Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Den Autoservice lassen sich die Autofahrer einiges kosten. …
Tüv nach Erstzulassung
TÜV nach ErstzulassungSie können durch Anklicken des Kontrollkästchens überprüfen, ob Sie kein Gerät sind. Damit Sie fortfahren können, muss Ihr Webbrowser die Verwendung von Plätzchen zulassen und Java-Script aktivieren.
Füllen Sie das Formular aus, wenn Ihr Navigator Cookies akzeptiert und kein Java-Script aktiviert ist. Wenn Sie Probleme haben, kontaktieren Sie uns bitte: Im Problemfall kontaktieren Sie uns bitte:
Abnahme ohne TÜV: Ist das möglich?
Im Einzelfall können Sie ein Fahrzeug ohne TÜV-Zertifikat zulassen.... Mit der HU, kurz HU, soll sichergestellt werden, dass nur sicherheitsrelevante Fahrzeuge am Strassenverkehr teilhaben. Die Hauptkontrolle wird heute von vielen unterschiedlichen Prüfinstituten durchführt. Längst hatte jedoch der TÜV das alleinige Recht, weshalb in der Umgangssprache statt der HU in der Regel vom TÜV die Rede ist.
In Deutschland können Sie ein Auto, das länger als 36 Monaten alt ist, nicht ohne gültiges TÜV-Zertifikat zulassen. Die Anmeldung findet nur statt, wenn das Auto fahrtüchtig ist. Nur drei Jahre nach der Erstzulassung müssen sie überprüft werden. Bei jungen Fahrzeugen wird daher die Fahrzeugzulassung ohne TÜV-Zertifikat durchgeführt. Kurzzeitindikatoren sind eine weitere Ausnahmen.
Sie können hier Ihr Fahrzeug kurzzeitig ohne den Einsatz des Technischen Überwachungsvereins registrieren. Es sind jedoch nur gewisse Reisen zulässig. Somit gewährleistet die HU eine höhere Betriebssicherheit. Gerade bei der Zulassung eines Fahrzeuges stellt sich für viele Autofahrer die Frage: Ist eine Fahrzeugzulassung ohne gültiges TÜV-Zertifikat überhaupt möglich? Ist es möglich, ein Fahrzeug ohne Teilegutachten anzumelden?
Abnahme ohne TÜV: Drei Jahre nach der Erstzulassung ist dies nicht mehr möglich. Alle Fahrzeuge, die in Deutschland auf der Straße gefahren werden, müssen zugelassen werden. Darf ein Fahrzeugschein ohne gültige TÜV-Zulassung ausgestellt werden? Dies ist nicht möglich für Fahrzeuge, deren Erstzulassung länger als drei Jahre zurück liegt. Sie können kein Kraftfahrzeug ohne Beleg der letzten HU zulassen.
Ein wichtiger Ausnahmefall: Neufahrzeuge müssen erst 36 Monaten - also drei Jahren - nach ihrer Erstzulassung überprüft werden. So können Sie ein Neu- oder Jungfahrzeug registrieren, ohne ein TÜV-Zertifikat vorzuweisen. Kurzzeit-Kennzeichen: Mit einer Fahrzeugzulassung ohne TÜV sind nur gewisse Reisen zulässig. Es gibt neben Neufahrzeugen eine weitere Ausnahmeregelung, bei der eine Fahrzeugzulassung - jedenfalls kurzfristig - ohne gültiges TÜV-Gutachten möglich ist.
Das ist der so genannte Kurzzeitindikator, der auch als gelber Indikator bezeichnet wird. Ein solches Nummernschild können Sie bei der Zulassung anfordern, auch wenn Ihr Wagen nicht über einen ausreichenden Beleg der vergangenen HU verfügen sollte. Fahrzeuge mit Kurzzeit-Zulassungsnummer, die keinen TüV haben, dürfen nur zur nächstgelegenen Prüfstation oder zu einer Fachwerkstatt gefahren werden.
Jedoch ist eine Abnahme ohne TÜV in diesem Falle nicht möglich.