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Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen
Unterstützung von Systemen zur Partikelreduzierung für DieselfahrzeugeDer Finanzierungstopf enthält 30 Mio. E. Der Zuschuss beläuft sich auf 260 EUR/Auto. Die Offerte betrifft alle vor dem 01.01.2007 zugelassenen Diesel-Pkw und Reisemobile bis 3,5 t und für Leicht-Lkw mit Dieselmotoren bis 3,5 t, die vor dem 17.12.2009 erstmalig registriert wurden. Der Fahrzeugeigentümer, bei dem das Auto zum Antragszeitpunkt registriert ist, ist berechtigt, einen Antrag zu stellen.
Retrofit von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeugen auch im Jahr 2016
Gegenteilige Ankündigung ist die nachträgliche Ausrüstung von Diesel-Pkw und Diesel-Nutzfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern bis zu einem Höchstgewicht von 3,5 t noch bis zum 16. Juni 2016 möglich. Nach Angaben des Bundesamtes für Wirtschaft mit Exportkontrolle (BAFA) ist die nachträgliche Ausrüstung mit Rußpartikelfiltern für gewisse dieselbetriebene Fahrzeuge noch bis zum 16. Dezember 2016 möglich. Sowohl die nachträgliche Umrüstung von Diesel-Pkw als auch von Nutzfahrzeugen mit leichterem Dieselantrieb bis zu einer maximalen Masse von 3,5 t wird mit einem festen Betrag von 260 EUR mitfinanziert.
So lautet es auf der Website des BAFA: Die Initiative zur Förderung von Partikelminderungssystemen für Dieselfahrzeuge wird 2016 fortgeführt (Richtlinie vom 23.12.2015). Das elektronische Bewerbungsformular kann verwendet werden, um bis zum 15. November 2016 eine Förderung nach der neuen Direktive und bis zum 15. Februar 2016 nach der bisherigen Direktive zu beantragen. Wer sein Diesel-Fahrzeug in diesem Jahr (bis 30.09.2016) mit einem Russpartikelfilter nachrüstet, kann dafür 260 EUR aufbringen.
Zu diesem Zweck ist es notwendig, dass Sie Ihren unterschriebenen Antragsbogen mit einer Abschrift des Zulassungsnachweises Teil I (Fahrzeugschein) mit registrierter Umrüstung so schnell wie möglich vorlegen. Das Gesuch nach der neuen Direktive muss der Kommission bis zum 15.11.2016 in vollem Umfang eingereicht werden. Entscheidend sind daher: Zum einen das Nachrüstdatum. Der Tag, an dem die kompletten Bewerbungsunterlagen beim BAFA eingegangen sind.
Über die Gesuche wird in der angegebenen Rangfolge entschieden, in der die Gesuchsunterlagen vollständig beim BAFA eingegangen sind. Bei Umrüstungen, die vor dem 01.01.2016 vorgenommen wurden, ist die Anwendung nach der bisherigen Direktive noch bis zum 12.02.2016 möglich. Nach dem 30.09.2016 durchgeführte Retrofits können bedauerlicherweise nicht mehr gefördert werden.