Autoreparatur ist Vertrauenssache. Der weitaus größte Teil der Autofahrer ist nicht in der Lage zu …
Begrenzungsleuchte Auto
Seitenmarkierungsleuchte AutoDementsprechend müssen Personenwagen, die weniger als einen m breit sind, mit wenigstens zwei Seitenmarkierungsleuchten ausgerüstet ausgestattet sein, um ihre Seitengrenzen anzuzeigen. Entsprechendes trifft auf für Motorräder zu, die - wenn sie keinen Seitenwagen haben - ein Seitenlicht im Frontscheinwerfer erhalten.
Der Gesetzgeber reguliert auch die Vorschriften für Seitenleuchten für Anhänger sowie für Forst- und Landwirtschaft. In der Pkw-Branche ist die Nutzungsfrage besonders aktuell unter Anhängern Ein Seitenmarkierungslicht und die eindeutigen rechtlichen Bestimmungen für den Einbau sorgen dafür, dass die Fahrzeugbreite auch von anderen Straßenbenutzern korrekt genutzt werden kann.
Das Standlicht dient auch der Sicherung und dürfen kann sowohl an der Vorder- als auch an der Rückseite des Fahrzeugs anbringen. Allerdings muss auf die Lichtfarbe Acht gegeben werden, da die roten Scheinwerfer nach vorn gehören, während darf nur weißes Scheinwerferlicht nach vorn einwirken. Durch die optische Markierung soll verhindert werden, dass das am Straßenrand geparkte Auto im Dunkeln oder wenn Sichtverhältnissen schlecht ist, zu übersehen wird.
Seiten- und Standlichter sorgen dafür, dass Ihr Auto von anderen Fahrgästen auffällt. Diese sind in der Regel kostengünstig und für viele Marken erhältlich. Die bestellten Grenzscheinwerfer werden in der Regel auch innerhalb von 24 Std. nach dem Erwerb versandt.
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Die Standleuchte (auch: Seitenleuchte) ist für die Ausleuchtung eines stationären Kraftfahrzeuges bestimmt. Das Abblendlicht wird mit wenigen Prozentpunkten des vorderen Abblendlichtes ( "5-Watt-Glühlampe"), das Rücklicht (meist je eine 10-Watt Glühlampe oder der 5-Watt-Teil einer 5/21-Watt Glühlampe für Schlusslicht und Bremslicht) vorwiegend am Heck zugeschaltet - oft wird auch die Nummernschildbeleuchtung mit dem Abblendlicht oder dem Positionslicht verbunden.
Die Tagfahrleuchten zeigen im Unterschied zum Parklicht nicht das Heck des Fahrzeugs an. Bei Wartezeiten vor verschlossenen Absperrungen sollte nach Möglichkeit auch auf Parklicht umgeschaltet werden, um die Menschen auf der anderen Straßenseite nicht zu blendern. Bei Einparken und Anhalten in bebauten Gebieten muss das Auto bei einer ausreichenden Beleuchtung nicht ausgeleuchtet werden.
Im innerstädtischen Bereich sind Parkleuchten auf der dem Straßenverkehr zugekehrten Straßenseite als Alternative zu Parkleuchten zugelassen, die derzeit für die meisten in Europa registrierten Fahrzeugarten verfügbar sind. Einseitige Standlichter sind außerhalb von bebauten Gebieten nicht erlaubt (§ 17 Abs. 4 StVZO). Seitliche Begrenzungsleuchten in orange/gelb, die zusammen mit dem Positionslicht zu schalten sind, können seitlich anbringen.
Es gibt Länder, in denen sowohl weiße als auch orangefarbene Frontbegrenzungsleuchten mit dem Blinker kombinierbar sind. Auch innerhalb der EU gibt es unterschiedliche Vorschriften für die Fahrzeugbeleuchtung. In Frankreich ist es beispielsweise zulässig, auch bei Nacht in bebauten Gebieten mit ausreichendem Straßenlicht mit Parklicht zu arbeiten.
Dagegen wird in Deutschland in 17 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beschrieben: "Es ist nicht erlaubt, allein mit Standlichtern (Standlichtern) zu fahren. In diesem speziellen Fall (Set 3) gibt es jedoch kein vorgeschriebenes Fernlicht zum Standlicht:"(....) Bei zwei Nebellampen reicht der Einsatz des Seitenlichts anstelle des Fernlichts aus. 17 Abs. 2 wird oft als allgemeines Fahrverbot mit Parklicht fehlinterpretiert.
"Gemäß 17 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die vorgesehenen Beleuchtungsanlagen in der Abenddämmerung, bei Nacht oder bei anderen Sichtverhältnissen einzusetzen. Gemäß 17 Abs. 2 S. 1 S. 1 StVO ist das Fahren mit Standlichtern allein nicht gestattet. Die Regelung verweist auf 17 Abs. 1 S. 1 S. 1 StVO und verlangt daher immer eine Beleuchtungsverpflichtung.
D. h. das Parklicht darf immer bei Tag verwendet werden, aber sobald eine Beleuchtungsverpflichtung vorliegt (z. B. in Tunneln), muss das Fernlicht zugeschaltet werden, da dann 17 Abs. 1 S. 1 S. 1 StVO i. V. m. 17 Abs. 2 S. 1 S. 1 S. 1 StVO zur Anwendung kommt. "1 "1] Das Führen nur mit Parklicht ist dann eine Verwaltungsübertretung, die nach der Bußgeldverordnung (Tatbestand Nr. 74) mit einer Geldstrafe von 10 EUR bedroht ist.
Im Falle von Gefahren oder Sachschäden erhöht sich der Preis auf 15 bzw. 35 EUR. Ausgabe, 6th edition, Vietnam + Deutschland 2011, ISBN 978-3-8348-1011-3 Road Traffic Regulations (StVO).