Reparaturkosten Rechner

Instandsetzungskostenrechner

Instandsetzungskosten oder Ersatzwert - Worauf habe ich als Geschädigter Anspruch? Wurde Ihr Wagen bei einem Verkehrsunfall geschädigt, kommt häufig die Fragestellung auf, ob die Instandsetzung aufgrund der Schadenshöhe noch im richtigen Verhältnis zum Fahrzeugwert steht. In der Regel wird eine Schadensfeststellung durchgeführt, die zeigt, ob die Reparaturkosten über oder unter dem sogenannten Ersatzwert liegen (das ist der Betrag, den ich für ein Automobil der selben Fahrzeugmarke, Art, des selben Alters, des selben Zustands und der selben Kilometerleistung bezahlen muss).

Aber was kann ich mit dem Wagen machen und was nicht? Kann man vom Geschädigten (Unfallursache) und/oder dessen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadensersatz ( 249 Abs. 2, S. 2 BGB) fordern, bestehen folgende Abrechnungsmöglichkeiten: Die Reparaturkosten überschreiten den Neuwert um mehr als 130 %:

Dabei kann nur der Ersatzwert abzüglich des Restwertes, der auch im Sachverständigengutachten angegeben ist, gefordert werden. Verkauft er sein Kraftfahrzeug zu dem im Sachverständigengutachten genannten Wert und kauft ein anderes Kraftfahrzeug - egal um welche Art von Kraftfahrzeug es sich handelt, es sollte nur wenigstens so kostspielig sein wie der genannte Ersatzwert - so erhält er den Brutto-Ersatzwert abzüglich des erzielbaren Restwertes.

Man kann das Auto nicht günstiger instand setzen und die Reparaturkosten geltend machen, auch wenn sie weniger als 130% des Wiederbeschaffungswerts betragen. Der BGH hat noch nicht darüber nachgedacht, ob es möglich ist, das Auto mit gebrauchten Teilen professionell zu warten und dann eine Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts zu fordern.

Prinzipiell gilt: Wenn Sie das Auto halten, erhalten Sie den Netto-Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zurück. Kann nachgewiesen werden, dass die Instandsetzung vollständig und fachgerecht gemäß den Angaben des Sachverständigengutachtens durchgeführt wurde, können Sie die anfallenden Reparaturkosten einfordern. Sie müssen auch beweisen, dass sie ein spezielles Fahrzeuginteresse haben. Die Schäden sind unverzüglich nach Rechnungsstellung und nicht erst nach 6 Monaten zu bezahlen.

Wenn die Instandsetzung komplett und fachmännisch ist, können Sie das Auto auch selbst oder durch Dritte instand setzen und dann die Netto-Reparaturkosten nach dem Sachverständigengutachten einfordern. Sie müssen auch in diesem Falle ein spezielles Fahrzeuginteresse zeigen, indem sie es für einen Zeitraum von mind. 1/2 Jahr weiter nutzen (BGH NJW 2008, 439). Werden nur Teilreparaturen vorgenommen, können die angefallenen Reparaturkosten bis zur vollen Hoehe des Neuwertes erstattet werden.

Andernfalls erfolgt die Abrechnung auf der Grundlage des im Sachverständigengutachten festgestellten Wiederbeschaffungswerts abzüglich des Wiederbeschaffungswerts. Auf der Grundlage des Sachverständigengutachtens ist es möglich, den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts zu fordern und nach Durchführung der Instandsetzung die Reparaturkosten zu beanspruchen. Nutzfahrzeuge können auch innerhalb von 130% ihres Neuwertes wiederhergestellt werden.

Die Reparaturkosten betragen 100% des Wiederbeschaffungswertes: Die tatsächlich entstandenen Brutto-Reparaturkosten können bei einer fachgerechten Instandsetzung auch ohne Nutzung des Fahrzeugs durch den Verletzten erstattet werden. Haben Sie das Auto billig und/oder nur partiell repariert, können Sie die im Sachverständigengutachten genannten Netto-Reparaturkosten einfordern. Sie müssen auf Wunsch den Nachweis erbringen, dass sie das Auto weitere 6 Monate ausgenutzt haben.

Als Alternative kann der Ersatzwert abzüglich Restwert gefordert werden, entweder rechnerisch (wenn Sie Ihr Gefährt behalten), dann nur rein netto, oder grob, wenn Sie Ihr Gefährt weiterverkaufen und ein anderes einkaufen. Die Reparaturkosten sind niedriger als der Wiederbeschaffungswert: Das Automobil kann in einer Spezialwerkstatt oder auf eigene Faust wiederhergestellt werden.

Es sind die tatsächlichen Reparaturkosten zu erstatten. Werden die Reparaturkosten aufgrund des Sachverständigengutachtens in Rechnung gestellt, wird die Umsatzsteuer nur dann zurückerstattet, wenn sie angefallen ist. Beim Kauf eines Ersatzfahrzeuges kann der Bruttokaufpreis beansprucht werden, jedoch nur bis zur im Sachverständigengutachten genannten Summe der Brutto-Reparaturkosten (BGH NJW 2009, 3713).

Die Reparatur des Fahrzeugs kann gegen Entgelt erfolgen und die Brutto-Reparaturkosten können nach Begutachtung eingefordert werden.

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