Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt Inspektion
Kostenlose Werkstatt oder Vertragswerkstatt InspektionDas kontroverse Thema Garantie - freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?
Besonders mit dem eigenen Wagen. Ab und zu muss man aber mit dem mobilen Fahrzeug in die Werkstatt gehen. Zum Beispiel, wenn die nÃ??chste Inspektion bevorsteht oder etwas repariert werden muss. Bei vielen Autofahrern beginnt der Zweifel: "Erlischt meine Neuwagengarantie nicht, wenn ich mein Fahrzeug in eine freie Werkstatt und nicht in eine Vertragswerkstatt fahr?
"Die Unsicherheit setzt in der Regel voraus, da Begrifflichkeiten wie Garantien, Gewährleistungen und Goodwill oft verwechselt werden. Zuallererst haben wir die so genannte Gewährleistungspflicht, oder rechtlich korrekt: die Haftung für Sachmängel. Erweist sich nach dem Erwerb, dass das Fahrzeug zum Lieferzeitpunkt einen Defekt aufweist, kann sich der Besteller auf seine Garantieansprüche berufen. 3.
Im Falle eines Kaufvertrages ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber fehlerfreie Waren auszustellen. Liegt ein Sachmangel vor, kann der Besteller nacherfüllen. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf ist der Auftragnehmer verpflichtet, nachzuweisen, dass der Fehler zum Verkaufszeitpunkt nicht vorhanden war.
Anschließend muss der Besteller nachweisen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war. Anders als die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist eine Bürgschaft eine vertragliche Freiwilligkeit des Bürgen, oft des Autokäufers. Dies wird jedoch in der Regel verworfen, wenn bisherige Arbeit am Fahrzeug "nicht vollständig in einer Vertragswerkstatt ausgeführt wurde", so der ADAC.
Autorisierte Werkstatt oder freie Werkstatt? Gratisreparaturen im Sinne der 2-jährigen Garantie müssen vom Händler ausgeführt werden, d.h. in den meisten FÃ?llen in einer autorisierten Werkstatt. Jede unentgeltliche Instandsetzung im Sinne einer Werksgarantie muss auch in einer autorisierten Werkstatt erfolgen. Laut ADAC können alle anderen Instandsetzungsarbeiten in unabhängigen Reparaturwerkstätten ausgeführt werden: "Nach einer EU-weiten Verordnung, der sogenannten Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge, müssen die Fahrzeughersteller anerkennen, dass der Käufer sein Fahrzeug auch während der Gewährleistungszeit zur Inspektion oder Unfallinstandsetzung in eine unabhängige Werkstatt mitnimmt, sofern die Arbeiten dort gemäß den Anweisungen des Herstellers ausgeführt werden.
"Aus diesem Grund kann der Produzent Gewährleistungsansprüche nicht mit der BegrÃ?ndung ablehnen, dass diese Arbeit in einer unabhÃ?ngigen Werkstatt durchgefÃ?hrt wurde. So kann er vorgeben, wo das Fahrzeug gewartet oder repariert werden soll. Nach Angaben des Gesamtverbandes Autoteile-Handel (GVA) haben einige Versicherungsgesellschaften in ihren Bestimmungen einen Vertrag, der den Gang zu bestimmten Garagen bei Kasko-Schäden vorschreibt.
Bei Haftpflichtschäden ist dagegen eine Werkstattverpflichtung gesetzlich unhaltbar. Weil der Verunglückte, dessen Schäden durch die Haftpflicht der Gegenpartei gedeckt sind, in der Regel frei in der Wahl der Werkstatt ist.