Automechaniker Aufgaben

Kfz-Mechanikerarbeiten

von modernen Fahrzeugen sind in erster Linie Aufgaben, die der Kfz-Mechatroniker täglich in einer Kfz-Werkstatt zu bewältigen hat. Autoschlosserinnen Ziele und Aufgabenbeschreibung: Ein Kfz-Mechaniker übernimmt Diagnose, Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen, Aufbau, Demontage, Instandsetzung und Regelung von Subsystemen und Baugruppen, Zusammenarbeit mit Auftraggebern und Betreuung von Mitarbeitern mit geringerer Ausbildung. Der Kfz-Mechaniker ist selbstständig oder im Rahmen eines Teams mit anderen Fachkräften der Industrie in Betrieben tätig, die sich mit der Instandhaltung und Instandsetzung von Fahrzeugen beschäftigen.

Außerdem können Kfz-Mechaniker als freie Berufe oder freiberufliche Existenzgründer arbeiten. Für die Berufsausübung erforderliche fachliche Fähigkeiten: Organisationsfähigkeit der eigenen Tätigkeiten und des Arbeitsplatzes. Befähigung, für sich und andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und dafür geeignete Arbeitsabläufe und Werkzeuge zu nutzen. Befähigung zur Einhaltung der für den jeweiligen Arbeitsort typischen Betriebsvorschriften.

Die uns überlassenen Geräte und Ausrüstungen zu warten und ordnungsgemäß zu benutzen. Befähigung, fachliche Informationen für berufliche Tätigkeiten zu verwenden, Vorschriften zu erfüllen und mit dem Rechner zu kommunizieren. Möglichkeit, Geräte und Zusatzgeräte gemäß den Angaben und Anleitungen auszuwählen und zu verwenden. Befähigung zur Durchführung der fahrzeugtechnischen Instandhaltung.

Befähigung zur Verwendung der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Messgeräte und Ausrüstungen. Vertrautheit mit der Fahrzeugkarosserie zur Zusammenstellung und Zerlegung von Aggregaten, Mechaniken und Subsystemen. Möglichkeit der Reifenmontage und der Unruhen. Möglichkeit, Teile von Bordnetzen und Beleuchtungsanlagen zu verändern. Auf- und Abbau möglich. Möglichkeit, in nicht standardisierten Situationen eine Lösung zu suchen, um gewisse Teile durch andere zu ersetzten.

Möglichkeit, die technischen Pläne, elektrischen und kinematischen Diagramme zu deuten. Problemlösungskompetenz. Befähigung, sich professionell zu schulen und die Weiterentwicklung der einzusetzenden Techniken und Techniken zu verfolgen. Kommunikationsfähigkeit und die Möglichkeit, auf die Meinungen anderer zu hören und die eigene Ansicht bei der Problemlösung zu rechtfertigen. Kommunikationsfähigkeit in der Landessprache und in einer fremden Sprache.

Möglichkeit, mit dem Auftraggeber zusammenzuarbeiten und ihn über die Leistungen zu unterrichten. Möglichkeit, die für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Informationen zu erhalten, zu überprüfen und zu bewerten und die Auftraggeber darüber zu unterrichten. Die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse: Konstruktion des Triebwerks und seiner Anlagen, sein Funktionsprinzip; Konstruktion und Funktionsprinzip der Lenkung des Kraftfahrzeugs; Konstruktion und Funktionsprinzip der Anlagen und Subsysteme des Fahrgestells; Konstruktion und Funktionsprinzip der Bremsanlage; Konstruktion und Funktionsprinzip der Anlagen und Subsysteme des Antriebs; Konstruktion und Funktionsprinzip der Anlagen und Subsysteme des Antriebes.

2.21. Bau und Funktionsweise der elektrischen Anlagen; 2.21. Bau des Körpers, Anordnung und Funktionsweise der am Körper angebrachten Einheiten; 2.22. Arbeitsgesetzliche Bedingungen; 2.23. Die psychologischen Grundsätze der Einrichtung; 2.24. Betriebsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen für Hebezeuge und technische Geräte; 2.2 Typen von Kraftstoffen, Schmieröle, Schmierstoffe, technische Fluide, Lacke und Autokosmetika und deren Verwendung; 4.

Ergonomiegrundsätze; 1.8 Erste Hilfen; 3.9 Arbeitsschutz und Arbeitskultur; 3.10. Persönliche Schutzausrüstung; 3.11. Techn. Informationen, Arbeitsanleitungen; 2.6. Sonderabfälle, ihre Lagerung und Wiederverwertung; 3.12. Technik der Zusammenstellung und Zerlegung externer Bauteile und Motorteile; 3.13. Technik der Zusammenstellung und Zerlegung der Lenkung von Kraftfahrzeugen; 3.14. Technik der Zusammenstellung und Zerlegung von Fahrwerksteilen; 3.15.

Austausch verschlissener oder beschädigter Ausrüstungen, Subsysteme und Bremssystemelemente; 3.17. 3.18. 3.18. Montage- und Demontagetechnik von Getrieben; 3.19. 3.20. 3.20. 3.21. 3.21.

Aufgaben eines Kfz-Mechanikers: Organisation und Planung des Betriebs. Technischer Unterhalt von Fahrzeugen. Bei der Instandhaltung die Herstellerdokumentation beachten; im Falle von Mängeln das Fahrzeug und die dazugehörigen Werkstoffe verwenden; die Konformität des Fahrzeugs mit den Verkehrssicherheitsanforderungen bewerten; im Falle von Mängeln das Fahrzeug zur Fehlerdiagnose heranziehen.

3.1. den Verbrennungsmotor mit den Spezialinstrumenten überprüfen; 3.2. den Verbrennungsmotor instandsetzen; 3.3. den Getriebezustand beurteilen, die Einheiten und Subsysteme instand setzen; 3.4. den Fahrwerkszustand beurteilen, Fehler beseitigen, Teile austauschen; 3.5. den Fahrzeuglenkungs- und Fahrwerkszustand bewerten, instandsetzen und anpassen; 3.6.

3.7. Prüfung und Instandsetzung von Teilen, Teilsystemen und Aggregaten der elektrischen Ausrüstung; 3.8. Überprüfung des Fahrzeugaufbaus, Behebung der erkannten Fehler, Austausch oder Einstellung von Teilen; 3.9. Austausch von Karosserieteilen (Windschutzscheiben, Innen- und Außenaufbau, Dichtungsteile ); 3.10. Durchführung der Wartungsarbeiten und Instandsetzung der Karosserieausrüstung und der Komfortsysteme.

Mehr zum Thema