Tüv Billig

TÜV Günstig

Autowerkstatt TÜV Bad Homburg Herzlich Wilkommen im modernsten TÜV Service Center Hessens! Ihr Hauptinspektorat ist ansteht und Sie sind in der Naehe? Am Vormittag vor der Fahrt können Sie Ihr Auto bei uns abgeben. Die Hauptkontrolle wird von uns durchgeführt und wir setzen uns bei Fragen mit Ihnen in Verbindung. Sie können Ihr Auto dann in der Pause oder nach der Arbeitszeit mitnehmen.

Ihre Vorteile: Keine Wartezeiten und keine "Auszeit" mehr. Leihfahrräder unseres Kooperationspartners byke.de können auf der Testanlage gemietet werden. So ist ein kleiner Umweg in den Markt oder in die City beim Warten auf Ihr Auto leicht und kostengünstig.

Der TÜV Rheinland übernimmt keine Haftung für Silikonbrustimplantate - Gesetze & Vorschriften

Zwei Brücken (jur). TÜV Rheinland haftet nicht für mit preisgünstigem Industrie-Silikon des französichen Unternehmens PIP (Poly Implants Prothèse ) gefüllte Implantate. Dies hat das OLG Pfalz am Dienstag, 30. Jänner 2014, beschlossen (Az.: 4 U 66/13). Der TÜV musste nur den Herstellungsprozess testen, nicht aber die Waren.

Der Herstellungsprozess wurde vom TÜV Rheinland bescheinigt, so dass die Erzeugnisse das CE-Zeichen haben. Nach Berichten über platzende und leckende Silikonpolster haben die zuständigen Stellen den Verkauf im Mai 2010 eingestellt. Zuerst vor dem Landesgericht Frankenthal und jetzt vor dem Oberlandesgericht 2brücken klagt sie nun auf Schadensersatz und Entschädigung für Schmerzen und Leiden in Hoehe von rund vierzigtausend Euros.

Das Wirken des TÜV war nicht mit einer "Schutzwirkung" oder "Garantieverpflichtung" gegenüber den Verbrauchern verknüpft. Gemäß europäischem Recht hatte er nur "das vom Hersteller aufgebaute System der Qualitätssicherung zu prüfen, nicht aber die Art und Güte der Waren selbst. Der TÜV musste daher vor allem nicht prüfen, ob PIP das für die Brustimplantation freigegebene Silikon verwendete, das aber wesentlich teurer ist.

Dies sei "die alleinige Verantwortung der französichen Behörden". Es konnte kein "Verschulden von TÜV Rheinland" festgestellt werden. Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte seinen Beschluss ebenfalls am Tag der Verkündung in schriftlicher Form bekannt gegeben. In zwei Verfahren hat das LG Karlsruhe nun auch Schadensersatzansprüche gegen die behandelnden Mediziner endgültig zurückgewiesen (Urteile vom 29. 05. 2013, Az.: O 260/12 und vom 01. 02. 2013, Az.: O 94/12; JurAgentur-Mitteilung vom 01. 06. 2013).

Laut einer Entscheidung des Sozialgerichtes (SG) Berlin müssen die Kassen die Entnahme der PIP Brustimplantate übernehmen, aber sie können sich "angemessen" an den Ausgaben beteiligen können (Urteil und JurAgentur-Bericht vom 09.12.2013, Az.: S 182 KR 1747/12). Das Toulon Commercial Court hat in Frankreich im Nov. 2013 gegen TÜV Rheinland entschieden; dies ist jedoch noch nicht rechtsverbindlich.

Mehr zum Thema