Unterlagen für Tüv Prüfung

Dokumente für die TÜV-Prüfung

Wohnmobile/Fahrräder - Nutzfahrzeuge - Wohnmobile & Wohnwagen - Prüfumfang - Fehlerklassen - Nachkontrolle - Checklisten - FAQs. Ich muss mein Auto zum TÜV bringen. In Hessen testen unsere Experten Ihr Fahrzeug selbstständig. In Hessen testen unsere Experten Ihr Fahrzeug selbstständig. Das HU-Gutachten (TÜV) und das AU-Prüfzertifikat (Abgasuntersuchung).

Das DEKRA Partnerbüro Achnitz und Bürgsmüller GbR

Wichtige Hinweise zum Thema: Für die Durchführung einer Generalinspektion des Fahrzeugs sind folgende Unterlagen erforderlich: Kfz-Schein oder Kfz-Schein Teil I für zugelassene Fahrzeuge: Die HU kann immer erfolgen, auch wenn die Vignette bereits seit einiger Zeit abläuft. Kfz-Schein oder Kfz-Schein Teil II für abgemeldete Fahrzeuge: Teil II kann vorgewiesen werden.

Es ist unerheblich, wie lange das Auto ausgebucht ist. Liegen keine weiteren Fahrzeugdokumente mehr vor, muss ein Sachverständigengutachten nach 21StVZO (Vollabnahme) durch den Technischen Überwachungsverein (TÜV) vorgelegt werden. Sofern der Fahrzeugschein oder die Zulassungsurkunde Teil II vorliegt, reicht eine Generalinspektion für die Neuzulassung aus.

Sollten umgewandelte Teile wie z. B. Felgen, Feder etc. nicht registriert sein, brauchen wir auch die dazugehörigen Unterlagen (ABE oder Teilezertifikat), um ggf. eine Übernahme durchführen zu können. Sollten Sie die Unterlagen für diese Teile nicht haben, können wir diese in vielen Ländern beschaffen. Dienst für abgemeldetes Fahrzeug:

Technischer Umbau

Sie haben Ihr bereits angemeldetes Auto z. B. durch Umbau, Ausstattung mit einem anderen Fahrgestell, Katalysatornachrüstung, Leistungserhöhung oder -reduzierung geändert und müssen die Änderung in die Fahrzeugdokumente eintragen lassen? Was Sie durch einen behördlich zugelassenen Sachkundigen oder Gutachter für den Kfz-Verkehr prüfen und welche Änderung ein Prüftechniker einer zugelassenen Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) akzeptieren darf und welche Änderung sofort in die Fahrzeugdokumente einzutragen ist, bestimmt die Vorschrift des 19StVZO.

Gewisse bauliche Veränderungen müssen sofort von einem staatlich geprüften Sachkundigen oder TÜV geprüft und z. B. von der Registrierungsstelle in die Fahrzeugdokumente aufgenommen werden: Veränderungen, die zu einer veränderten Abgas- oder Lärmbelastung führen, soweit sie sich auf die Kfz-Steuer oder das Verkehrsverbot auswirkt. Übergabe des Fahrzeuges an einen staatlich geprüften Sachkundigen oder TÜV, der die fachgerechte Modifikation mit einem Sachverständigengutachten zur Einreichung bei der Meldebehörde (BürgerService) nachweist.

Der Bericht bildet die Basis für die Aufnahme in die Fahrzeugdokumente, die umgehend berichtigt werden müssen. Ab wann ist es nicht erforderlich, ein Sachverständigengutachten durch einen staatlich geprüften Stechsachverständigen oder Gutachter einzuholen? der Bauartzulassung, der Bauartzulassung oder der Zulassung nicht von der Annahme der Montage oder Befestigung abhängt ( "Beispiel: diverse Alufelgen"), das heißt die Annahme der Montage oder Befestigung durch einen behördlich zugelassenen Sachkundigen für den Kfz-Verkehr (TÜV) oder durch einen Kfz-Sachverständigen oder Beauftragten einer zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) erfolgt ist und die sachgemäße Montage oder Befestigung bescheinigt worden ist (Beispiel: Nachrüstkatalysator).

Hinweis: Wegfall der Typgenehmigung: Wird der Einsatzbereich bei Fahrzeugänderungen durch Ein- oder Ausbau von Bauteilen nicht beachtet, wird der Ein- oder Ausbau nicht ordnungsgemäß ausgeführt oder die erforderliche Abnahmen nicht sofort vorgenommen, verfällt die Typgenehmigung. Nach Ablauf der Typgenehmigung dürfen Sie nur noch im Rahmen der Wiederherstellung der Typgenehmigung (zur Werkstätte oder zum staatlich geprüften Sachkundigen oder TÜV, um ein Sachverständigengutachten über die Wiederherstellung der Typgenehmigung anfertigen zu lassen) fahren.

Besondere Merkmale: I Eine Abgasreinigungsanlage (Katalysator) kann nachgerüstet werden: Gewisse Veränderungen, die das Abgasverhalten Ihres Fahrzeugs beeinflussen (z.B. eine Abgasreinigungsanlage/Kat), können auch von einer zur Abgasprüfung autorisierten Fachwerkstatt durchgeführt und mit einer Montagebestätigung für die Eintragung in die Fahrzeugdokumente vorbereitet werden. In jedem Falle muss das Auto von einem staatlich geprüften Sachkundigen oder TÜV geprüft werden.

Der Fahrzeugbrief muss sofort bei der Zulassung korrigiert werden. Eine Gasnachrüstung nach ECE R 115 wird von einer zugelassenen Fachwerkstatt installiert. Auch die Vertragswerkstatt, die den Anbau vorgenommen hat, kann einen Änderungsvorschlag für die Fahrzeugdokumente machen ("Einbaubestätigung"). In diesem Falle ist es nicht erforderlich, das Fahrzeug vom Verkehrsexperten oder Inspektor überprüfen zu lassen. 2.

Eintragung in die Fahrzeugpapiere: Der Zulassungsantrag muss bei der Zulassungsstelle selbst oder durch einen schriftlichen Beauftragten eingereicht werden.

Mehr zum Thema