Kfz Tüv

Auto-TÜV

Bei Fahrten ohne TÜV wird die Kfz-Versicherung jedoch höchstwahrscheinlich einen Sachverständigen hinzuziehen. Geschäftsfeld Mobilität | Geschäftsfeld Mobilität Der Bereich Mobilität der TU SÜD Landesgesellschaft Österreich ist Ihre Ansprechpartnerin für alle Aspekte der Fahrzeugsicherheit. Als offizielle Tiroler Schreibwerkstatt erledigen wir im Namen der Tiroler Landesregierung Einzelgenehmigungen, Sondergenehmigungen, Wechselgenehmigungen, Gefährdungsbeurteilungen und vieles mehr. An 8 Orten in Tirol und Wien, Niederösterreich und Oberösterreich nimmt die TÜV Süd Österreich Gesellschaft mbH regelmäßige Prüfungen nach 57a (Pickerl) für alle Klassen sowie geräuscharme Erweiterungen vor.

Darüber hinaus werden in fast allen Ländern alle wiederkehrenden Prüfungen sowie Abnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Betriebsmittelverordnung für Tore, Hebebühnen, Ladekrane, Verladekräne, Seilförderer, Stapler, Hebebühnen, Boxenheber, Ladekräne, Verladekräne und vieles mehr durchgeführt.

HU (Hauptuntersuchung)

Damit sich Ihr Auto in einem verkehrstauglichen Zustand gemäß StVZO befinden kann, muss es in regelmässigen Intervallen einer Generalinspektion (HU) unterworfen werden. Eine unabhängige Abgasprüfung (AU) findet seit dem Stichtag 31.01.2010 nicht mehr statt. Auch die AU-Plaketten werden seit dem 2. Jänner 2010 entfernt, es gibt nur noch die AU-Plaketten.

Kontaktieren Sie dazu die entsprechende Behörde. Weitere Auskünfte über Form und Umfang der Geldbuße erteilt die jeweils sachkundige Behörde oder die Unterabschnitte 186.1.1 - 186.1.4 des Anhangs (zu 1 Abs. 1) des Bußgeldverzeichnisses (BKat). Das Bußgeld wird gemäß Anhang VIII ( 29 Abs. 1 bis 4, 8, 4, 9, 11 und 13) Nr. 2.1 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verhängt.

Für die Hauptkontrolle (HU) sieht der Gesetzgeber folgende Zeitpunkte vor: 1: Das Prüfprotokoll der Hauptkontrolle (HU-Prüfprotokoll) ist nach § 29 (10) StVZO zu führen und dem Kfz-Zulassungsamt bei der Bearbeitung der Fahrzeugpapiere vorzuweisen. Wenn Sie Ihren Testbericht für die Handling Unit abhanden gekommen oder falsch platziert haben, sind Sie entweder dazu gezwungen, eine zweite Kopie (von der Einrichtung, die die Handling Unit ausgeführt hat) zu erhalten, oder Sie müssen eine neue Handling Unit auf eigene Rechnung einrichten.

HU (Hauptuntersuchung)

Damit sich Ihr Auto in einem fahrtüchtigen und verkehrstauglichen Zustand gemäß StVZO befinden kann, muss es in regelmässigen Intervallen einer Generalinspektion (HU) unterworfen werden. Eine unabhängige Abgastestung (AU) findet seit dem Stichtag 31.01.2010 nicht mehr statt. Auch die AU-Plaketten wurden seit dem 1. Jänner 2010 entfernt, es gibt nur noch die AU-Plaketten.

Kontaktieren Sie dazu die entsprechende Behörde. Weitere Auskünfte über Form und Umfang der Geldbuße erteilt die jeweils verantwortliche Behörde oder die Unterabschnitte 186.1.1 - 186.1.4 des Anhangs (zu 1 Abs. 1) des Bußgeldverzeichnisses (BKat). Das Bußgeld wird gemäß Anhang VIII ( 29 Abs. 1 bis 4, 8, 4, 9, 11 und 13) Nr. 2.1 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verhängt.

Für die Hauptkontrolle (HU) sieht der Gesetzgeber folgende Zeitpunkte vor: 1: Das Prüfprotokoll der Hauptkontrolle (HU-Prüfprotokoll) ist nach § 29 (10) StVZO zu führen und dem Kfz-Zulassungsamt bei der Bearbeitung der Fahrzeugpapiere vorzuweisen. Wenn Sie Ihren Testbericht für die Handling Unit abhanden gekommen oder falsch platziert haben, sind Sie entweder dazu gezwungen, eine zweite Kopie (von der Einrichtung, die die Handling Unit ausgeführt hat) zu erhalten, oder Sie müssen eine neue Handling Unit auf eigene Faust einrichten.

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