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Probleme mit Routineprüfungen auf dem Bremsprüfstand immer wieder neu Im Jahr 2009 erwarb die Fa. Trost (Verkaufsstelle Passau) einen Plattenbremsenprüfstand, nämlich die Trost-Hausmarke "Mono Chrom", Typ: MPP 2240, Bj. 2009, Seriennummer: 411449-009/13082008, Projekt: PM411449. Produzent dieses Prüfstandes ist die Fa. Maha.

Unsere Lesegeräte ließen den Teststand regelmässig überprüfen und überprüfen. Nach den Informationen registrierte sich der Installateur der Fa. Trost immer bei der Fachwerkstatt und kam zur Vorführung.

Schmeißen Sie den Teststand in den Schrotthaufen. Dann hat Eibl das Kaufhaus Trost in Passau gefragt, warum niemand gekommen ist, um den Stücklasttest auf dem Teststand und den Hubarbeitsbühnen vorzunehmen. Zunächst wurde er für einige wenige Tage aufgeschoben, bevor ihm ein Telefontechniker mitteilte, dass sein Prüftisch "nicht mehr zu inspizieren und damit zu verschrotten" sei.

Auch unser Lesegerät erhielt Information vom Produzenten Maa. Hier wurde ihm auch gesagt, dass sein Teststand in den Schrotthaufen geschleudert werden könnte. Teststände, die ich nach acht Jahren entsorgen muss, kann ich für die halbe Miete ins Intranet. Bisher hat Trost nicht auf eine redaktionelle Bitte reagiert, aber Moha.

Mahas Erwiderung ist hier vollständig. Das Unternehmen Maha berichtet an die Redaktion: 2011 wurde eine neue Bremsenprüfstandsrichtlinie (VkBl 09-2011) vom BMVI (Bundesministerium für Transport und Digitaltechnik ) beschlossen. Als der Kunde 2009 den Plattenprüfstand kaufte, war niemandem der Inhalt dieser Leitlinie bekannt.

Da wir als Produzent uns nach Kenntnisnahme der fehlenden Möglichkeit gegen eine Anpassung an die Richtlinien entschieden haben, haben wir auch unsere Plattenprüfstandsserie einige Zeit später komplett aufgegeben. Der Einsatz im Geltungsbereich der HU (§29 StVZO) ist in der Regel bis zum 31.12.2019 möglich. Bedauerlicherweise ist es nicht möglich, Maha-Plattenprüfstände nach den Richtlinien zu kalibrieren.

Ausserhalb der HU-Anwendung (§29 StVZO) kann der Blechprüfstand bis zum Ende seiner Lebensdauer ohne Einschränkungen weiterbenutzt werden. Aufgrund der beiden rechtlichen Neuerungen (Bremsenprüfgeräterichtlinie und Eichordnung), die uns weder als Produzent noch dem Auftraggeber beim Kauf bekannt waren, geht die Genehmigung für die HU verloren und kann von uns nicht aufgerüstet oder nachgebaut werden.

Gleichwohl wollen wir uns an dieser Stelle explizit von jeglicher Äußerung abgrenzen, dass der Teststand "in den Schrotthaufen geworfen" werden könnte. Unglücklicherweise entspricht der 2009 gebaute Blechprüfstand nicht mehr den heute geltenden rechtlichen Anforderungen.

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