr?
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, der Generator meines Wagens ist im September 2009 ausgefallen und ich habe ihn durch eine Spezialwerkstatt des Automobilherstellers ersetzen lassen. Der Workshop hat mir folgende Kosten in Rechnung gestellt: 1: - Ein Lichtmaschinen-Typ (AT): "X,- EUR" Zusätzlich zur üblichen AT-VAT für die Wechselstromgeneratoren wurde auf der Abrechnung angegeben.
Auch dieser Generator ist im Mai 2011 ausgefallen. Das geschah auf dem Weg, also musste ich den Ersatz in einer anderen Werkstätte vornehmen. Für eine Kaution gab mir die Garage den alten Generator. Nachdem ich davon ausgegangen bin, dass die 1,5 Jahre alten Maschinen noch unter die Garantie fallen, habe ich mich danach an die Spezialwerkstatt gewendet.
Dabei habe ich darauf hingewiesen, dass mit weniger als 50000 km Fahrleistung die Lebensdauer des Generators noch nicht übertroffen werden kann. Der Fachbetrieb informierte mich dann: "Nach Absprache mit den X-Werken müssen wir Ihnen bedauerlicherweise sagen, dass auf AT-Teile (AT-Teil = Ersatzteil / kein Neuteil) bei Montage durch eine Spezialwerkstatt eine Garantie/Garantie von 1 Jahr eingeräumt wird.
Bei Ihnen wurde die Einjahresfrist bereits erheblich übertroffen. Daher besteht für uns keine Gewährleistungsmöglichkeit des defekten Generators gegenüber den X-Werken. "Meine Fragestellung lautet nun: Kann die Spezialwerkstatt in diesem Falle wirklich eine Garantie abweisen? Dieses Antwortschreiben ist vom 25.05. 2011 und kann überholt sein. Liebe Ratsuchende, es kann sein, dass die Werkstätte nicht verpflichtet ist.
Dabei ist zwischen der Haftung für Sachmängel (Gewährleistung) und einer Herstellergewährleistung zu differenzieren. Weil der Ersatzteilhersteller kein Vertragspartei des Fahrzeughalters ist, bestehen auch keine Ansprüche wegen Sachmängeln gegenüber dem Fahrzeughersteller. Übernimmt der Produzent eine Ersatzteilgarantie, handelt es sich daher im Prinzip um eine Selbstverständlichkeit. Der Workshop ist im Hinblick auf die gesetzliche Sachmangelhaftung nicht völlig kostenlos.
Für Sachmängel haftet in der Regel die Vertragspartei, d.h. derjenige, der mit der Instandsetzung betraut wurde. Bei Mängeln der Nachbesserung nach § 633 BGB (und zwar auch dann, wenn fehlerhafte Ersatzteile verbaut wurden) hat der Fahrzeughalter Anspruch auf die Rechte nach 634 BGB (Nacherfüllung, Aufwandsersatz, Widerruf, Schadenersatz, etc.).
Der Workshop kann diese Frist in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr reduzieren (§ 309 Nr. 8 b ff BGB). Vor allem sollten Sie prüfen, ob der Workshop allgemeine Geschäftsbedingungen hat und wenn ja, ob darin eine Kürzung der Verjährungsfristen eintritt.