Inspektion nach Herstellervorgaben

Prüfung nach Herstellerangaben

Laßt Eure Inspektion professionell durchführen. Prüfung nach Herstellervorgaben - das ist es, was Sie wissen müssen. Sie wollen nicht nur bei einem Neuwagen den besten Dienst für Ihr Fahrzeug, um die Unversehrtheit nicht zu beeinträchtigen, den Werterhalt des Fahrzeugs zu gewährleisten und die Garantiezeit nicht schuldhaft zu kürzen. Durch die Durchführung der Prüfungen nach Herstellervorgaben stellen Sie alle diese Vorzüge sicher. Zur Prüfung nach Herstellervorgaben gehört die Sicht- und Funktionskontrolle von sicherheitsrelevanten Bauteilen wie z.

B. Scheinwerfer, Elektrik, Auspuff und Bereifung.

Prüfungen nach Herstellerangaben - KFZ Service Westkott

Überprüfungen können zu jeder Zeit von einer Garage vorgenommen werden. In der Regel geben die Automobilhersteller den Grad und die Häufigkeit der von den Autowerkstätten durchzuführenden Prüfungen an*. Das Einhalten dieser Fristen kann für gewisse Gewährleistungsleistungen des Fahrzeugherstellers erforderlich sein. Abhängig von der Art der Fahrt wird anhand von Kalkulationen der Automobilhersteller ermittelt, ob eine gewisse Belastungs- oder Abnutzungsgrenze erreicht ist, und der Fahrzeugführer wird gebeten, seine Werkstätte für die nächsten Kontrollen vorzusehen.

Ist der Fahrstil weniger anstrengend, findet die Prüfung daher später statt, als wenn der Fahrstil anspruchsvoller ist. Dieses Monitoring wird in einer der Steuerzentralen des Fahrzeuges, oft im Kombi-Instrument, vorgenommen, da die Eingangsvariablen wie z.B. Geschwindigkeit und Geschwindigkeit bereits bewertet und dargestellt werden und in dieser Einheit auch die Prüfanforderung wiedergegeben wird.

Diese Bemessungsgrundlagen sind je nach Fabrikat, Motorentyp, d.h. Dieselmotor oder Benzinmotor, sehr unterschiedlich. Autoinspektion - Was wird bei einer Inspektion gemacht? Die Autoinspektion unterscheidet zwischen "Kleininspektion" und "Großinspektion". Welche Entfernungen dabei einzuhalten sind, hängt von den Herstellerangaben ab.

Die Fahrzeuginspektion hat Auswirkungen auf die Garantie- und Sicherheitsaspekte des Fahrzeugherstellers. In der Wartungsbroschüre werden die durchgeführten Prüfungen durch eine Fachwerkstatt festgehalten. Diese kleine Inspektion wird in der Regel im Abstand von ca. 10000 bis 15000 Kilometer oder pro Jahr vom jeweiligen Fahrzeughersteller vorgeschrieben. Nach der Inspektion bekommt der Fahrzeugbesitzer eine Reparaturliste mit allen Reparaturempfehlungen.

Bei der Großinspektion wird das Auto umfassend gewartet. Oftmals wird sie vom Fahrzeughersteller nach der zweimaligen Kilometerleistung der kleinen Inspektion vorgeschlagen, eine weitere Vorschrift sind 100.000 km. In der Großinspektion wird das komplette Auto zusammen mit vermeintlichen Nebensächlichkeiten wie dem Wischer auf Funktion und Unbedenklichkeit geprüft und alles nach den Vorgaben der Herstellerliste.

Durch die Tätigkeit einer markenunabhängigen oder unabhängigen Fachwerkstatt während der Geltungsdauer der Herstellergarantie und Gewährleistung erlöschen die Gewährleistungs- und Garantieansprüche des Bestellers gegenüber dem Fahrzeughersteller nicht. Die Gewährleistungs- und Garantieansprüche setzen jedoch voraus, dass die Arbeiten in der Werkstätte außerhalb der Marke professionell und nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden und kein Kausalzusammenhang zwischen einem aufgetretenen Mangel / Garantiefall und der Tätigkeit der Werkstätte außerhalb der Marke vorliegt.

auto service praxis hat mehrmals berichtet, dass die EU Kommision in ihren Richtlinien zu GVO 1400/2002 zu fragen 37 erklärt hat, dass die Autohersteller den Kundendienst nicht nur mit der BegrÃ?ndung ablehnen sollten, dass der Verbraucher sein Auto wÃ?hrend der Garantiedauer in einer Fachwerkstatt ausserhalb der Marke gewartet oder repariert hat. Laut Rechtfertigung der EUKommission würden solche Vorschriften den Autokäufern das Recht nehmen, ihr Auto in einer Garage außerhalb ihrer Marke instand setzen zu dürfen, was einen wirksamen Konkurrenzkampf zwischen den vom Fahrzeughersteller autorisierten Autowerkstätten und den freien Werkstätten verhindern würde.

Manche Produzenten - z.B. Volkswagen - hatten Gewährleistungsversprechen vollständig aus ihren Vertriebsunterlagen gelöscht und sich stattdessen generell auf die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) von zwei Jahren und verlängerte "Gewährleistungsversprechen" bezogen.

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